Umwelt ist für alle da? Nicht, wenn der Arbeitskreis Umwelt in Herrsching tagt. Der tagt – wie in Arbeitskreisen des Gemeinderates üblich – ohne Öffentlichkeit. Ausschuss-Mitglied und Gemeinderat Alexander Keim ist damit nicht einverstanden und will die Bürger mindestens bei jeder zweiten Sitzung mithören lassen. Die Themen Promenadengestaltung, Blühflächenplanung, Baumnachpflanzung, Streuobstwiese, Baumschutzverordnung, Grünflächengestaltungssatzung und Spielplätze seien von großem öffentlichem Interesse, schreibt er in seinem offiziellen Antrag. Er will nun eine Abstimmung im Gemeinderat über die Beteiligung der Öffentlichkeit erzwingen. Außerdem kritisiert Keim, dass die Zweite Bürgermeisterin in der letzten Sitzung das Wort ergriffen hatte, obwohl sie nicht Mitglied des Ausschusses ist. Hier der Wortlaut seines Antrags:
Eilantrag Öffentlichkeit AK Umwelt & Statuten
Ich begrüße als Mitglied ausdrücklich die Neuaufstellung und -ausrichtung des AK Umwelt und war auch insgesamt mit dem Verlauf der letzten Sitzung am 2. Mai 2023 zufrieden.
Was ich kritisch sehe, ist die Art und Weise der Beteiligung der Öffentlichkeit….Für Sitzungen des Gemeinderats gilt laut Bayerischer Kommunalverfassung der Grundsatz der Öffentlichkeit, „soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegen-stehen.“
Die im AK Umwelt ausgewählten Themen mit Priorität sind Promenadengestaltung, Blühflächenplanung, Baumnachpflanzung, Streuobstwiese, Baumschutzverordnung, Grünflächengestaltungssatzung und Spielplätze. Allen Themen gemein ist ein großes öffentliches Interesse. Wir tragen der Bürger-beteiligung zwar durch Neubesetzung mit Vertretern verschiedener Interessensgruppen Rechnung, können aber den Bürgerdialog und eine frühzeitige Beteiligung der Bewohner Herrschings nicht gewährleisten, da vom Bürgermeister vorgegeben wurde, dass die Sitzungen grundsätzlich nicht-öffentlich abzuhalten sind. Eine Abstimmung darüber fand weder im Gemeinderat noch im AK Umwelt statt.
Mir sind auch einige Besonderheiten im Sitzungsverlauf aufgefallen:
• Die Zweite Bürgermeisterin war als Zuhörerin anwesend, hielt sich aber mit Wortbeiträgen nicht zurück
• Der AK Umwelt hat 12 Mitglieder, es wurden aber 15 Personen zur Abstimmung über die Priorisierung der Personen aufgefordert
• Mehrere Verwaltungsmitglieder durften mit abstimmen, darunter auch Nichtbürger Herrschings
Da es keine Statuten für die Durchführung der Arbeitskreise in unserer Geschäftsordnung gibt, führt dies zu unnötigen Irritationen und womöglich unerwünschten Mehrheiten.
Der Gemeinderat möge daher beschließen:
1a. Der AK Umwelt soll ab der nächsten Sitzung am 11. Juli 2023 öffentlich tagen
1b. Der AK Umwelt soll zumindest bei jeder zweiten Sitzung öffentlich tagen
2. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird darüber diskutiert und entschieden, ob in der Geschäftsordnung Statuten für die Arbeitskreise ergänzt werden
Alexander Keim
Gemeinderat & Fraktionssprecher
Danke lieber Alex für Deinen Antrag im Gemeinderat! Das finde ich gut! Schade nur, dass es dafür überhaupt eines Antrags bedarf. Und Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung in der Gemeinde Herrsching nicht selbstverständlich sind! Sondern hier leider das Gegenteil offenkundig wird.
Die Einschränkung ,“nur jede 2.Sitzung wird öffentlich“, würde ich allerdings streichen. Das verwässert die Sache nur. Ausserdem tagt der Arbeitskreis Umwelt ja so wie so nur alle zwei Monate.
Meinen Kommentar zu dieser, für mich unverständlichen Geheimhaltungsklausel, wie auch Konrad Herz ausführte, habe ich ja bereits hier gebracht.
Und so wünsche ich uns Bürger*innen, dass Dein Antrag im Gemeinderat eine grosse Mehrheit bekommt!
Wenn keine Statuten für die Durchführung von Arbeitskreisen in der Gemeinde Herrsching existieren, und aktuell viele Irritationen im Umfeld des AK Umwelt entstanden sind, dann, ja dann, unterstütze ich Alexander Keim mit seinem Eilantrag. Der AK Umwelt sollte effektiv und inhaltlich an der Sache arbeiten können und es auch den Bürgern transparent machen dürfen. Heidi Körner Breitbrunn
Wenn sich das alles wirklich so zuträgt, muss sich der demokratische Bürger wohl ernsthaft die Frage stellen, ob der 1. Bürgermeister für das Gemeindewohl noch tragbar bzw. er dem Amts gewachsen ist.
Bei der Berichterstattung geht verloren, dass der 1. Bürgermeister die Mitglieder-/Innen der AK Umwelt um die SCHRIFTLICHE Bestätigung (also Unterlassung) von öffentlicher Diskussion mit den Bürger-/Innen auffordert. Wir reden dabei um Inhalte des AK Umwelt.
AK steht nicht für Atomkraftwerk!!
Der 1. Bürgermeister hat im persönlichen Gespräch zum Ausdruck gebracht haben, die Themen rund um die Herrschinger Grünplanung wohlwollend und vor allem mit der Öffentlichkeit zu diskutieren.
Der 1. Bürgermeister ist Bürgermeister aller Herrschinger/-Innen, selbst wenn die MehrZAHL der Wahlberechtigten Ihn nicht gewählt hat.
So ist die Frage erlaubt, ob die Interessen der Herrschinger Gesellschaft genauso als Anliegen von Ihm vertreten werden, wenn diese nicht seiner Überzeugung entsprechen?
Demokratie funktioniert dann, wenn Wissen geteilt wird. Dieses Teilen soll in alle Richtungen stattfinden.
In die Institutionen und Gremien hinein aber ebenso aus ihnen heraus.
Diese Art von Politik hinter verschlossenen Türen verursacht ein Ohnmachtsgefühl.
Der Filter von Protokollen funktioniert nur bedingt.
Vielleicht geben die vom 1. Bürgermeister zusammengesetzten Gremien gar nicht wieder, was die Bürger-/Innen möchten?
Da nutzt es auch nichts, dass der 1. Bürgermeister veranlasst, dass Beschlußvorlagen im Gemeinderat mit namentlichen Wasserzeichen zu versehen werden um den Austausch mit der Öffentlichkeit zu verhindern. Der Gemeinderat ist durchlässiger als es der 1. Bürgermeister zu verhindern versucht.
Der AK Umwelt ist kein Kreis in dem hochbrisante Sicherheitspolitik gemacht wird. Nur weil dort Themen diskutiert werden, die nicht den Überzeugungen des 1. Bürgermeisters entsprechen, sollen diese nicht unnötig politisiert werden – der 1. Bürgermeister umgibt sich auch dort sowieso mit den Seinigen.
„…Freie Medien sind als Kontrollinstanz ein unverzichtbarer Bestandteil einer freiheitlichen Demokratie….“ Zitat Konrad-Adenauer-Stiftung.
Nach meinem Verständnis ist der Eingriff keine Lappalie, sondern der Versuch von Einschüchterung.
Ich hoffe, dass der Gemeinderat das Vorgehen mißbilligt und diesen außergewöhnliche Zugriff auf die Presse zu Sprache bringt.
Falls der Gemeinderat dem (auch gelegentlichen) Ausschluss der Öffentlichkeit zustimmt weht der Zeitgeist aus der ganz falschen Richtung.
Bürgerbeteiligung ist das definitiv nicht.
Für mich stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage, die ich nicht erkennen kann, der Bürgermeister die Öffentlichkeit ausschließt. Oder handelt es sich gar um eine unrechtmäßig willkürliche Verfügung?
Anmerkung der Redaktion:
Der Bürgermeister legt Wert auf die Feststellung, dass der Gemeinderat beschließt, ob die Öffentlichkeit zugelassen wird