90 Prozent der deutschen Moore sind entwässert und stoßen jährlich etwa 53 Millionen Tonnen CO2 aus. Diese Emissionen, darüber sind sich Natur- und Artenschützer einig, müssen zum Schutz des Klimas reduziert werden. Der BUND Naturschutz, das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF), Weilheim, und der Bayerische Bauernverband (BBV) laden nun zu einer gemeinsamen Veranstaltung ein, in der der Schutz der Moore im Mittelpunkt steht: Am 25. März wird im Naturschutz- und Jugendzentrum Wartaweil über Biodiversitätsverpflichtungen und alternative Bewirtschaftungsformen auf Moorböden informiert. Der Moorexperte Alfred Ringler stellt die Bedeutung der Moore dar, Dr. Ulrich Mäck (ARGE Donaumoos) berichtet über drei Jahrzehnte erfolgreichen Moorschutz, die Landwirte Norbert Grenzebach und Matthias Reißaus zeigen, wie durch Wiedervernässung der Moorböden Klima- und Artenschutz gelingen können, Rainer Hoffmann vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, stellt das bayerische „Moorbauernprogramm“ vor. Auf einem Markt der Möglichkeiten sind die umliegenden Landschaftspflegeverbände vertreten. Die Veranstaltung richtet sich an Natur- und Klimaschützer, Entscheidungsträger und besonders an Bäuerinnen und Bauern. Um Anmeldung bis 20.3. wird gebeten unter starnberg@bund-naturschutz.de.
Aktuellste Meldungen
Der Wahlkampf für die Kommunalwahl am 8. März kommt auf Touren: Die Grünen präsentieren am kommenden
Weßling, 7. Juli: Es war weder zu früh, noch zu spät, und die Verkehrssituation war alltäglich:
Die Siegerin des Fischerstechens von 2023, Theresa Stark, hat kürzlich im Kurparkschlösschen den Sieger des Fischerstechens
Auf eine nahezu einmalige Firmengeschichte kann die Herrschinger Traditionsbäckerei Sigl zurückblicken: 1825 hatte der Gebietsregent Graf
Job oder Pflicht, Geld oder Gemeinwohl – Feuerwehrleute sind immer wieder im Konflikt, ob sie im
Der Raubbau an Moorflächen lässt sich auch in unserer schönen Gemeinde nachvollziehen. In den letzten hundert Jahren wurden grosse Teile zerstört, zerstückelt, entwässert oder zugeschüttet. Dies von offizieller, wie auch von privater Seite. Bahn, Gewerbegebiet (bzw. Kleingartenanlage) und Schulgelände nur als Beispiel. Die illegale „Landnahme“ von Anrainern durch Auffüllen oder gar die Errichtung eine ganzen Siedlung wird stillschweigend geduldet. Wir als Gemeinde haben eine besondere Verpflichtung und sollten dieser dringend nachkommen.