Die bayerische Staatsregierung will den Hausbesitzern nicht aufs Dach steigen, bewahre. Aber unterm Dach viel Betrieb machen: Wer im Dachgeschoss künftig Wohnungen baut, muss sich nicht einmal mehr einen Bauantrag genehmigen lassen – und keine Autostellplätze nachweisen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Außenansicht des Gebäudes nicht verändert wird. Allerdings seien, so Bürgermeister Schiller, Dachgauben in allen Breiten erlaubt. Diese Liberalisierung gehört zum Zweiten Modernisierungsgesetz der Staatsregierung.
Neu für alle Bauwerber: Sie müssen ihren Bauantrag künftig direkt ans Landratsamt richten, die Gemeinden werden dann über den Antrag informiert. Das Landratsamt entscheidet ohnehin endgültig über den Antrag, die Gemeinde darf ihr „gemeindliches Einvernehmen“ erteilen, oder auch nicht. Sagt der kommunale Bauausschuss Nein zu einem Bauantrag, wird die Genehmigung inzwischen immer öfter „ersetzt“. So geschehen bei einem Bauantrag in Breitbrunn, bei dem sich ein Bauwerber auf ein Vergleichsobjekt in 120 Meter Entfernung bezog. Der Bauausschuss in Herrsching war der Meinung, dass eigentlich nur Gebäude im Umkreis von 100 Metern als Referenz herangezogen werden dürfen, das Landratsamt erweiterte den Radius aber großzügig auf 120 Meter.