Was jetzt wieder auf der Kippe steht, schien längst beschlossen zu sein: Im Dezember 2021 hatte Bürgermeister Schiller verkündet, das Landratsamt sei jetzt doch mit dem Tempolimit am Kindergarten Fendlbach einverstanden – allerdings nur zu den Betriebszeiten des Kinderhauses (von 7 bis 17 Uhr). Inzwischen hat sich in Starnberg das Stimmungsbild doch wieder zurückgedreht: Der Bürgermeister vermittelte in der letzten Bauausschuss-Sitzung den Eindruck, dass der Landrat keine Tempo-30-Anordnung unterschreibe (siehe Artikel: „Verhindert das Landratsamt Tempo-30-Zone am Kindergarten?). Die Vorständin des Vereins Kinderhaus Kunterbunt Herrsching e.V., Tina Drexler, im Interview mit herrsching.online: „Da gab’s im Landratsamt noch andere Zuständigkeiten.“
Die Kehrtwende im Landratsamt von 50 auf 30 km/h hatte der damalige Bauamtsleiter Guido Finster im Dezember 2021 so begründet: „Die höheren Emissionen, die bei Tempo 50 entstehen würden, haben wohl dazu beigetragen, dass das Landratsamt Tempo 30 akzeptiert.“
Die ablehnende Haltung des Landratsamtes zu einer verkehrsberuhigten Zone wurde schon vor 4 Jahren damit erklärt, dass der Zugang des Kinderhauses ja nicht auf der Straßenseite liege. Und zum Gehweg an der Rieder Straße gebe es eine Fußgänger-Alternative durch den sicheren Weg hinter der Polizeiinspektion vom Stocketweg zum Kinderhaus. Folglich seien Kinder und Eltern nicht mehr durch den Verkehr auf der Rieder Straße gefährdet.
Wenn Sie nach all den Volten völlig verwirrt sind, hier noch einmal die politische Entscheidungsfindung, die mit Tempo nahe Null ablief:
• Sobald das neue Kinderhaus neben der Polizeistation bezugsfertig wird, sollte die alte Tempo-30-Zone auf der Rieder Straße zwischen Villa Kunterbunt und Polizei aufgehoben werden. Gag am Rande: Diesen „Schleichbereich“ gibt es, Stand 13. November 2024, immer noch, obwohl das Kinderhaus neben der Polizei schon seit August 24 arbeitet.
• Das Landratsamt lehnte vor Jahren eine Tempo-30-Zone vor dem neuen Kinderhaus ab, weil die Verwaltungsvorschrift der StVO ein Templimit nicht gestatte. Begründung: Der Eingang zum Kinderhaus liegt nicht an der Rieder Straße, sondern an dem Anliegersträßchen Am Fendlbach.
• 2021 die Mitteilung aus dem Rathaus, das Landratsamt sei nun doch mit einer Tempo-30-Zone einverstanden.
• Im November 2024 kam die Nachricht aus dem Herrschinger Rathaus, das Landratsamt lehne nun doch wieder eine Tempo-30-Zone ab.
• Mitte November soll der Landrat einem Herrschinger Gemeinderat signalisiert haben, dass man doch noch mal über eine Lösung des Problems nachdenke. Es handelt sich hier allerdings nur um ein Gerücht.
Warum aber muss ein Landratsamt über diese Frage entscheiden, wo doch nur Herrschinger Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 3 und 50 Jahren betroffen sind? Die Rieder Straße ist eine sogenannte Staatsstraße, auf der die Verkehrsbehörde des Landratsamtes das Sagen hat. Da sitzen die Herrschinger Rathausverwaltung und der Gemeinderat nur auf dem Beifahrersitz.