Die Absicht war aller Ehren wert, aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Die Gemeinderäte wollten im letzten Jahr mit einer neuen, entrümpelten Stellplatzsatzung das Bauen billiger machen. Wichtigster Punkt: Eine mindestens 5 Meter lange Garagenzufahrt auf dem Privatgrund sollte künftig auch als Verwahrung fürs Vehikel anerkannt werden. Damit würde ein zusätzlicher Stellplatz entfallen. Resultat: Der Bauherr könnte statt der 15 Quadratmeter für den Blech-Platz Büsche oder Bäume pflanzen. Doch diese ökologisch sinnvolle Überlegung kollidiert mit der Bayerischen Bauordnung und den Urteilen der Gerichte: Hintereinander angeordnete Stellplätze sind gemäß richterlicher Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs „nicht geeignet“. Begründung: Solche Stapel-Stellplätze (sprich Garage plus 5 Meter lange Einfahrt zur Garage) könnten „nicht mehr unabhängig voneinander genutzt werden“.
In der Bauausschuss-Sitzung ließ die Sachbearbeiterin im Bauamt, Faude, durchblicken, dass der „Stauraum“ vor der Garage also nicht als Stellplatz zur Verfügung stehe.
Das Landratsamt ist generell nicht zufrieden mit der neuen Stellplatzsatzung. Vor allem stößt sich das Amt daran, dass sich die Satzung auf Wohn- und Nutzflächen bezieht. Die aber seien durch die Behörden nur mit „unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermitteln“. Das Amt bittet die Gemeinde, die Satzung grundlegend zu vereinfachen, „da sie aufgrund der verfügbaren Personalressourcen nicht mehr ausreichend vollziehbar ist“.
Der Bauausschuss wird sich also noch einmal über den Satzungsentwurf beugen müssen. Gleichzeitig soll eine neue Grünordnungssatzung angedockt werden. Gerd Mulert schlug vor, für diese redaktionellen und inhaltlichen Arbeiten einen externen Fachmann und einen Juristen zu verpflichten. Dann könnte Herrsching mit einer kombinierten Stellplatz- und Grünsatzung beglückt werden, die dank juristischer Expertise sogar rechtssicher sein soll.
Was wir brauchen sind Anwohnerausweise zum Parken im Ort. Es kann nicht angehen das ordentlich abgestellte Fahrzeuge von Anwohnern ständig von Politessen/Politeuren schikaniert werden, die arbeitenden Bürgern noch mehr Geld aus der Tasche ziehen dass die Gemeinde verschwenden kann.
Ich verstehe Ihr Anliegen nicht, da „ordentlich abgestellte Fahrzeuge von Anwohnern“, die bauordnungsrechtlich für den Stellplatznachweis erforderlich sind, auf dem jeweiligen Privatgrundstücken nachzuweisen sind. Nach meiner Kenntnis kontrollieren die „Politessen/Politeuren“ ausschließlich den öffentlichen Raum (öffentliche Stellplätze), die zum Einkaufen und für Tagesgäste vorgesehen sind; deshalb auch die zeitlich beschränkte Parkdauer oder Parkraumbewirtschaftung. Ihr Anliegen deutet eher darauf hin, dass aufgrund einer Zweckentfremdung, die nach Artikel 52 Punkt 9 Bayerischen Bauordnung verboten ist, und somit die Anwohner mit dem Abstellen der Fahrzeuge auf den öffentlichen Raum/Parkplätze ausweichen. Hier sollte die Gemeinde eher prüfen, welche Garagen und Stellplätze verbotener Weise zweckentfremdet werden, und entsprechend handeln (Strafzahlungen ab 500.- € aufwärts).
Wenn bei älteren Baugenehmigungen die erforderlichen Stellplätze im öffentlichen Raum z. B. durch eine Ablöse nachgewiesen werden durften, gebe ich Ihnen Recht. Dürfte aber eigentlich nicht in Herrsching vorkommen; eher in größeren Städten wie München.
Gemeinderat und Bauausschuss hatten bereits mehrfach Probleme mit rechtssicheren Beschlüssen. Vielleicht sollte man sich vor einer Abstimmung
über die Rechtslage informieren. Allen voran unser Herr Bürgermeister, der gerne verkündet, es sei bereits alles rechtlich geprüft.