Gemeinden gestalten mit Bebauungsplänen das Orts- und Städtebild. Denn Kommunen, so drückt es die Gemeinderätin Christiane Gruber aus, „haben die Planungshohheit. Man braucht städtebauliche Ziele.“ Ihr Fraktionskollege Rainer Guggenberger beklagt sogar, dass die Bebauungspläne in den letzten Jahren weniger und nicht mehr geworden seien.

Und jetzt gibt es noch einen Plan weniger: Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom Montag den Bebauungsplan nördlich der Pilsenseestraße und westlich des Seemooswegs in Widdersberg aufgehoben. BGH-Rat Guggenberger kritisierte, dass die Gemeinde mit der Aufhebung des Bebauungsplans wieder Handlungsspielraum aufgebe und stimmte gegen den Plan der Verwaltung. Half aber nichts – die Mehrheit stimmte dafür.
Der Bebauungsplan 48 galt für 8 Grundstücke sowie Teile der Staatsstraße. Entlang des Seemoosweges werden nur 3 Grundstücke durch den Bebauungsplan geregelt. Im übrigen Bereich des Seemoosweges aber gilt der ominöse Paragraf 34 des Baugesetzes: Was zulässig ist, bestimmen die schon vorhandenen Gebäude und nicht der gestalterische Wille der Gemeinde, niedergeschrieben in einem Bebauungsplan. Einige Anlieger haben deshalb beantragt, diese 3 Grundstücke aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, um eine Gleichbehandlung entlang des Seemooswegs zu erreichen.

Der Bauausschuss hatte nichts dagegen – und stimmte für die Aufhebung des Plans. Christiane Gruber äußerte sich im Interview mit herrsching.online zum Gestaltungswillen der Gemeinde so: „Es gibt einen massiven Siedlungsdruck. Dass wir im Speckgürtel von München liegen und durch S-Bahn und Autobahn sehr gut angebunden sind, hat die Grundpreise extrem in die Höhe getrieben. Wo man früher noch großzügig ein Haus mit Garten planen konnte, ist heute gerade noch Platz für eine Mülltonne. Das ganze Ortsbild hat sich extrem verändert.“




Wahlprogramm Programm des Ortsverbandes Herrsching von Bündnis 90 / Die Grünen für die Kommunalwahl am 15. März 2020
„….Die Gemeinde informiert über das ökologische Bauen und fördert dieses. Es beginnt bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen, der Verwendung klimafreundlicher Baustoffe (bevorzugt Holz), der Nutzung erneuerbarer Energien und Regenwasser und reicht bis hin zur geringstmöglichen Bodenversiegelung und der Anlage naturnaher Gärten….“
nur so zur Info für die 26,91 % derer Wähler (falls das ein Anlass war, dort sein Kreuzchen zu platzieren) die zukünftig nicht an Wahlamnesie leiden
Es ist hier so, wie in der „großen“ Politik auch: hehre Ziele und edle Absichten scheitern an der Realität.
Es steht jedoch jedem, auch der Initiative „Pro Natur in Herrsching“, frei, Kandidaten für die nächste Gemeinderatswahl zu benennen. Falls diese dann auch gewählt werden, dürfen sie gerne beweisen, dass sie es besser können.
Die hehren Ziele und edlen Absichten scheitern nicht an der Realität, sondern am eigenen Abstimmungsverhalten im Gemeinderat, egal ob Baumschutz oder Bebauungspläne. Wobei der Vorschlag, bei der nächsten Kommunalwahl seitens der Bürgerinitiative ProNatur Herrsching eigene Kanidaten zu benennen, absolut überlegenswert ist.
Man kann den BGH Gemeinderat Rainer Guggenberger zu seiner klaren Haltung nur beglückwünschen. Die Kommunalwahl 2020 liegt2 Jahre zurück und einige Fraktionen im Gemeinderat scheinen ihr Programm völlig vergessen zu haben. Das Wahlvolk wird es schon nicht merken. Statt mehr Bebauungspläne aufzustellen und die städtebauliche Planungshoheit zu nutzen, schafft die Betonlobby lieber bestehende Bebauungspläne ab.
Anstatt als Gemeinde herzhaft die Planungshoheit an sich zu ziehen und mit städtebaulich durchdachten Bebauungsplänen auszugestalten (zur Not mit Veränderungssperren und wirksamen Grünsatzungen mit Erhalt alten Baumbestands und vor allem ohne Schottergärten) gibt man dieses Instrument leichtfertig aus der Hand. Wer überläßt denn um Himmels Willen das Schicksal Herrschings dem Gutdünken der Bauträger und §34 Baugesetzbuch, der dazu führt, dass immer die wuchtigste, meist häßlichste Umgebungsbebauung sich potenziert. Wäre interessant zu erfahren, wer da welche Interessen vertritt und wo die Aufregung z. B. der Gruenen bleibt. Das“liebenswerte Herrsching“das so einige im Programm haben, unterliegt mehr und mehr dem Ausverkauf. Auf alle Fälle ein Lob für die klaren Worte der BGH, die ‚Herrsching‘ hier zurecht im Namen trägt.