Seit Mittwoch werden die Fahrradschutzstreifen auf der Rieder Straße aufgebracht. Auf den Sonderfahrbahnen darf nicht geparkt werden

Fahrradstreifen bis jetzt nur in Nordrichtung

1 min read

Auf der Rieder Straße brechen jetzt bessere Zeiten für die Radfahrer – und harte für die Anwohner an: Seit Mittwoch frästen und malten Arbeiter die Markierungen für die Fahrradschutzstreifen. In beiden Fahrtrichtungen sollen später einmal die gestrichelten Linien aufgebracht werden. Aufgebracht sind auch die Anwohner der Rieder Straße: Weil für Straßenseiten mit Radzonen absolutes Halteverbot gilt, dürfen hier keine Autos mehr auf der Straße parken. Es könnte für Postboten und Kurierfahrer also ein Kunststück werden, ihre Sendungen abzuliefern.

Damit die Eltern des Kindergartens Kunterbunt aber ihre „Mama-Taxis“ parken können, ist der Fahrradschutzstreifen bis jetzt nur auf der Fahrspur nach Norden fertig. Von der Gachenaustraße bis zur Polizei in südlicher Richtung sind bislang nur die feinen Orientierungslinien angebracht, der eigentliche Streifen ist noch nicht aufgemalt worden.

Der neue Kindergarten am Fendlbach wird vermutlich erst in eineinhalb Jahren fertig sein.

Anwohner haben nach Bekanntwerden der Streifen-Pläne bei der Gemeinde Unterschriftenlisten hinterlegt. Doch das Herrschinger Rathaus war die falsche Adresse. Da die Rieder Straße den Staatsstraßen-Status besitzt, ist das Landratsamt in Starnberg „schuldig“.

Dabei sind die Fahrradfahrer nicht einmal ausdrücklich verpflichtet, auf diesem Streifen zu fahren. Allerdings, so ein Verkehrsrechtskommentar, gelte auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, das eine Nutzung des Schutzstreifens fast unausweislich mache.

Besonders unsichere Radfahrer fürchten allerdings die Nähe der Bordsteinkante. Fährt ein Radler gegen dieses Hindernis, kommt er ins Schlingern und wird meist abgeworfen – häufiger mit dramatischen Folgen.

Auch dieser Rennradfahrer hält einen Sicherheitsabstand zum Bordstein ein

Zudem engen zwei Schutzstreifen auf der Rieder Straße die Autofahrspuren so stark ein, dass Pkw im Begegnungsverkehr mit Lastwagen und Omnibussen auf die Schutzstreifen ausweichen müssten. Anlage 3 der StVO sagt übrigens: „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“ Als Bedarf darf wohl gelten, eine Kollision mit dem entgegenkommenden Verkehr zu vermeiden. Die Breite der Schutzstreifen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

Geschützte Fahrrad-„Biotope“ sind die Fahrstreifen also nicht. Sie sind eher preiswerte Symbolpolitik einer vordergründigen Fahrradfreundlichkeit. Sie kostet nicht viel, bringt aber auch kaum etwas.

1 Comment

  1. Könnten Sie sich mal, bitte, um die geplante und seit einem Jahr beschlossene „Fahrradstrasse” auf der Achse Madeleine-Ruoff-/ Rudolf-Hanauer-/Summerstrasse in Herrsching kümmern? Die Genehmigungen von Landratsamt und Gemeinderat Herrsching liegen vor. Warum ist die Straße noch nicht realisiert? Haben die Radler im Rathaus keine Lobby!
    Vielen Dank!
    Freundliche Grüße
    Wolfgang Schief
    Rudolf-Hanauer-Str.7Aü

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

Aktuellste Meldungen

WAHLTICKER

Wahlkampf-Schlammschlacht: In ein paar gestammelte Sätze passt nicht die ganze Wahrheit 24. Februar: Die Wahl kommt

Mensa ersetzt Mutti

Jetzt gibt’s richtiges Essen für die Gymnasiasten/Tierische Eiweiße werden weitgehend durch pflanzliche ersetzt, dafür gibt’s Gemüse