Noch nie gab es dank WhatsApp, Facebook und Instagram so gläserne Menschen wie heute. Und noch nie brachte der amtlich verordnete Datenschutz solche Stilblüten hervor. Jüngstes Beispiel, das die Herrschinger Gemeinderäte leicht belustigt zur Kenntnis genommen haben: Wenn ein Bürger – zum Beispiel über die Bürgerversammlung – einen Antrag an den Gemeinderat stellt, darf neuerdings sein Name nicht mehr genannt werden. Dabei muss die Antragstellerin oder der Antragsteller in der Bürgerversammlung selbstverständlich den Namen nennen und macht das Anliegen damit öffentlich. Jüngstes Beispiel: Der Antrag von ProNatur, die Bahnhofstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. In der Vorlage für den Gemeinderat hieß es: „Der Verwaltung liegt ein Antrag vor…“. Dabei gehört der Name des Antragsstellers in den Gesamtkontext. Am Namen und an der Adresse erkennen die Gemeinderäte, ob jemand ein interessengeleitetes Anliegen hat oder aus reinem, uneigennützigen Bürgersinn handelt. Gemeinderätin Christina Reich (CSU) äußerte ihr Bedauern darüber, dass wegen der Intervention eines einzelnen Bürgers diese Datenschutz-Maßnahme nötig wurde. Auch der Bürgermeister meinte, dass die neue Regelung den Bestrebungen nach Transparenz nicht helfe.
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Herr Schiller und Frau Reich informierten leider nicht darüber, warum ein Herrschinger Bürger interveniert hat. War die Ursache ein fahrlässiger Umgang mit den persönlichen Daten eines Bürgers seitens der Gemeinde Herrsching?