Braucht dieser Surfer Hilfe, oder ruht er sich nur aus? Für die Betrachter am Ufer stellt sich die Frage: Sollen wir die Polizei informieren?

Leichtsinnige Badende müssen Suchaktion nicht bezahlen

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Das wird teuer – nicht für die gedankenlosen Schwimmer, sondern für den Steuerzahler: Die zwei Suchaktionen nach vermissten Schwimmern, die sich bester Gesundheit erfreuen, kostet mehrere 1000 Euro. Allein die Hubschrauber-Suche verschlingt Tausende von Euro, die Frauen und Männer der Feuerwehr bekommen ihre Einsätze von der Gemeinde bezahlt, und die Helfer der Wasserwachten hätten ihren Sonntagabend vermutlich auch gerne anders verbracht.

Der Breitbrunner Feuerwehrkommandant Florian Kleber sieht die Fehlalarme entspannt: „Ich bin froh, wenn die Badegäste ihre Augen offen halten”, sagte er im Gespräch mit herrsching.online. „Wer den Notruf wählt, wenn ein Bade-Nachbar über längere Zeit abgängig ist, der hat meiner Ansicht alles richtig gemacht.”

Auch die Herrschinger Polizei sieht das ähnlich. Ein Polizeihauptkommissar ist grundsätzlich der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, wenn Badende ihre Nachbarn über längere Schwimmabenteuer informieren, bevor ein Rattenschwanz von Alarmen ausgelöst wird. Aber solche Hinweise sind natürlich nirgends verpflichtend vorgeschrieben. Und deshalb kann man auch keinem Langzeitschwimmer einen Vorwurf machen, wenn er umliegende Badegäste nicht informiert. „Schadenersatzansprüche”, so der Kommissar, „wird es deshalb nicht geben.”

Anfang August hatten Polizei, Wasserwacht und 2 Hubschrauber nach einer „reglosen Person” im Wasser gesucht. Eine Schlauchboot-Ruderin wollte im See vor Wartaweil einen leblosen Körper im Wasser gesehen haben. Am Donnerstagvormittag wurden die Polizeiinspektionen in Dießen und Herrsching verständigt. Die Polizei suchte daraufhin mit der Wasserwacht und der Feuerwehr das Gebiet vor Wartaweil großräumig ab. 2 Hubschrauber unterstützten die Aktison aus der Luft. Die Aktion wurde dann wieder ergebnislos abgebrochen. Wie die Polizeiinspektion Dießen mitteilte, handelte sich auch in diesem Fall offensichtlich um einen Fehlalarm.

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