Wer baut, muss Stellplätze nachweisen. Die müssen nicht mal direkt am Bauobjekt liegen – bis zu 150 Meter Entfernung erlauben die Gerichte. Ein Stellplatz auf der grünen Wiese aber entspricht nicht der Stellplatzverordnung

Ablasshandel um Stellplatz

1 min read

Darf der Bau von neuen Wohnungen am fehlenden Auto-Stellplatz scheitern? Mit dieser Frage sah sich der Bauausschuss konfrontiert. Ein Breitbrunner Bauherr wollte im Dachgeschoss neuen Wohnraum schaffen, konnte aber keinen Stellplatz fürs Auto nachweisen. Ohne Schlafplatz fürs Blech aber gibt’s keinen Schlafplatz für Menschen, da ist die Stellplatzverordnung unerbittlich. Dabei muss der Parkraum gar nicht direkt am Bauobjekt liegen, die Gemeinde würde auch einen Platz bis zu 150 Meter vom Haus entfernt akzeptieren. Aber auch diese Möglichkeit hatte der Bauherr nicht. Es gibt freilich noch einen anderen Ausweg: Wenn der Bauausschuss einverstanden ist, macht die Gemeinde gelegentlich einen Ablasshandel: Der Bauherr bezahlt eine Ablöse (pro Platz 7850 Euro) und wird damit vom Nachweis eines Stellplatzes befreit. Das gemeindliche Bauamt legte den Gemeinderäten nun diese Frage vor: Geld statt Stellplatz. CSU-Gemeinderat Roland Lübeck plädierte für Härte: Kein Stellplatz, keine Baugenehmigung. Auch die Gemeinderäte Welsch (Grüne) und Bader (CSU) fanden die Lösung mit dem Deal „nicht in Ordnung”. Die zweite Bürgermeisterin Christina Reich war anderer Meinung: Vermutlich werde das fehlende gemeindliche Einvernehmen (Zustimmung der Gemeinde) durch das Landratsamt ersetzt, sprich: Starnberg erlaubt den Bau ohne Auflagen. Dann gäbe es aber weder den Stellplatz noch die Ablöse: „Wenn wir zustimmen, bekommt die Gemeinde wenigstens noch Geld”, sagte Reich. Das fanden dann 7 Räte plausibel und stimmten zu.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

Aktuellste Meldungen

Anzeige

Frühlingserwachen am Ammersee