Teilnehmer der letzten Montags-Demo am Rathausplatz

Landratsamt untersagt „Corona-Spaziergänge”

7 mins read

Das Landratsamt Starnberg untersagt per Allgemeinverfügung für kommenden Montag in den Gebieten der Stadt Starnberg, sowie der Gemeinden Gilching, Gauting und Herrsching alle stationären oder sich fortbewegenden Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Coronamaßnahmen.

Landrat Frey trieb die Impfkampagne im Landkreis voran (hier beim ersten Kinder-Impftag in Herrsching).

Hierzu zählen beispielsweise die „Montags- bzw. Corona-Spaziergänge“ oder auch „Kerzendemos“. Das Verbot gelte nur, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß dem Bayerischen Versammlungsgesetz nicht eingehalten sei, teilte das Landratsamt mit.

Wer trotzdem marschiert, kann mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro bestraft werden.

„Unsere galoppierenden Infektionszahlen können wir nur dann eindämmen, wenn auch solche Versammlungen einen vernünftigen Rahmen haben”, sagte Landrat Stefan Frey in einer Presseerklärung. „Das gelingt aber nur, wenn man kooperative Versammlungsleitungen hat und nicht Organisatoren, die sich jeglicher Verantwortung bewusst entziehen und den Versammlungen einfach ihren Lauf lassen.”

Frey weiter: „Das ist nicht nur illegal, sondern führt alle an der Nase herum. Und das in einer Zeit, in der wir alles versuchen, die Pandemie endlich in den Griff zu bekommen.”

Im Amtsblatt des Landratsamtes wird die Allgemeinverfügung so begründet (Auszüge):

„Im Stadtgebiet der Stadt Starnberg sowie in den Gemeindegebieten der Gemeinden Gilching, Gauting und Herrsching am Ammersee werden alle stationären oder sich fortbewegenden Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen, wie beispielsweise sog. „Corona“-, „Montags“- oder sonstige „Spaziergänge“ bzw. „Kerzendemos“, untersagt, sofern die Anzeige- und Mitteilungspflicht nach Art. 13 BayVersG nicht eingehalten ist. Das bedeutet, dass so- wohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen verboten ist.

Ziffer 1. gilt am Montag, den 17.01.2022, von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Die Allgemeinverfügung ist bis zum Ablauf des 17.01.2022 gültig.

Hinweise:

Mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro kann belegt werden, wer dieser vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Veranstalter oder als Leiter dieser vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, vgl. Art. 20 Abs. 2 Nr. 4 BayVersG.

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zur Teilnahme an untersagten Versammlungen auffordert, vgl. Art. 20 Abs. 2 Nr. 3, Art. 8 Abs. 3 BayVersG.

Gründe:

A. Sachverhalt

In der jüngeren Vergangenheit ist es sowohl bundesweit als auch speziell im Landkreis Starnberg zu nicht angezeigten Versammlungen von Personen gekommen, die Kritik an den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen im Rahmen von sog. Spaziergängen zum Ausdruck brachten und dabei die Rechtsgüter Dritter gefährdeten.

Die Verabredungen zu diesen Protest- und Widerstandsversammlungen erfolgen typischerweise in Chats, häufig im Messengerdienst „Telegram“. Dabei verzichten die Verantwortlichen – die zumeist der sog. Querdenker-Bewegung zuzuordnen sind – bewusst und gewollt auf die Anzeige ihrer Versammlung bei den zuständigen Behörden. Für die Versammlungsbehörde wie auch die Polizei wird es damit erheblich erschwert bzw. unmöglich, die Vorkehrungen zum Schutz von Versammlungen zu treffen, notwendige Auflagen zu verfügen und Konkurrenzen mit etwaigen anderen Versammlungen zu prüfen.

Die strategische Planung und die oftmalige Gleichzeitigkeit der Aktionen in zahlreichen Städten/Kommunen im Bundesgebiet wie auch im Landkreis Starnberg verdeutlichen die Zwecksetzung: Systematisch und zielgerichtet soll die Möglichkeit der Sicherheitsbehörden, auf Demonstrationsgeschehen vorbereitet und adäquat zu reagieren, ausgehebelt werden.

I. Erkenntnisse der Polizeiinspektionen des Landkreises Starnberg zur aktuellen Versammlungslage

Durch die sich verschärfende epidemische Lage und die damit einhergehenden
Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie war innerhalb der letzten Monate ein
starker Anstieg von Versammlungen derer zu verzeichnen, welche ihre Kritik an diesen Maßnahmen zum Ausdruck bringen. In der Szene haben sich sog. „Spaziergänge“ etabliert, bei welchen die Teilnehmenden sich vermeintlich unorganisiert durch das Stadtgebiet bzw. Gemeindegebiet bewegen und ihren Protest zum Ausdruck bringen.

Versammlungen im Gemeindegebiet der Gemeinde Herrsching am Ammersee

Seit dem 20.12.2021 sind der Polizei sog. „Montagsspaziergänge“ im Gemeindegebiet der Gemeinde Herrsching am Ammersee bekannt und werden jeweils polizeilich begleitet. Bei der Versammlung am 20.12.2021 waren ca. 20 Teilnehmer anwesend. Weitere „Spaziergänge“ fanden am 27.12.2021 mit ca. 50 Teilnehmern, am 03.01.2022 mit ca. 100 Teilnehmern und am 10.01.2022 mit ca. 200 Teilnehmern statt, bei denen die Polizei jeweils vor Ort war. Alle Versammlungen wurden nicht angemeldet.

I.5. Problemstellung

Die Veranstalter*innen und Protagonist*innen der o.g. „Spaziergänge“ bzw. nicht angemeldeten Versammlungen sind über soziale Medien und Internetdienste wie z.B. „Telegram“ bundesweit stark vernetzt. Eine Mobilisierung über weitreichende Gruppen mit hohen Teilnehmerzahlen ist daher auch kurzfristig in hoher Zahl möglich. Dies stellt die zuständigen Behörden insbesondere deshalb vor eine große Herausforderung, da seitens der Kritiker*innen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorsätzlich an den Beschränkungen staatlicher Organe „vorbeiorganisiert“ wird.

Diesen nicht angezeigten Versammlungen ist neben der fehlenden lenkenden Wirkung von
Versammlungsleiter*innen und entsprechender Ordner*innen auch eine kaum steuerbare Dynamik gemein. Durch die hohe Anzahl von „Spaziergänger“ bzw. nicht angezeigten Versammlungsteilnehmer*innen und der sich fortbewegenden Kundgebungs- form werden auch zwangsläufig unbeteiligte Passant*innen konfrontiert. Angesichts der im Landkreis Starnberg enorm ansteigenden Corona-Fallzahlen und der stetig wachsenden Teilnehmerzahlen bei den jeweiligen, unkontrollierten Versammlungen er- gibt sich nicht nur ein erhöhtes und vermeidbares Infektionsrisiko für Versammlungsteilnehmer*innen, sondern auch für die ein- gesetzten Polizeibeamt*innen sowie unbeteiligte Passant*innen.

12 Comments

  1. Die Allgemeinverfügung wurde heute vom Bay. Verwaltungsgericht aufgehoben. Begründung:
    Im Geltungsbereich der angegriffenen Allgemeinverfügung finden seit dem 27. Dezember 2021 immer montags nicht angezeigte Versammlungen mit bis zu 300 Personen statt. Es wurde weder von Vorfällen, die für ein “aufgeheiztes und emotionales Klima” sprechen würden, noch von konkreten Verstößen gegen die allgemein bekannten, infektionsschutzrechtlich gebotenen Regeln berichtet. Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Versammlungsteilnehmer einer Anordnung etwas zu Masken- bzw. Abstandspflicht nicht gefolgt oder eine Beschränkung auf eine stationäre Versammlung nicht hingenommen hätten. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass vorliegend keine im Vergleich zum verfügten Verbot milderen Mittel gleicher Eignung vorhanden sind.

    • Naja, mit Masken und Abstand war´s ja offensichtlich nicht so weit her….
      Bin gespannt, ob dieses Eilurteil vor dem Verwaltungsgerichtshof Bestand hat.

  2. “Klug, nachhaltig und versöhnlich wäre es, wenn Politiker zum Dialog einladen würden. Versöhnung haben wir bitter nötig.”
    Danke für jeden einzelnen Satz; besser, klarer, fundierter in der Argumentation, aber auch versöhnlicher hätte ich es nicht ausdrücken können!

  3. Sehr geehrter Herr Frey,
    glauben Sie denn ernsthaft, Sie könnten mit einer derartigen Allgemeinverfügung, einem Verbot von Spaziergängen, zur “Eindämmung” der SARS-CoV2-Ausbreitung beitragen? Es ist doch längst bekannt, dass die Ansteckungswahrscheinlichkeit im Freien bei null liegt. Es gibt da kein “erhöhtes und vermeidbares Infektionsrisiko für Versammlungsteilnehmer*innen”, “für die ein gesetzten Polizeibeamt*innen” oder “unbeteiligte Passant*innen”. Die Ansteckungen mit SARS-CoV2 finden in-door statt, und da wird Omikron in den nächsten Wochen durchrauschen, egal was wir dagegen machen. Außer die Regierung schreibt vor, dass wir uns alle in Plastik einschweißen.
    Die hunderttausenden von Spaziergängern, die derzeit in über tausend Städten und Gemeinden bei der wöchentlichen Abstimmung mit den Füßen unterwegs sind, tun das nicht ohne Grund. Während mehr und mehr Länder “öffnen”, hat Deutschland weiterhin die weltweit strengsten Corona-Verordnungen. Zahlreiche Grundrechte sind seit Monaten außer Kraft gesetzt, ein bedeutender Teil der Bevölkerung wird durch 2G komplett ausgegrenzt, das Kindswohl wird fortlaufend durch rigide Hygienevorschriften gefährdet, und jetzt ist auch noch geplant, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch eine Impfung mit einem nur bedingt zugelassenen Medikament außer Kraft zu setzen. Für Gesundheitsberufe ist das sogar schon beschlossen – obwohl es inzwischen vielfache Belege dafür gibt, dass Geimpfte das Virus ebenso verbreiten können wie Ungeimpfte (2G und die Vierte Welle lassen grüßen).
    Auch das Versammlung- und Demonstrationsrecht ist weitgehend ausgehebelt, wie Sie erneut unter Beweis stellen. Nach Auffassung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts genießen auch nicht angemeldete Corona”Spaziergänge” den Schutz des Grundgesetzes. Sie dürfen deshalb nicht wegen einer fehlenden Anmeldung pauschal verboten werden, sind also nicht, wie Sie sagen: „illegal”. Warum wollen die Menschen ihren Protest nicht mehr anmelden? Weil angemeldete Demonstrationen, wie in München, durch unzumutbare Auflagen schikaniert oder, wie in Hamburg, gleich verboten werden.
    Politiker auch Ihrer Partei werden nicht müde, den Kritikern der Pandemiepolitik rechtsradikale Absichten zu unterschieben, um Menschen davon abzuhalten, sich an Proteste zu beteiligen. Sie selber ordnen die Organisatoren und Teilnehmer der Spaziergänge “zumeist der sog. Querdenker-Bewegung” zu. Haben Sie dafür Belege? Waren Sie denn schon einmal dabei? Haben Sie mit den Spaziergängern gesprochen?
    Wie würden Sie denn gerne auf die friedlichen Spaziergänge, wie Sie schreiben: “vorbereitet und adäquat .. reagieren”? Fragen Sie doch mal die Polizisten, die die Spaziergänge in Herrsching begleitet haben, ob irgendeine Reaktion notwendig war, wo denn da eine “kaum steuerbare Dynamik” zu befürchten war, und wo es es zur Konfrontation mit “zwangsläufig unbeteiligten Passant*innen” kam.
    Das Verbot von “Coronaspaziergängen” erinnert fatal an Orwell Gedankenpolizei. Wie wollen Sie beispielsweise “vorbereitet und adäquat” reagieren, wenn aus einem großen gemeinsamen Spaziergang viele kleine werden? Wodurch werden die Ordnungshüter Coronaspaziergänger von normalen Spaziergängern unterscheiden können? Lassen Sie die Gesinnung in solchen Fällen erschnüffeln?
    Der Verdacht liegt nahe, dass der wahre Grund für Ihre Allgemeinverfügung ein politischer ist. Proteste gegen die Corona-Politik sollen unterdrückt und aus der Öffentlichkeit verbannt werden, denn sie untergraben das offizielle Corona-Narrativ. Die Proteste machen Ihnen und Ihren Parteifreunden Angst, denn sie stellen die Panik-Erzählung in Frage, mit der seit fast zwei Jahren die Grundrechte eingeschränkt werden und die Kinderrechte in Grund und Boden gestampft werden. Das Erwachen der Menschen könnte für etliche Verantwortliche das Karriereende bedeuten.
    Die Opposition gegen die Corona-Politik könnte durch unterdrückende Maßnahmen wie “Spaziergangs-Verbote” eher gestärkt und geschlossener werden.
    Demokratische Pandemiepolitik geht anders: Empfehlungen statt Zwangsmaßnahmen, Ermutigung statt Panikmache (denn Panik macht krank), Aufklärung statt Propaganda; in Miteinander und gegenseitigem Vertrauen, gegenseitiger Wertschätzung. Von seiten der Politiker braucht es dazu Offenheit, Bescheidenheit und Selbstkritik; das Eingeständnis, vieles nicht zu wissen und Fehler gemacht zu haben.
    Klug, nachhaltig und versöhnlich wäre es, wenn Politiker zum Dialog einladen würden. Versöhnung haben wir bitter nötig.
    Dr. med. Martin Hirte
    Kinder- und Jugendarzt
    Kientalstr. 24
    82211 Herrsching

    • “Klug, nachhaltig und versöhnlich wäre es, wenn Politiker zum Dialog einladen würden. Versöhnung haben wir bitter nötig.”
      Danke für jeden einzelnen Satz; besser, klarer, fundierter in der Argumentation, aber auch versöhnlicher hätte ich es nicht ausdrücken können!

  4. Es hat nichts mit Angst zu tun, wenn man nach Wochen und Monaten des Zuschauens, des Redens und des Mahnens, sich im Rahmen der montäglichen Demonstrationen – nichts anderes sind ja die Montagsspaziergänge – an die Regeln, die wir uns als Gesellschaft über demokratisch legitimierte Gremien gegeben haben, bitte zu halten, schließlich notwendiger Weise Konsequenzen zieht und für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen sorgt.

    Seine Meinung darf man übrigens trotzdem weiterhin im Rahmen von Demonstrationen kund geben – auch Montags. Unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen. Das hat in den letzten Jahrzehnten funktioniert und ist in unserer Gesellschaft auch Ausdruck einer freiheitlich gelebten Demokratie.

    Ich habe allerdings den Eindruck, dass gerade hinsichtlich des Aspekts der “freiheitlichen” Demokratie während der Pandemie Missverständnisse entstanden sind. Freiheitlich heißt nämlich nicht, dass jeder tun und lassen kann, was er möchte – Freiheitlich heißt, dass wir uns als demokratische Gesellschaft auf Regeln des Zusammenlebens verständigt haben, um jedem die größtmögliche Freiheit zu gewährleisten. In der Konsequenz sind also diese Regeln für alle verbindlich und die staatlichen Organe sind ermächtigt, an die Verbindlichkeit dieser Regeln zu erinnern bzw. diese durchzusetzen.

    Nichts anderes geschieht da gerade mit dieser Allgemeinverfügung.

    Insofern halte auch ich Vergleiche mit autoritären Staaten für verfehlt.

    • ….lesen Sie genau, was Herr Hirte so klar verständlich und nachvollziehbar schreibt, dann wissen Sie, aus welchen Impulsen heraus und warum dies die einzige Möglichkeit ist, mit den Füßen auf die Orwell´schen Zustände zu reagieren….

    • Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 12. Januar entschieden, dass die fehlende Anmeldung einer Veranstaltung wie dem Montags-Spaziergang noch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt.

      Die Allgemeinverfügung für Montag gilt für 24 Stunden und muss im Wiederholungsfall immer wieder begründet werden. Und das ist gut so. Wie unser Bürgermeister richtig gesagt hat, ist die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut. Offensichtlich sind sich nicht alle Juristen darüber einig, wann und wie es ohne pandemische Notlage nationaler Tragweite eingeschränkt werden kann. Mein Tip an die Veranstalter: Anmelden! Die Veranstaltung darf nicht verboten werden. Es dürfen lediglich Vorgaben bezüglich max. Teilnehmerzahl, Hygiene- und Abstandsregeln sowie Örtlichkeit gemacht werden.

      https://www.spiegel.de/panorama/justiz/stuttgart-verwaltungsgericht-kippt-verbot-von-corona-spaziergaengen-a-45c35dc1-3251-4d61-abc9-264ff4e96285

  5. Herr Landrat, haben Sie schon gehört, was Ihr Dienstherr sagt?
    Söder:
    „…Denn nicht jeder, der skeptisch ist, ist ein Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker oder Rechtsradikaler. Mehr Hinhören ist der erste Schritt zu Heilung.“

    • Herr Hufner, “mehr hinhören” ist auf einer solchen Demonstration halt leider nicht möglich. Das liegt in der Natur der Sache.
      Das Verbot hat sicher nicht den Sinn, Ihnen den Mund zu verbieten. Es dient lediglich dem Infektionsschutz, der nicht gewährleistet werden kann. Wie Sie und andere die Wahrheit “einschätzen”, kann dabei leider keine Rolle spielen. Vergleiche mit der DDR sind unpassend.
      Ihre Meinung können Sie ja weiterhin frei äußern, zum Beispiel hier….

      • ….Sie als Medizinerin haben doch sicherlich auch schon mitbekommen, dass die Virus-Übertragbarkeit im Freien einen zu vernachlässigenden Anteil der Infektionskette ausmacht!
        Und: Der Sinn des Verbots soll nicht der sein, das Aufmerksammachen auf die Zweifel zu verbieten?
        Das glauben Sie doch selbst nicht!
        Im Übrigen sieht das Landratsamt Weilheim wie auch 1000de anderer deutscher Städte offenbar keine Gefahr und keinen Verbotsbedarf…..
        DDR-Vergleich unpassend? Irgendwie erinnern mich die Spaziergänge und deren Verbote an die verzweifelten Versuche von Honecker und Co. kurz vor dem Mauerfall, das Offensichtliche aufzuhalten….

  6. Wie heftig müssen die Ängste vor einer anderen Einschätzung der Wahrheit sein, dass solch absolut friedliche und ungefährliche [Übertragungswahrscheinlichkeit im Freien vernachlässigbar gegenüber allen anderen Situationen] Mahnungen daran für einen Herrn Landrat und andere, die die Augen in heiliger und ausschließlicher Impfverehrung davor zuzudrücken versuchen, so bedrohlich erscheint?
    Das Ende der DDR läßt grüssen und wer zu spät kommt, den bestraft das Leben….
    England, Australien,Spanien und alle Länder, welche die offensichtlich deutlich ungefährlichere Omikron-Variante für die Vervollständigung der Herdenimmunität und damit eine wirkliche, durchgreifende und anhaltende Immunität vernünftigerweise [!] durchlaufen lassen, scheinen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse pragmatischer umzusetzen.
    Die brauchen keine undemokratischen Maulkorb-Verordnungen mehr um das offensichtliche zu stoppen versuchen!

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

Aktuellste Meldungen

Sie sagt „Ja”

Sie hat „Ja” gesagt: Susanne Hänel wird als Nachrückerin für Claudia von Hirschfeld in den Gemeinderat

Anzeige

Frühlingserwachen am Ammersee