Bauen mit Seeblick: Bauausschuss sagt nein, Landratsamt winkt Doppel-Haus durch

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„Wir werden ersetzt“, sagte der Bürgermeister leicht resignierend in der Bauausschuss-Sitzung. Gemeint war keine Abwahl, sondern die Zustimmung zu einem fragwürdigen Bauvorhaben. In der Seestraße 12 in Breitbrunn möchte ein Bauwerber 2 Einfamilienhäuser bauen, fand mit seinem Projekt aber keine Gegenliebe im Bauausschuss. Die Räte hatten das Bauvorhaben abgelehnt, weil sich die beiden Häuser „nicht mehr in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“. Die beiden Häuser würden durch Nebengebäude mit Terrassen optisch miteinander verbunden werden. Das Bauwerk hätte eine Gesamtkubatur von 404 Kubikmetern. Das gemeindliche Bauamt ist der Meinung, dass kein anderes Gebäude in der Nähe ein Volumen in dieser Größenordnung aufweist. Der Zusammenbau trete nach Westen zweigeschossig in Erscheinung. Es sei nicht ersichtlich, warum es sich hierbei um 2 Einzelgebäude handeln solle. Das Bauamt hatte festgestellt, dass ein vergleichbares Haus mit einer Kubatur von 465 Kubikmetern rund 120 Meter von dem beantragten Projekt entfernt liegt. Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte darf ein Vergleichsobjekt nur 120 Meter entfernt sein. „Der angeführte Referenzfall (gemeint ist das bestehende Vergleichshaus) befindet sich insofern im Grenzbereich.“

So stellen sich Bauherr und Architekt das Haus oder die Häuser in der Breitbrunner Seestraße vor. Dem Bauausschuss war das Ding zu mächtig. Entwurf: Schmid und Westermair

Das Landratsamt, das bei der Genehmigung von Bauprojekten den Hut aufhat, ließ die Gemeinde wissen, dass sie „zu Unrecht das Einvernehmen verweigert hat“. Die Starnberger fügten noch an, dass sie das Bauvorhaben genehmigen würden, wenn die Gemeinde keine weiteren Ablehnungsgründe finde. Im Amtsdeutsch heißt dies: Das fehlende gemeindliche Einvernehmen wird ersetzt. Darauf bezog sich die Äußerung des Bürgermeisters. Der Bauausschuss sagte ein zweites Mal trotzdem Nein.

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