Die Werbung hat den modernen Park-Irrsinn in eine hübsche Szene gepackt: Mann lädt Frau zum Kaffee ein, Frau genießt die Crema, kommt dann aber zur Sache: „Und wann machen Sie endlich meinen Parkplatz frei?” Er strahlt sie an: „Ich ‘abe gar kein Auto, Signora.” Kann nicht sein, sagt Herrschings Stellplatzsatzung und schreibt deshalb schon für eine 50-Quadratmeter-Butze einen Kfz-Stellplatz vor. Wenn die Wohnung über 150 Quadratmeter haben soll, muss der Bauherr sogar 3 Stellplätze nachweisen. Die grün-bürgerliche Bürger-Gemeinschaft um Gemeinderätin Christiane Gruber und ihre bündnisgrüne Kollegin Anke Rasmussen haben nun im Bauausschuss beantragt, den Blechplatz-Protz auf ein modernes Maß zu begrenzen. Sie wollen die Stellplatzordnung reformieren:
• Bauherren sollten auch Abstellplätze für Fahrräder nachweisen müssen. Wohin mit dem Stadtrad, dem Rennrad und dem Lastenrad – schließlich hat jeder Yuppi inzwischen diverse Prestige-Pedale im Fuhrpark. FDP-Mann Johannes Puntsch, immer für einen knackigen Spruch gut, kommentierte trocken: „Das alte klapprige Rad steht doch auf der Straße, das teure Rennrad im Wohnzimmer.” So ähnlich sah das die Mehrheit im Bauausschuss auch und lehnte den Gruber-Antrag ab.
• Bei größeren Wohnanlagen mit mindestens 10 Wohnungen sollte der Stellplatzschlüssel reduziert werden, sagt Christiane Gruber zur Begründung: Beim Projekt „Bezahlbares Wohnen am Mitterweg” hätte man mehr Wohnungen untergebracht, wenn weniger Stellplätze vorgeschrieben gewesen wären. Dazu der CSU-Mann Thomas Bader: „Das würde doch größere Häuser zur Folge haben.” Gruber konnte trotzdem einen Erfolg verbuchen: Bei Gebäuden ab 15 Wohnungen muss der Bauherr 10 Prozent weniger Stellplätze nachweisen – im Ortskern.
• Keine Mehrheit fand sich für den Vorschlag, bei Sozialwohnungsprojekten den Stellplatzschlüssel zu verändern. Einige Räte waren der Ansicht, dass auch Bewohner von Sozialwohnungen reichlich Autos besitzen.
• In vielen Gemeinden kann man sich von der Stellplatzpflicht freikaufen – Herrsching hat von dieser Möglichkeit bisher selten Gebrauch gemacht. Jetzt kommt Bewegung in die Sache: Im nächsten Jahr soll ein Gesetz kommen, das bei neuen Dachgeschoss-Wohnungen in einem bestehenden Haus den Nachweis eines Stellplatzes streicht. Ob dann überhaupt noch eine Ablöse gefordert werden kann, blieb in der Sitzung unklar. Vorsichtshalber erhöhte der Ausschuss die Freikauf-Gebühr auf Vorschlag von Christoph Welsch um 30 Prozent. Wer also bei einer neuen Dachgeschosswohnung keinen Stellplatz vorweisen kann, zahlt künftig etwa 16 000 Euro – falls der Gesetzgeber das überhaupt noch zulässt.
• Viele Garagen bieten vor dem Garagentor noch einen Parkplatz, der bisher aber nicht als Stellplatz anerkannt wurde. Das wird jetzt anders: Der sogenannte Stauraum wird künftig als Stellplatz gewertet, wenn er mindestens 5 Meter lang ist – eine erhebliche Verbesserung für Bauherren, die sich bei den Grünen für diesen Vorschlag bedanken dürfen.
Aus der Berichterstattung und der Ablehnung des Antrags gegen die Stimmen von BGH und GÜNEN entnehme ich, dass sich der Erste Bürgermeister und die SPD – in Persona Wolfgang Schneider wieder einmal auf die Seite der CSU geschlagen und damit gegen klimafreundliches und soziales Wohnen gestemmt haben?
Mieten könnten günstiger sein, wenn die Herstellung, Pflege und Instandhaltung von Stellplätze oder Garagen nicht mitbezahlt werden müßten, auch von denen, die lieber einen sicheren, überdachten Stellplatz für Fahrrad oder Kinderwagen hätten….
Schade, dass wieder eine Chance verpasst wurde, Herrsching für die Zukunft fit zu machen!
Christine Hollacher
Immer mehr Kommunen in Bayern (z.B. Ottobrunn, Neubiberg, Penzberb, Dachau,………) passen ihre Stellplatzsatzung an moderne Bedürfnisse und Klimaschutzziele an. Die gesellschaftlichen Veränderungen im Bereich der Mobilität werden berücksichtigt. Mittlerweile besteht in 9 Bundesländern in der jeweiligen Landesbauordnung eine Pflicht zum Bau von Fahrradabstellanlagen. Eine im Jahr 2014 von der damaligem Bundesregierung eingesetzte Bausenkungskommission kam bei der Untersuchung von Stellplatzsatzungen auch zu dem Ergebnis, dass im Regelfall bei sozialem Wohnungsbau ein verminderter Stellplatzbedarf angesetzt werden kann.
Die Initiative von BGH und Grünen ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Vertreter von CSU und FDP sollten vielleicht etwas weniger “Auto-fixiert” denken.
Die Voraussetzungen für fehlende Parkplätze sind doch bei den neuen 3 stöckigen Maximalbebauungen mit Fahrstuhl für betuchte Ehepaare schon da, um das Problem Parkplatz zu lösen? Der Aufzug muss nur gross genug sein, damit das Auto auch hinein passt? Dann können es die Paare mit ins Schlafzimmer nehmen? Das ist doch Wertschöpfung oder?