Der Arbeitskreis Umwelt war sich in seiner letzten Sitzung am Dienstagabend weitgehend einig: Die Bäume an der Promenade sollen erhalten werden, auch wenn die Wurzeln eine Sanierung des Promenadenweges verteuern. Um das Wurzelwerk zu schonen, müsste der Weg höher gelegt werden.
Kein Thema im Ausschuss war die Feuerwehrzufahrt zu den Hotelbetrieben über den Uferweg. Die Baumschutzverordnung wurde ausführlich diskutiert. Wichtigstes Ergebnis: Im November beschäftigt sich der Arbeitskreis intensiv mit einer neuen Baumschutzverordnung – das Gremium nimmt sich dafür sogar 3 Stunden Zeit. Dieser Beschluss kam vor allem durch das beharrliche Drängen von BGH-Gemeinderätin Christiane Gruber zustande, die daran erinnerte, dass bis zum April nächsten Jahres dem Gemeinderat ein Entwurf für eine Baumschutzverordnung vorgelegt werden muss.
Im Arbeitskreis wurde des weiteren darüber diskutiert, die Erfahrungen von anderen Gemeinden mit gültiger Baumschutzverordnung einzuholen. Einen originellen Vorschlag zum Urban Gardening soll die Vorsitzende des Herrschinger Gartenbauvereins, Natalie Stahl, gemacht haben. Sie regte an, die nicht genutzten Pflanzentröge, die einmal an den Straßen Herrschings standen, Bürgern fürs Garteln zur Verfügung zu stellen. Der Mitarbeiter der Grünplanungsfirma NRT thematisierte die Mountainbike-Trails rund um Herrsching. In diesem Zusammenhang wurde auch über den Rauscher Fußweg gesprochen, der zur Zeit noch gesperrt ist. Teile des Weges, so hörte man in der Sitzung, seien im Privatbesitz. Die Sitzung war, wie es der Gemeinderat beschlossen hatte, nichtöffentlich.
Die Verbands- und Parteienvertreter dürfen ihre Mitglieder über die Ergebnisse der Sitzungen informieren. Damit wären dann mehr als 100 Personen eingeweiht.
Bürgermeister Schiller schlug in der letzten Gemeinderatssitzung einen Kompromiss vor, der Öffentlichkeit im kontrollierten Rahmen ermöglichen soll: Das Protokoll der Sitzungen wird auf der offiziellen Rathaus-Website veröffentlicht – allerdings erst dann, wenn alle Teilnehmer mit dem Wortlaut einverstanden sind.
Ermattet von der langen Diskussion, stimmten die CSU, die Grünen und die SPD dankbar zu. Den Alternativ-Vorschlag von Alexander Keim, jede zweite Sitzung öffentlich zu machen, fanden neben dem Antragsteller die Gemeinderätinnen Christiane Gruber und Claudia von Hirschfeld (BGH) gut (siehe dazu auch den Kommentar und den Exklusiv-Artikel von herrsching.online https://herrsching.online2023/05/05/will-der-arbeitskreis-umwelt-wirklich-eine-baumschutzverordnung/(öffnet in neuem Tab
Bayerische Verwaltungsgerichtshof Beschluss Nr. 7 CE 04.1601) mit folgender Formulierung:
„…Die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedingt ein Verhalten der Behörden, das in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von Offenheit geprägt ist. Dem Bürger müssen diese Angelegenheiten dadurch durchsichtig gemacht werden, dass der Presse genaue und gründliche Berichterstattung ermöglicht wird….“
Die vergangenen beiden Jahre haben deswegen ein gewisses Mißtrauen gegenüber handelnden Personen hervorgerufen, weil der Anschein von Geheimniskrämerei bestand und nach wie vor besteht.
Meines Wissens gibt es dann ein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber der Presse, sofern Geheimhaltungsvorschriften aufgrund beamtenrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften bestehen. Was ein Arbeitskreis Natur- und Umwelt damit zu tun haben könnte erschließt sich nicht?
Das Gemeinderäte in eine Rechtfertigungsposition geraten, liegt an der selber erzeugten Situation ihrer ausgeschlossenen Bürger-/Innen; Wähler-/Innen.
Dadurch entstehen die kursierenden Gerüchte. Ein aktiver Umgang mit Informationen würde ggf. die Akzeptanz von Entscheidungen erhöhen und den olympischen Ehrgeiz, selbst zu recherchieren und auf Umwegen Informationen zu beschaffen, senken.
Das die Lokalpresse in der Gemengelage an jedweder Quelle Interesse hat, ist nur naheliegend und ihr gutes (Presse)recht.
Hallo! Es ist völlig normal und legitim, über sog „Durchstechereien“ zu berichten . Die Hauptstadtpresse lebt davon, was z.B. aus Kabinettssitzungen berichtet wird. Und wir Leser*innen beziehen einen Großteil der Informationen daraus- im Bewusstsein, solche Informationen kritisch zu hinterfragen.
Der einzige Satz im Artikel, der als subjektiv-manipulativ durchgehen könnte, ist mit einem „soll sinngemäß“ eingeschränkt.
Wieso soll sich die Presse selbst einer Zensur unterwerfen, nur weil der Gemeinderat unter Bürgermeister Schiller Nichtöffentlichkeit beschlossen hat ? Für diese Forderung fehlt mir jegliches Verständnis und hat mit einer freien Presselandschaft nichts zu tun.
Naja, Christl, ob Durchstechereien „normal und legitim“ sind, darf durchaus bezweifelt werden.
Im Fall des Heizungsgesetz-Entwurfs haben sie meines Erachtens jedenfalls der Sache sehr geschadet.
Liebe Regine, beim Heizungsgesetz gebe ich Dir insofern Recht, als es aus durchsichtigen politischen Gründen von der Opposition in der Regierung und/oder interessierten Kreisen aus der fossilen Lobby im Vorentwufsstadium verbreitet wurde, um es zu torpedieren. Nicht Die Presse, die darüber berichtet, ist schuld an der Zerredung eines sinnvollen Gesetzes (den „Heizhammer“ bei BILD nehm ich mal aus) sondern unverantwortliche Politiker*innen, die scheinbar die inhaltliche Diskussion eines wichtigen Gesetzes scheuen und es den Populisten zum Fraß vorwerfen.
Die AK Umwelt Sitzungen bleiben per Gemeinderatsbeschluss nicht-öffentlich. Trotzdem dürfen wir hier jetzt aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate einzelner Mitglieder lesen und ein Resümee von einem Autor, der der Sitzung nicht beiwohnen durfte. Genau diese manipulative Stimmungsmache wollte ich mit meinem Antrag verhindern und die Öffentlichkeit herstellen. Anscheinend kann man sich in der aktuellen aufgeheizten Stimmung nicht auf Diskretion verlassen. Das macht unsere Arbeit nicht leichter.
Herr Keim, ich stimme Ihnen zu. Nachdem die Nichtöffentlichkeit nun mal beschlossen wurde, sind solche Durchstechereien und subjektiv gefärbten Schilderungen nicht hilfreich und schaden der gemeinsamen Sache mehr als sie nützen.
Hallo Frau Boeckelmann, da stimme ich Ihnen zu. Im geheimen Arbeitskreis haben die Teilnehmer das Recht, dass Ihre Äußerungen auch geheim bleiben. Es entsteht sicher ein Vertrauensverlust und das ist für die Sache nicht zielführend. Herr Weinen wird zudem namentlich erwähnt und der Verfasser des Artikels war nicht anwesend. Da muesste dann schon die Informationsquelle auch benannt werden.
Informantenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil freier Presse.
Informantenschutz hat derjenige, der in einer Firma oder in Einer Institution auf einen Missstand hinweist. Das scheint mir hier nicht vorzulegen. Der Informant hat „nur mal so geplaudert“.