Hier noch einmal der Bericht von herrsching.online einen Tag nach der Gemeinderatssitzung am 25. September. Spannend daran sind die Statements der Gemeinderätinnen und -räte zum Thema Bürgerentscheid.
• Am 10. Dezember sollen Herrschinger über Baumschutzverordnung entscheiden
• CSU bekommt nur Zwei- Stimmen-Mehrheit für Ratsbegehren
• CSU-Fraktionssprecher Bader: Jetzt die Handbremse ziehen
• Grüne Fraktionssprecherin: Der 3-monatige Wahlkampf wird sehr emotional
• BGH-Sprecherin Gruber: Ist ein Ratsbegehren jetzt überhaupt rechtskonform?
• SPD-Rat Schneider: Bei einem Nein der Bürger ist das Thema abgeräumt
Es war die wohl spannendste Sitzung des Gemeinderates seit langem. Der Rat hatte im April eine Baumschutzverordnung bestellt, will jetzt aber die Annahme verweigern: Nein danke, wir haben es uns anders überlegt. Das Mandat zur Ablehnung soll der Herrschinger Wahlbürger erteilen: Am Zweiten Advent werden die Herrschingerinnnen und Herrschinger zur Urne gerufen, um die Frage zu beantworten: „Soll für die Gemeinde Herrsching eine Baumschutzverordnung erlassen werden?“ Die CSU hatte im Gemeinderat den Antrag auf ein Ratsbegehren gestellt. Fraktionssprecher Thomas Bader begründete den Antrag so: „Es hat sich herausgestellt, dass es zu einer Baumschutzverordnung viel Pro und Contra gibt. Wir haben den Antrag (auf ein Ratsbegehren) gestellt, weil wir alle Bürger Herrschings befragen wollen. Wir sehen das als das demokratischste Mittel, was einer Gemeinde zur Verfügung steht.“
Keine CSU-Abweichler, SPD- und FDP-Räte stimmen mit der CSU
Dem Antrag auf einen Bürgerentscheid stimmten dann alle CSU-Ratsmitglieder, die beiden FDP-Räte Puntsch und Keim sowie die SPD-Räte Wolfgang Schneider und Uli Sigl zu. SPD-Rat Hans-Hermann Weinen stimmte gegen den Antrag. Ohne Abweichler stellten sich die Fraktionen der Grünen (Wortführerin: Anke Rasmussen) und der Bürgergemeinschaft Herrsching (Wortführerin: Christiane Gruber) gegen den Antrag. Der Bürgermeister stimmte mit der CSU für das Ratsbegehren. Gefehlt haben Rainer Guggenberger (BGH), Valentin Schiller (Grüne) und Christina Reich (CSU).
Grüne und BGH waren im Grundsatz nicht gegen eine Bürgerabstimmung, wollten den Wahlbürger aber erst zur Urne rufen, wenn auch etwas vorliege, über das abgestimmt werden könne – nämlich der Entwurf einer Baumschutzverordnung. Der Gemeinderat hatte vor Monaten mit einer Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen beschlossen, eine Verordnung ausarbeiten zu lassen. Deshalb gab es Vorwürfe an die CSU, sie sei eine schlechte Verliererin. Die Richterin Claudia von Hirschfeld hatte rechtliche Vorbehalte gegen den CSU-Antrag zur Sprache gebracht.
Der Bürger kann im Augenblick überhaupt keine Entscheidung treffen, wofür oder wogegen er sein soll.
Anke Rasmussen entgegnete auf die Eingangsbegründung von Thomas Bader: „Der Arbeitskreis Umwelt wurde mit der Erarbeitung eines Entwurfs für eine Baumschutzverordnung beauftragt. Dieser Arbeitskreis Umwelt ist mit vielen Gruppierungen besetzt, um einen fundierten und konsensfähigen Kompromiss zu erarbeiten. Er ist kein beschließendes, sondern ein beratendes Gremium. Im Gemeinderat wird dann in öffentlicher Sitzung diskutiert. Dann erst gibt es eine Verordnung, über die ein Bürger abstimmen kann. Jetzt zu fragen: Wollt ihr irgendeine Verordnung, halte ich für vollkommen verfrüht. Der Bürger kann im Augenblick überhaupt keine Entscheidung treffen, wofür oder wogegen er sein soll.“ Natürlich seien die Grünen im Grundsatz für Bürgerentscheidungen, diese Versicherung war Rasmussen sehr wichtig.
Der Fraktionskollege Gerd Mulert warf ein, dass die Spannweite für die Gestaltung einer Baumschutzverordnung groß sein könne, das könne eine strenge oder eine liberale Verordnung werden. „Aber wir sollten kompromissbereit sein, denn es geht ja um die Bäume, aber auch um die Interessen der Bürger.“ Mulert verwies noch einmal auf das Interview von herrsching.online mit der Starnberger CSU-Fraktionssprecherin Angelika Kammerl. Außerdem fehlte ihm die Begründung der Herrschinger CSU für ein Ratsbegehren. Der neue Leiter des Hauptamtes, Guido Finster, warf dann ein, dass eine Begründung für ein Ratsbegehren nicht erforderlich sei. Die Gemeinde dürfe dann, wenn das Ratsbegehren angenommen wird, in den 3 Monaten bis zur Abstimmung keine Beschlüsse zu diesem Thema fassen.
Gruber: Ist das Ratsbegehren überhaupt rechtskonform?
Auch die Sprecherin der Bürgergemeinschaft Herrsching, Christiane Gruber, betonte zuerst einmal, dass sie nichts gegen eine Bürgerbefragung habe. Aber wie Anke Rasmussen von den Grünen hält sie einen Bürgerentscheid erst für sinnvoll, wenn ein Entwurf vorliegt. Außerdem, so Gruber, gebe es überhaupt keinen neuen Sachstand. „Wir würden unseren Gemeinderatsbeschuss von 24. April ad absurdum führen, wenn wir jetzt ein Ratsbegehren beschließen würden. Außerdem stellt sich die Frage: „Ist das überhaupt rechtskonform?“
CSU-Mann Bader konterte, dass jetzt der richtige Zeitpunkt sei, die Handbremse zu ziehen. „Außerdem werden ja die öffentlichen Bäume jetzt schon geschützt.“ Und schließlich würden mit einer Baumschutzverordnung durch die notwendigen Kontrollen hohe Kosten entstehen. Und außerdem: „Die Entscheidung, eine Verordnung in Auftrag zu geben, war ja nicht einstimmig, sondern denkbar knapp mit 13 Pro- und 12 Neinstimmen. Gemeinderat Alexander Keim, der zu spät in die Sitzung kam, meinte, dass man im Gespräch mit dem Bürger viel Input bekomme. Der Bürgermeister warf dann ein, dass eine Verordnung „so abstrakt auch nicht ist. Grundsätzlich ist dem Bürger schon klar, was eine Baumschutzverordnung bedeutet.“ Christoph Welsch äußerte die Hoffnung, dass man über eine Baumschutzverordnung zu einer globaleren Grünplanung komme.
Dann schaltete sich wieder Anke Rasmussen ein und hielt der CSU vor, dass auch ein Bürgerentscheid nicht ohne Kosten zu haben sei. Bislang seien ohne Verordnung nur die kommunalen Bäume geschützt. Und schließlich sei der Aufwand, eine Baumschutzverordnung zu kontrollieren, nicht groß. Als in Herrsching noch eine Verordnung gegolten habe, seien von den 35 Anträgen auf Fällung eines Baums die meisten genehmigt worden.
Der Bürgermeister gab dann zu bedenken, dass die Bäume in privaten Grundstücken ja über gültige Bebauungspläne geschützt. Hier vermisste der Zuhörer die Frage aus dem Gemeinderat, auf welchen Flächen in Herrsching denn überhaupt ein Bebauungsplan existiere, in dem die schützenswerten Bäume verzeichnet seien.
Die BGH-Rätin Claudia von Hirschfeld (im Hauptberuf Richterin am Amtsgericht) fragte in ihrem Statement, ob die CSU ein schlechter Verlierer sei. Einmal gefasste Beschlüsse des Gemeinderates seien umzusetzen, schließlich sei der Gemeinderat ein demokratisch legitimiertes Gremium. „Ich habe Bedenken, ob das Ratsbegehren überhaupt zulässig ist.“ Sie habe jedenfalls Zweifel, ob man einen erst kürzlich gefällten Beschuss so einfach umkippen kann.“
SPD-Schneider: Nach Bürgerentscheid ist das Thema (vielleicht) erledigt
Dann fuhr der Dritte Bürgermeister Wolfgang Schneider, beim letzten Jahresempfang vom Bürgermeister mit der Goldenen Bürgermedaille ausgezeichnet, dazwischen und sagte, ein Ratsbegehren sei ein demokratischer Akt und selbstverständlich zulässig. Außerdem habe ein Bürgerentscheid den Charme, dass man sich bei einem Nein der Bürger nicht mehr mit dem Thema befassen müse.
Schneiders Nachbar im Rat, der Grüne Gerd Mulert, beklagte „einen schlechten Stil“ bei der CSU – und wohl auch bei der SPD. Die CSU-Rätin Tanja Kodisch-Kraft warf schließlich ein, dass die Abstimmung am 24. April gar nicht so klar ausgegangen sei (13 zu 12 Stimmen pro Verordung). Einige Zuhörer und Ratskollegen erinnerten sich bei diesem Statement aber daran, dass sie damals gegen ihre Fraktion mit den Grünen für eine Verordnung gestimmt hatte. Kodisch-Kraft im herrsching-online-Interview: „Wir sollten das Grün, das Herrsching auszeichnet, bewahren.“ CSU-Fraktionssprecher Thomas Bader, damals auf die Fraktionsabweichlerin angesprochen, meinte: „Es gibt eben verschiedene Sichtweisen, und das ist auch gut.“ Die gibt es nun also nicht mehr, denn Kodisch-Kraft stimmte mit ihrer Fraktion für das Ratsbegehren.
Nach unseren Aufzeichnungen stimmte am 24. April auch FDP-Mann Alexander Keim für die Baumschutzverordnung, hob nun aber bei der Abstimmung die Hand mit der CSU-Fraktion.
Rasmussen: Es gibt 3 Monate lang heftige Diskussionen über eine Luftnummer
Anke Rasmussen weitete dann den Blick weg vom Klein-Klein auf die Gemeinde und fragte in die Runde, wie denn die nächsten 3 Monate bis zur Abstimmung wohl verlaufen? „Es gibt 3 Monate lang heftige Diskussionen über eine Luftnummer.“ Es drohe ein Wahlkampf mit vielen Behauptungen, die nicht alle der Wahrheit entsprechen. Es gehe doch schließlich um die Entwicklung des Ortes. „Wir müssen heute die Weichen für die Zukunft stellen.“ Viele Bürger hätten doch großen Nutzen daraus, dass in Herrsching viele Bäume stehen. Rasmussen ahnt, was auf Herrsching zukommt: „Es wird sehr emotional werden im Bürgerwahlkampf.“
Bader: Grundstücksbesitzer könnten vorsorglich Bäume umschneiden
CSU-Bader überzeugte dieser Appell nicht: „Der Bürger soll selber entscheiden. Außedem droht die Gefahr, dass Grundstücksbesitzer vorsorglich Bäume umschneiden, bevor eine Verordnung in Kraft tritt.“
Christiane Gruber stellte schließlich den Antrag zur Geschäftsordnung, dass zuerst einmal geklärt werden solle, ob das Ratsbegehren überhaupt zulässig sei. Dieser Geschäftsordnungsantrag auf Verschiebung wurde aber von der Mehrheit abgelehnt, und so war es keine Überraschung, dass auch die Hauptabstimmung über das Ratsbegehren eine Mehrheit bekam – sie war allerdings mit 2 Stimmen hauchdünn. Diese beiden Stimmen hat sich die CSU bei SPD-Mann Wolfgrang Schneider und bei FDP-Rat Alexander Keim „geliehen“.
Respekt – Der Fraktionsvorsitzende der CSU hat bemerkt, dass es zum Thema Baumschutzverordnung Pro und Contra gibt. Wenn es der CSU-Fraktion und dem Herrschinger Bürgermeister tatsächlich darum gehen würde „alle Herrschinger Bürger zu befragen“, dann hätte man bereits im April diesen Jahres dem Bürgerantrag der BI Pro Natur mit einem Ratbegehren begegnen müssen.
So aber erweist sich das Ratsbegehren als taktisches Manöver von CSU und Bürgermeister, eine Baumschutzverordnung mit allen Mitteln zu verhindern. Schade, dass sich Gemeinderäte von SPD und FDP dafür als Steigbügelhalter zur Verfügung gestellt haben.
Nichts gegen Basisdemokratie, aber ich halte es für ein Unding, jetzt Herrschinger*innen mit Ja oder Nein über das bloße Schlagwort ‚Baumschutz‘ abstimmen zu lassen, bevor der Umweltausschuss Details dazu ausgearbeitet hat. Soll jetzt über die Baumschutzverordnung nur noch an den Stammtischen diskutiert werden? Da werden doch allzu gern Initiativen für den Klimaschutz mit dem Attribut ‚Verbotspartei‘ verunglimpft! Leider hat auch ein Teil der SPD-Gemeinderatsfraktion für den CSU-Antrag gestimmt. Ich, schon seit mehr als einem halben Jahrhundert aktives SPD-Mitglied (und derzeit auch Mitglied des Herrschinger SPD-Ortsvorstandes), bin davon überzeugt, dass sowohl die Parteibasis und auch der Vorstand eine vernünftige Baumschutzverordnung für Herrsching mehrheitlich befürwortet.
Es machen sich viele Gemeinschaften und Ausschüsse Gedanken über das Wohlergehen der Gemeinschaft, der Erde. Menschen engagieren sich, investieren viel Zeit, um fundierte und belegbare Fakten aus anderen Gemeinden zusammenzutragen. Dem Gemeinderat werden ausgearbeitete Vorschläge vorgelegt. Es wird beschlossen einen Umweltausschuss zu beauftragen, dies weiter zu überarbeiten. Und nun soll ja/nein abgestimmt werden? Ich bin entsetzt. Vor allem auf öffentlichen Grundstücken wird bereits fleißig gefällt und versiegelt.
Klimaschutz sieht anders aus.
Die Tragik ist doch, dass seit fünf Jahren von vielen Herrschinger*innen um eine neue Baumschutzverordnung gerungen wird. Damit wenigstens die gröbsten Baumfällsünden verhindert werden können. Und dass sich seit dieser langen Zeit unser
1. Bürgermeister Christian Schiller unverständlicherweise, aber unterstützt von getreuen Rätinnen und Räten, erfolgreich dagegen wehrt. Nun bekam dieses Drama gestern in der
Gemeinderatssitzung ja einen neuen Höhepunkt. Ein Ratsbegehren wurde geboren. Und trotz der eindrucksvollen und stichhaltigen Argumente von Grünen und BGH sogar beschlossen. Obwohl dabei ganz deutlich wurde, dass es hier nicht wirklich um eine Bürgerbeteiligung geht, die ja zu begrüssen wäre. Sondern dass die Antragsteller*innen und Befürworter*innen damit das endgültige Ende einer neuen Baumschutzverordnung beabsichtigen.
Hoffentlich geht dieser Schuss nach hinten los!!
Und die Herrschinger Bürgerinnen und Bürger werden alles in ihrer Macht stehende tun, um die Natur in ihrem Ort zu schützen und zu erhalten? Auch wenn sie bei diesem Ratsbegehren nicht einmal genau wissen, worum es eigentlich geht?
Frau Angelika Kammerl, CSU Starnberg, hat es zutreffend auf den Punkt gebracht: wenn jemand glaubt, es brauche keine Baumschutzverordnung, dann hält sie das für naiv.
Ich gebe hiermit allen CSU-Gemeinderäten voran einschließlich dem bekanntlich sehr CSU-nahen Bürgermeister Schiller das Prädikat naiv, abgehoben und extrem wirklichkeitsfremd. Es darf spekuliert werden, inwieweit kommerzielle Gründe das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben. Die für mich entscheidende Frage ist, wie lange sich die Bürger und Bürgerinnen von Herrsching von solchen Volksvertretern noch um eine lebenswerte Zukunft bringen lassen wollen.
Frau Angelika Kammerl, CSU Starnberg, hat es zutreffend auf den Punkt gebracht: wenn jemand glaubt, es brauche keine Baumschutzverordnung, dann hält sie das für naiv.
Ich gebe hiermit allen CSU-Gemeinderäten voran einschließlich dem bekanntlich sehr CSU-nahen Bürgermeister Schiller das Prädikat naiv, abgehoben und extrem wirklichkeitsfremd. Es darf spekuliert werden, inwieweit kommerzielle Gründe das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben. Die für mich entscheidende Frage ist, wie lange sich die Bürger und Bürgerinnen von Herrsching von solchen Volksvertretern noch um eine lebenswerte Zukunft bringen lassen wollen.
Solange „solche Volksvertreter“ von der Mehrheit der Herrschinger Bürgerinnen und Bürger leider immer wieder gewählt werden, liegt „eine lebenswerte Zukunft“ in weiter Ferne. Nächste Möglichkeit besteht bei der Kommunalwahl 2026.
Kann man in Bayern einen Bürgermeister abwählen?
Das Gesetz eröffnet zwei Wege der Abwahl des Bürgermeisters vor Ablauf seiner Amtszeit. Zum einen kann der Stadtrat auf Antrag mindestens der Hälfte seiner Mitglieder mit Zwei-Drittel-Mehrheit das Abwahlverfahren herbeiführen. Zum anderen kann dies auch ein Bürgerantrag, wenn er das dafür notwendige Quorum erfüllt.
Hallo Herr Wirth, die rechtlichen Möglichkeiten zur Abwahl eines Buergermeisters sind nach meinem Wissensstand in den Bundesländern verschieden geregelt. In Bayern ist der gewählte Buergermeister nicht abwaehlbar, da er verbeamtet ist und später im Alter auch eine Beamtenpension bekommt. Aber vielleicht irre ich mich da. Übrigens hat unser Bgm. Schiller den letzten Wahlkampf mit dem Wahlslogan: „ein Buergermeister für alle“ mit einem sehr guten Ergebnis gewonnen. Da Herr Schiller also keiner Fraktion angehört, kann und muss er sich die Mehrheiten tagtäglich in seiner Regierungszeit immer wieder neu beschaffen. Damit ist meiner Meinung nach die Unberechenbarkeit im Herrschinger Rathaus zu erklären. Übrigens ist ein autokratische Regierungsstil oft bei derartigen „Einpersonenparteien“ die Folge.
Liebe Frau Körner, ich glaube, Spekulationen über eine Abwahl des Bürgermeisters sollten wir uns schenken, weil sie unrealistisch sind.
Allerdings, das mit dem „Bürgermeister für alle“ ist längst vorbei, seit er sich immer mehr seiner früheren Partei, der CSU, wieder annähert.
Über das Abstimmungsergebnis kann man als Herrschinger Bürger und ehemaliger Gemeinderat nur den Kopf schütteln; aber typisch für die aktuelle politische Landschaft in Deutschland. Berlin macht es ja vor.
Lieber Herr Feuerherdt, ich hoffe, dass die CSU Politik in Herrsching und die spezielle Herrschinger Rathausfuehrung nur für Herrsching gilt. Meistens landen in den deutschen Kommunen nicht alle Abstimmungen mit einer Mehrheitsstimme durch ein Ratsbegehren für den Bürger an der Urne. Das wird wahrscheinlich jetzt in Zukunft nur uns passieren, weil die knappe Mehrheit der Herrschinger Raete ihre Verantwortung lieber bei den Bürgern verortet. Nun, vielleicht spielt am Tag des Buergerentscheides eine Volksmusik Gruppe für uns Wähler ein Adventsstaendchen und es wird ein kleines Empfangsevent der Gemeinde für alle die beim Neujahrsempfang nicht eingeladen waren.
Es ist mir unbegreiflich, warum ein vom Gemeinderat beschlossenes Vorgehen: Baumschutzmassnahmen im AK Umwelt auszuarbeiten, wieder ausser Kraft gesetzt werden darf.
Sucht die Herrschinger Verwaltung so lange nach den passenden politischen Mitteln (nun ein Ratsbegehren, ohne inhaltliche Grundlage) bis – vielleicht ganz in ihrem Sinne – umweltschützende Massnahmen endlich wieder von der Tagesordnung verschwinden?
Und bemerkenswert dabei: Das ganze wird scheinbar bürgernah in ein basisdemokratisches Kleid drapiert. Basisdemokratie braucht jedoch informierte Bürger*innen, sie braucht Inhalte und nicht plakative Fragestellungen, die die Herrschinger Bürger spalten.
Es wäre äusserst sinnvoll gewesen, Baumschutzmassnahmen (wie im April vom Gemeinderat beschlossen) im AK Umwelt auszuarbeiten, die die verschiedensten Sichtweisen einschliessen und diese den Herrschingern vorzulegen. Die Bürger und Bürgerinnen hätten so eine echte mündige Entscheidung treffen können. Das wäre eine basisdemokratische Abstimmung gewesen, die Modellcharakter hätte haben können.
Unsere Welt braucht Umweltschutz; unsere Demokratie braucht Politiker*innen, die den Bürger*innen die Voraussetzungen geben, echte mündige Entscheidungen zu treffen.
Ich teile ebenfalls die Zweifel und Bedenken von Gemeinderätin Claudia von Hirschfeld, „ob das Ratsbegehren überhaupt zulässig ist, und man einen erst kürzlich gefällten Beschuss so einfach umkippen kann“. Denn nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Herrsching a. Ammersee (Geschäftsordnung-GeschO), in der Fassung vom 01.09.2022, § 28 Abstimmung, Absatz 7, Satz 2 steht:
„In einer späteren Sitzung kann, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen, ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand insbesondere dann erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und der Beratungsgegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt wurde“.
Es lagen weder neue Tatsachen, noch neue gewichtige Gesichtspunkte seit dem Beschluss vom März 2023 vor, die eine erneute Abstimmung, nun für ein Ratsbegehren gerechtfertigt hätten.
Das Demokratieverständnis der Ratsbegehrenbefürworter ist doch sehr entlarvend und hoffentlich merken die Herrschinger*innen, dass sie instrumentalisiert werden sollen, um eine beschlossene Sache unter dem Deckmäntelchen eines Ratsbegehrens im Blitzverfahren zu verhindern.
Niemand im Rat hätte etwas gegen ein Ratsbegehren gehabt, sobald eine Verordnung zur Abstimmung gestellt werden kann- das wäre nächstes Jahr der Fall gewesen.
So aber wird das Ratsbegehren in diesem Dezember zu einer reinen Luftnummer ohne Substanz und scheint das letzte Mittel der CSU zu sein, eine im Sinne der Bekämpfung des Klimawandels notwendige Maßnahme doch noch zu verhindern- die CSU Starnberg hätte doch so eine gute Vorlage gegeben.
Wirklich schlechte Verlierer!
Dieses durchsichtige Manöver, das offensichtlich im Thinktank Verwaltung/Bürgermeister/CSU erdacht und akribisch vorbereitet wurde, verschlug vielen Zuhörer*innen die Sprache.
Interessantes Detail: die CSU Vertreter*innen bezweifelten an einer Stelle sogar sogar, ob eine Mehrheit von wenigen Stimmen, mit denen der GR Beschluss seinerzeit gefasst wurde, überhaupt eine richtige legitime Mehrheit sei… Die könne man ruhig kippen…
Die SPD Mitglieder Schneider und Sigl und die FDP ! halfen mit, den ziemlich ausgekochten Plan zu ermöglichen- auch um sich eventuell Arbeit zu sparen, wie unumwunden zugegeben wurde.
Wenn der CSU ein Bürgervotum wirklich wichtig wäre, dann hätte sie zuerst mal die fast 400 Stimmen pro Baumschutz, gesammelt innerhalb kürzester Zeit für einen Bürgerantrag,respektieren müssen.
Selten so ein absurdes Theater erlebt, gut, dass sich die vereinte Frauenpower aus Grünen und BGH mit Argumenten entgegenstemmte, aber was sind schon Argumente, wenn man halt was partout nicht will.
Es ist nicht das erste Mal, dass Fraktionen der CSU, FDP, SPD und leider in diesem Fall auch unser Bürgermeister dem sog. „mündigen Bürger“ die Entscheidung ohne Not überlässt.
Die Bürger*innen sollen über was denn nun eigentlich abstimmen? Pro oder Contra eines nicht ausformulieren Entwürfes? Das perfide Kalkül dahinter ist, dass sich eine Mehrheit findet im Sinne: Baumschutz „braucht ma ned“! Wie sich darüber Herrschinger auseinander dividieren lassen haben ja die unsäglichen Debatten zum neuen Gymnasium oder Klinikneubau gezeigt.
Wann geht das endlich in die Pseudo-Konservativ-Köpfe, dass jeder grosse Baum, der erhalten bleibt eine Investition in die Klima-Zukunft ist.
Populistische auch noch für die Kommune teure Ja/Nein Abstimmungen sind vor diesem Hintergrund ein absoluter Skandal!
Hallo Herr Meyerhoefer, eigentlich haben wir die Rate gewählt, damit wir Bürger nicht zu oft an die Urne gerufen werden und es nicht zu teuer wird. Basisdemokratie ist nur in kleinen Gemeinschaften sinnvoll. Es sollte schon eher eine Ausnahme sein. Dass die CSU Fraktion und der Bgm. der Baumschutzverordnung einen so hohen Stellenwert gibt, ist ja vordergründig gut, aber… Es geht ums Ausbremsen und Ablehnen.
Warum hat der Bgm. mit dem Gemeinderat überhaupt einen Arbeitskreis Umwelt mit vielen verschiedenen Gruppen der Herrschinger Gesellschaft gebildet, wenn dieser seine Aufgaben mitten im Arbeitsprozess wieder per Abstimmung verliert. Das ist schon sehr willkürlich und respektlos gegenüber diesen Arbeitskreismitgliedern. Geht es der CSU hauptsächlich um die Vertiefung gegensätzlicher pro und contra Haltungen unter den Bürgern, damit wieder viel gestritten wird. Das hatten wir ja schon mit dem Gymnasium und eigentlich war das kein Erfolgsbeispiel für geschicktes politisches Handeln. Es dauerte sehr lange, es wurde prozessiert und unser Bgm. koennte eigentlich froh sein, wenn unnötiger wochenlangen Schlagabtausch in Zukunft vermieden werden könnte. Trotzdem hat er wieder intensiven Streit aktiv mit gleichgesinnten Raketen losgetreten und wir Bürger müssen in der „staaden Zeit“ politisieren. Das haette sich so mancher ehrenamtliche Rat oder Bürger wahrscheinlich anders gewünscht. Fazit: Jetzt muessen wir in Herrsching wieder lange diskutieren, argumentieren und es vergeht wertvolle Zeit um den Klimawandel auszubremsen und nicht die Baumschutzverordnung.
Berichtigung: Es muss Raete statt Raketen heißen. Das war die Software.
„Zurück auf Anfang“ in Sachen Baumschutzverordnung. Es geht im Umweltausschuss bis Dezember nicht mehr um die Ausarbeitung einer Baumschutzverordnung, sondern um die Frage, ob die Herrschinger Bürger überhaupt eine Baumschutzverordnung wollen. Das wurde doch schon vor Wochen entschieden. Meint man. Der Gemeinderat hat in seiner Mehrheit, ohne neuen Sachstand, seinen eigenen Beschluss gekippt und verursacht jetzt Kosten und Wahlengagement der Bevölkerung. Gerne hätte ich aber als Bürgerin eine inhaltlich ausgearbeitete Verordnung mit“ ja oder nein“ bewertet, wenn denn schon in einem basisdemokratischen Prozess in Herrsching entschiedenen werden muss. Schade, dass die CSU und FDP Fraktion das knappe Ergebnis für die Baumschutzverordnung nicht akzeptiert hat und dem zuständigen Arbeitskreis weggenommen hat. Da geht Vertrauen verloren und der Verdacht erhärtet sich, dass die CSU Herrsching die Dringlichkeit der politischen Sache Klimawandel nicht ganz verstanden hat.
Herschinger:innen hatten bisher weder die Möglichkeit, zum Thema Baumschutzverordnung eine fundierte inhaltliche Debatte im Gemeinderat mitzuverfolgen, noch wissen sie, ob es eine „strenge“, „moderate“ oder „soziale“ Baumschutzverordnung“ sein soll, für – oder gegen – die sie nun ihr Votum geben sollen.
Auch die Tatsache, dass seit März 2023 eine von der Bürgerinitiative ProNatur erarbeitete, von kompetenten Fachleuten geprüfte und von 392 Bürger:innen unterschriebene Baumschutzverordnung der Gemeinde vorliegt, wurde dabei außer Acht gelassen. Es stellt sich die Frage, warum sich die Gemeindeverwaltung samt Gemeinderat nicht mit dem vorliegenden Regelwerk befasst, sie in strittigen Punkten überarbeitet und dann die Bürger:innen über diese konkrete Verordnung abstimmen lässt?
Auf diese Arbeit haben die gewählten Mandatsträger:innen der CSU und FDP offenbar keine Lust, wenn das unliebsame Thema vielleicht doch noch durch’s Hintertürchen abwendet werden könnte – so jedenfalls der Tenor ihrer Argumente.
Möglicherweise ist es für manche Mandatsträger:innen auch nicht mehr opportun, in Zeiten des erlebbar gewordenen Klimawandels Ihrer Einwände gegen Baumschutz öffentlich vorzutragen. Solchen Gemeinderat:innen sollen die Bürger:innen nun einen Blankoscheck zur Erarbeitung einer Baumschutzverordnung erteilen? Mein Vertrauen haben sie dafür bereits im Vorfeld verspielt.
Ein großes Kompliment jedoch an die beiden Juristinnen im Gemeinderat, Anke Rasmussen (GRÜNE) und Claudia von Hischfeld (BGH). Mit fundiertem Wissen und eindeutigen Argumenten haben sie dargelegt, warum das Ratsbegehren zurückgestellt werden muss und die Bürger:innen erst über die Wiedereinführung einer Baumschutzverordnung entscheiden können, wenn eine fertige Fassung vorliegt.
Eine Abstimmung über eine Baumschutzverordnug generell, deren Wortlaut unbekannt ist, kann jedenfalls nur eine Entscheidung aufgrund populistischer Stimmungen sein, anstelle auf der Grundlage klarer Fakten.
Die Intention, die hinter diesem Ratsbegehren steht, ist vollkommen klar: die CSU und auch der Bürgermeister wollen überhaupt keine Baumschutzverordnung. Dies wurde schon im Vorfeld eindeutig so kommuniziert.
Wenn sie sich nicht sicher wären, mit ihrem Anliegen durchzudringen, würden sie der Gemeinde den Aufwand und die Kosten eines Bürgerentscheids auch nicht zumuten.
Mit einer aus der Zeit gefallenen CSU-Fraktion lässt sich eben keine wirksame Klimaschutz-Politik betreiben.
Man kann gespannt sein, wie es weitergeht.