Es steht – und fleht: Ein neues Schild des Landratsamtes will die Besucher des Königsbergs (so der Name unter Einheimischen) oder Jaudesbergs zu Natur-schonendem Verhalten erziehen. Doch ein Stoppschild schreckt zuerst einmal ab: Eine Hand reckt sich dem Wanderer entgegen: Todesgefahr, durchgeknallte Jäger, Baumfällarbeiten? Mitnichten: Zittergras, Wiesen-Flockenblume und Schwalbenschwanz flehen um Beachtung. Der Gag dabei: Seit 2004 hat kein Botaniker mehr ein Kartierungs-Gutachten gemacht. Der Bund Naturschutz tönte vollmundig, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben – geschehen ist dem Vernehmen nach nichts. Das Schild fußt also nicht auf wissenschaftlicher Grundlage.
Gepflegte Höflichkeit prägt das Schild: Gleitschirmflieger und Hundebesitzer werden „gebeten“. Zu Mountainbikern, die mitunter quer über den geschützten Hang brettern, zu Modellfliegern, die mit ihren Elektromotoren die Vögel verjagen und zu gelegentlichen Nachtcampern auf dem Berg – kein Wort. Auch zu den Wegen, die man „nicht verlassen“ solle, kein weiteres Wort. Dabei durchziehen kleine Trampfelpfade das Gelände. Und keiner weiß, ob die nun rechtlich zu den „Wegen“ zählen oder Pfade des Unrechts sind. Vor allem dem Berg-Patron Johann Kaindl („ich war 6 000 mal auf dem Gipfel“) wäre eine Klarstellung wichtig gewesen. Denn sein berühmter Kaindl-Weg, die Direttissima zur Europakapelle, ist längst vergesellschaftet und unantastbar. Die Querverbindungen allerdings gehen mitten durch eine rechtliche Grauzone.
Grundlage vieler Biotop-Beschreibungen ist das Gutachten des Botanikers Burkhard Quinger, der 2004 die Pflanzenwelt am Königsberg wissenschaftlich untersuchte. Anlass des Gutachtens war die Frage, ob der Hang die Bedingungen des Natura-2000-Gebiets (FFH-Regeln) erfüllt. Im Jahr 2005 beschloss der Herrschinger Gemeinderat, dem Berg zwischen 15. März und 15. August Ruhe zu gönnen.
Eigentlich hätten Naturschützer von der grünen Gemeinderatsfraktion eine Initiative erwartet, um dem Gebiet einen Flora-Fauna-Habitat-Status zu erstreiten. Gutachter Quinger dazu: „Bayern insbesondere braucht dringend FFH-Gebiete, um Strafzahlungen der EU zu vermeiden. Es wäre also eine einmalige und politisch günstige Gelegenheit für eine FFH-Regelung.“ Aber die Grünen verloren sich in kleinlichen Streitereien über Hundebesitzer, die auf der Suche nach den Hinterlassenschaften die Wiese betreten.
Im Sommer wird das Gras, das Bauer Jäger im Juli mähen darf, einen Meter hoch. Dann verirrt sich kaum ein Spaziergänger mehr ins Habitat.