Gemeinderat Hans-Jürgen Böckelmann (Grüne) setzt sich für eine neue Baumschutzverordnung ein. Foto: Gerd Kloos

„Buche sollte weg, weil Blätter in den Teich fielen“

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Baumschutz ist das kommunale Errege-Thema des Winters und Frühjahrs: Die Rodungen am Fendlbachweg, der drohende Kahlschlag am Kienbach und die Fällungen am Seehof haben viele Umweltaktivisten auf die Linde getrieben. Hätte eine gültige Baumschutzverordnung einige dieser Bäume retten können? herrsching.online hat mit einem Gemeinderat gesprochen, der es wissen muss: Hans-Jürgen Böckelmann sitzt seit vielen Jahren für die Grünen im Gemeindeparlament. Böckelmann war auch 5 Jahre lang Mitglied der Baumschutzkommission, die zu Zeiten der alten Baumschutzverordnung über Fällungen zu entscheiden hatte. Sein Fazit über die Wirksamkeit eines behördlichen Monitorings fällt eher pessimistisch aus. Trotzdem spricht er sich für eine neue, rechtskonforme Baumschutzverordnung aus.

herrsching.online: Hat die Baumschutzverordnung einen konkreten Nutzen gebracht, oder war es nur eine Alibi-Veranstaltung?

Böckelmann: Sie hat schon etwas gebracht, aber sie stellte natürlich auch eine Eigentumsbeschränkung für die Grundstücksbesitzer dar. Die konnten nicht frei über über Grundstück verfügen, weil das Gemeinwohl über das Eigentumsrecht gestellt wurde. Das war auch der rechtliche Ansatz für viele Klagen.

Die Baumschutzverordnung sah damals vor, dass man einen Baum, der über 1,20 Umfang hatte, nicht ohne Genehmigung der Gemeinde fällen durfte. Das galt aber nur für Bäume auf der Gemarkung Herrsching. Für Forstgebiete und Schutzgebiete galten andere Regeln.   

herrsching.online: Wer saß denn in dieser Kommission, die über die Baumfällungen entschieden hat?

Böckelmann: Neben der Umweltreferentin Franziska Kalz ein Gemeinderat, das war 5 Jahre lang ich, und der Leiter des Bauhofs.

herrsching.online: Wieviele Anträge auf Baumfällungen hat die Kommission abgelehnt?

Böckelmann: Ablehnungen waren selten. Ich kann mich an einen Fall erinnern. Da stand eine junge Buche mitten in einem großen Grundstück. Die wollte der Besitzer fällen lassen, weil Blätter in seinen Teich reingefallen sind. Der Baum war so groß, dass er unter die Baumschutzverordnung fiel. Wir haben dann Nein gesagt zur Fällung.

herrsching.online: Oft werden Naturereignisse als Vorwand genommen, einen ungeliebten Baum zu entfernen.

Böckelmann: Ja, besonders bei Stürmen haben wir festgestellt, dass die Sägen angeworfen wurden. Diese Fällungen liefen dann unter der Überschrift „Gefahrenabwehr“.

herrsching.online: Sind Sie für eine neue Baumschutzverordnung?

Böckelmann: Ich bin dafür. Der grüne Ansatz ist: Wir müssen Dinge reglementieren, um die Natur zu schützen.  Die Liberalen, man könnte sie auch die Laissez-faire-Leute nennen, sagen:  Lasst doch die Leute machen, was sie wollen. Als Ergebnis dieser Politik kann es dann schon passieren, dass auf großen Grundstücken nur ein Baum steht. Ich kenne ein Grundstück, auf dem ein Tulpenbaum steht – als einziges Gehölz. Auf dem Nachbargrundstück standen am Rande 4 Birken, die der Tulpenbaumbesitzer unbedingt  weghaben wollte, weil das Laub bei ihm auf die Wiese fiel. Das sind Beispiele, bei denen ich wirklich ärgerlich werde.

herrsching.online: Oft fallen Bäume den Bauplänen der Besitzer oder der neuen Grundstückseigentümer zum Opfer. Motto: Bau vor Baum.

Böckelmann: Da erinnere ich mich an einen besonders krassen Fall: In einem Grundstück stand eine riesige Esche. Eines Tages komme ich da vorbei und denke mir, da ist ja irgendetwas anders. Dann guck ich genau hin und sehe nur eine Wiese, aber keinen Baum mehr. Die Esche haben die einfach abrasiert. Der Baumstumpf war mit Gras zugedeckt worden.

Ein paar Wochen später wurde im Bauausschuss des Gemeinderats ein Bauantrag für eben dieses Grundstück behandelt. In diesem Antrag war von einem baumfreien Grundstück die Rede. Die Baumschutzverordnung existierte damals noch.

herrsching.online: Nun ist Baumpflege nicht billig. Für den Zuschnitt von 5 Bäumen müssen Grundstücksbesitzer schon mal 1000 Euro hinlegen. Für Leute, die in einem Häuschen wohnen und von der Rente leben, keine Bagatelle.

Böckelmann: Sozial Schwachen sollte man auf Antrag Unterstützung gewähren, wenn Schutzmaßnahmen an Bäumen anfallen. Es kann nicht sein, dass Leute ausziehen müssen, weil sie sich keine Baumpflegearbeiten leisten können. Wie man das macht, spielt keine so große Rolle.  Der Bauhof zum Beispiel könnte helfen, oder die Feuerwehr könnte im Rahmen einer Übung Pflegearbeiten übernehmen. Diese unterstützende Komponente war in der alten Baumschutzverordnung nicht vorgesehen.

9 Comments

  1. liebe Frau Böckelmann.
    unser erster Bürgermeister, Christian Schiller, hat noch bis vor etwa sechs Jahren immer wieder verkündet, dass sich die Neubauten „einfügen“ müssen.
    Immer wieder neu erstaunt mich übrigens, wenn ich aus Ihren Statements die Verteidigung der angeblich nicht möglichen Entscheidungen und Handlungen von Herrschings Gemeinderätinnen und Räten, samt 1. Bürgermeister, zu lesen glaube. Sind diese Damen und Herren denn wirklich so entscheidungs- und handlungsbegrenzt, wie Sie das schildern? Die Erfahrung lehrt mich etwas ganz anderes. Da konnten z.B. ganz schnell und unbürokratisch in Gemeinderat und Bauausschuss Bebauungspläne und Baumschutzverordnung ersatzlos gekippt werden. Mit verheerenden Folgen für Natur-Klima-Tier- und Artenschutz.

    Wie man in unserer heutigen Zeit, wo Bienensterben, Überschwemmungen, Stürme, Erdrutsche etc. derart zunehmen, noch immer die Maßlosigkeit und Profitgier einiger weniger Menschen und Institutionen unterstützen kann, ist für mich ungegreiflich!
    Wissen wir doch Alle, dass eine weitere flächendeckende Versiegelung des Bodens und die Vernichtung von Bäumen, Büschen und Blumenwiesen für riesige teure Maximalbebauungen ohne Grün, ganz maßgeblich zu dieser Entwicklung beitragen.

    • Liebe Frau Donhauser, genauso wie Sie bedaure ich die Verschandelung des Herrschinger Ortsbildes und das Zurückdrängen der Natur außerordentlich.
      Nur ist es etwas einseitig, den Bürgermeister oder „den“ Gemeinderat (der immerhin ehrenamtlich arbeitet) allein für die Missstände verantwortlich zu machen, ohne die größeren Zusammenhänge in den Blick zu nehmen.
      Letzten Endes können Sie hier bei der Nullzins-Politik Europas anfangen, der den Immobilienbesitz so immens wertvoll macht und bei dem enormen Siedlungs- und Freizeitdruck im Großraum München aufhören.

      Sicher ist es enorm wichtig, dass die neu gegründete Bürgerinitiative den Finger in die Wunden legt und mehr Naturnähe fordert, wo immer es geht. Es wäre allerdings schön, wenn hierbei die Aggressivität gegenüber dem (immerhin gewählten) Gremium, die hier teilweise an den Tag gelegt wird, etwas zurückgenommen würde. Der Gemeinderat und auch der Bürgermeister sind eben nicht allmächtig, auch wenn das offenbar von einigen so gesehen wird.

      Was die Baumschutzverordnung anbetrifft, so hat sich das Kräfteverhältnis im Gemeinderat nach der letzten Wahl ja deutlich verschoben, sodass einem Antrag auf Wiedereinführung meiner Ansicht nach gute Chancen eingeräumt werden können.

      • Ja, die Weils und Abers sind hinlänglich bekannt. Und natürlich kann man die verantwortlich machen, die sie ständig anführen, um dem nichts entgegen setzten zu müssen. Egal ob ehrenamtlich oder im Vertrauen gewählt.
        Es ist ist auch nur dahingehend einseitig, dass natürlich die Wähler ihren Teil dazu beitragen, indem sie dieser Politik immer weiter ihre Stimmen geben.
        Hier geht sicher niemand von erteilter Allmacht aus, wäre es mindestens entgegen demokratischer Werte und Richtlinien. Hier wird das Mitschwimmen und immer schnellere Weiterlaufen in offensichtlich falsche Richtungen wird zum Vorwurf gemacht. Man muss sich nur den Beitrag von Herrn Schneider hier durchlesen, der das traurigerweise treffend beschreibt. Entsprechend werden die fehlende Initative dem entgegen zu wirken, das Fehlen von Ideen für den Schutz unserer Heimat zu entwickeln und die Beweggründe für die ständige Unterstützung dieses destruktiven Handelns hinterfragt.
        Denn Wegsehen, Relativieren und sogar Entschuldigen wird leider garnichts daran ändern.

  2. Da beim Beispiel der gefällten Esche die Baumschutzverordnung noch Bestand hatte, stellt sich die Frage, wie seitens der Gemeinde mit dieser rechtswidrigen Aktion umgegangen wurde. Immerhin wurde in der damals gültigen Baumschutzverordnung gem. §12 eine Geldbuße von bis zu 50.000€ für denjenigen angedroht, der vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs.1 geschützte Bäume fällt.

      • In Neuwiddersberg sind mindestens 30 geschützte Bäume noch vor November 18 (Zeitpunkt der Abschaffung durch Bürgermeister Schiller und seiner Gemeinderäte) für Vollversiegelung und Maximalbebauung, trotz Hinweis der Umweltbeauftragten gefällt worden.

        Weder gab es eine Ahndung noch gibt es die von Starnberg obligatorisch verordneten Ersatzpflanzungen, beispielsweise für den kleinen Buchenwald, der noch vor dem Entscheid zu 100% abgeholzt wurde. Für zwei dreistöckige Flachbauten. Riesige Einfamilienhäuser ohne Mindestabstände zueinander, weil auf einer Flurnummer und ohne nenneswerte Grünfläche.
        Es handelt sich um eine einspurige Schottersackgasse in der bis zu diesem Tag nur zweistöckige Giebeldach Häuser mit großen Gärten und vielen Bäumen vorkamen.
        Soviel zum Einfügen, das Frau Donhauser unten erwähnt. Aktuell werden drei weitere Maximalbebauungen daneben umgesetzt. Aus der Sackgasse wird eine Trabantenstadt.
        Die Gemeinde hat, trotz Flehen der Anwohner, nie für einen Bebauungsplan gesorgt und geschützte Bäume waren nicht mal Thema.
        Im Gegenteil, sie hat den einzigen kleinen Teilbebauungsplan, der die gefährliche einspurige Ausfahrt unten in die Seefelder Straße betraf vor rund 3 Jahren auch noch aufgehoben, damit dieser Raubbau dort weiter gehen kann.

        Ende 22 haben sie dort in einer ersten Sitzung des Bauuschusses zu einem Antrag auf einen Neubau im Aussenbereich und Landschaftschutzgebiet mit 9 zu 0 Stimmen in einem Vorbescheid zugesimmt.
        Vermutlich weil man öffentlich darauf hinwiesen hat, um welches Gebiet es sich handelt, gab es letzten Montag einen erneuten Vorbescheid, der zwar nun 4 Gegenstimmen hat, aber wieder mehrheitlich positiv abgestimmt worden ist.
        Obwohl es nicht zulässig ist, da es im Ausnahmefall nur die Genehmigung für die Sanierung eines bestehenden Altbestandes in geschützten Gebieten geben kann. So wie für die die rund 5 Gebäude am Weinberg geltent, auf der anderen Seite des winzigen Ortes, die allesamt seit dem zweiten Weltkrieg geduldet wurden und seitdem um keinen Stein erweitert werden durften.

        Der neue Antrag für das Gebiet am Ende des inzwischen kaputten Seemooswegs hat keine Priveligierung und ist auch nicht im öffentlichem Interesse, zwei Merkmale, die eine neue Bebauung im Aussenbereich oder Landschftschutzgebiet rechtfertigen könnten, dennoch wird ihm von der Mehrheit im Bauusschuss inklusive Bürgermeister zugestimmt.
        Der Neubau soll ca. dreimal so groß werden mit einem dritten Stockwerk, entgegen dem Altbestand. Das geschützte Land wird mit Terassen, Vorplatz und Doppelgaragen großflächig versiegelt werden. Noch mehr gr0ße Buchen werden fallen.
        Wie die inzwischen Hunderte im Innenbereich und durch die gestattete gewerbliche Nutzung auch im umliegenden Landschafftsschutgebiet.

        Die Argumentation des Verantwortlichen im Bauamt war nicht nachvollziehbar, da die Gesetzes- und die Grundstückslage eindeutig sind.
        Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, dass der Antragsteller, ein Herrschinger Unternehmer, mit Starnberg dieses No-go bereits besprochen hat und der dort Zuständige diesem zustimmen will.
        DiesesHandeln ist so typisch für die Bauabteilungen in Starnberg und in Herrsching wie fragwürdig.
        Nicht nur wird damit sehr ungerecht gehandelt, zudem wird die Zerstörung des geschützten Waldes am östlichen Ufer des Pilsensees eingeleitet.

        Aber trotz lautem Protest der Neuwiddersberger, die seit zwanzig Jahren für den Erhalt ihrer einstigen Waldsiedlung erfolglos kämpfen, seitdem durchgängig unter dem umfassenden Stress durch die rücksichtlosen Maximalbebauungen in ihrer einzigen überlasteten Straße und dem kleinen Schotterweg extrem leiden müssen, stimmt der Herrschinge Bauauschuss munter weiter zu, schafft bestehende Regelungen ab und öffnet durch Prezidenzfälle den Spekulanten Tür und Tor für Abholzug, Abgrabung und Vollversiegelung. Einige Neuwiddersberger haben sich die Mühe gemacht und das Vorgehen auf der Website Neuwiddersberg-hat-genug.de dokumentiert.

        Weder ein Gemeinde eigenes Gutachten, das den Widdersberg schon 1992 als schützenswert bewertet hat und wegen fehlender Infrastruktur vor weiterer Bebauung abrät und trotz der nun offensichtlich gewordenen Bedohung durch die grenzenlose Gier nach Bauland und vermeintlicher Einnahmen intressiert das niemanden.
        Wie auch das Schicksal der inzwischen von Bürgermeister Schiller verkauften und bald voll bebauten Sumpf Krötenwiese in Widdersberg, die als besonders schützenswert eingestuft worden war. Nicht nur, wegen dem alten Baumbestand und dem sehr hohen Wassergehalt des Bodens, sondern weil ein Amphibientunnel vom Weiher auf der anderen Straßenseite eine Gefahren freie Über-bzw. Unterquerung für die Kröten ermöglicht hat. Die Konsequenzen sieht man auf der Straße kleben, wenn die Wanderung begonnen hat.

        Bezeichnender Weise findet die Gemeinde das Gutachten nicht mehr und der Raubbau wird von Behördenseite, vor allem Bürgermeister Schiller mit seiner bekannten Devise:“Baurecht vor Baumschutz“ und dem Zuständigen in Starnberg, unter anderem durch die Aufhebung des Baumschutzes, eines der ganz wenigen Instrumente, um sich im Innenbereich vor Maximalbebauung und Vollversiegelung schützen zu können, kraftvoll unterstützt.
        Bei soviel Ignoranz und Missachtung muss einem der Spruch des alten Indianer Häuplings, der Ende der 60iger bereits jedem Umweltschützer geläufig war, unmittelbar in den Kopf schießen: Erst wenn der letzte Baum gefällt ist… werden die Menschen merken, dass man Geld nicht essen kann.
        Wie treffend und wie dumm und unendlich traurig.

  3. Früher herrschte im Bauauschuss Herrsching die Devise : „Ein Neubau wird nur dann genehmigt, wenn er sich in die Umgebung und das Ortsbild einfügt.“ Das ist leider seit Jahren Vergangenheit. Maximalbebauungen, denen unzählige Bäumen, Büsche und Blumenwiesen zum Opfer fallen, und die Ortsbild und Landschaft verschandeln, wachen inzischen wie Pilze in die Orte Herrsching, Breitbrunn und Widdersberg. Ungeachtet des dadurch wachsenden Verkehrsaufkommens und den wachsenden Gefahren für Kinder, Erwachsene und Tiere. Wie z.B. in Neuwiddersberg auf der steilen, kurvigen, engen, einzigen Durchgangsstrasse ohne Bürgersteig. Mit einer gefährlichen Ausfahrt der Pilsenseestrasse am unteren Ende auf die Seefelderstrasse und einer gefährlichen Enge oben am Weiher.
    Es wird m.E. Zeit, dass im Rathaus Herrsching ein Umdenken zu mehr Natur-Klima- Mensch- und Artenschutz passiert. Sonst ist von dem „hohen Wohn- und Freizeitwert“, wie es im neuen Jahresbericht heisst, bald nichts mehr zu spüren.
    Übrigens steht ein Riesenneubaukörper mit Schottergarten, im ehemals so idylisschen Seemoosweg, seit vielen Wochen leer. Denn
    € 3000,00 Kaltmiete will und kann sich dann wohl doch kaum Jemand leisten? Kommt da etwa ein wenig Schadenfreude für die fremden Investoren auf?

    • Liebe Frau Donhauser, wann soll „früher“ gewesen sein???

      Es war schon vor 30 Jahren während meiner Zeit im Bauauschuss des Gemeinderats so, dass dieser Ausschuss beschließen konnte, was er wollte – wenn der Beschluss den gültigen Vorschriften widersprach, wurde er vom Landratsamt oder spätestens von einem Gericht gekippt.

      Sie überschätzen leider die Möglichkeiten eines gemeindlichen Bauausschusses, so bedauerlich dieser Umstand auch ist.

      • Umso trauriger, dass immer noch die gleichen politischen Vertreter in Mehrheit gewählt werden.
        Mal sehen, ob die Herrschinger endlich aufwachen, wenn die rund 50 Bäume am Kienbach für die mehr als fragwürdige, weil unmotivierte und alle gewonnen Kenntnisse ignorierende, Sanierung des Bachbettes gefallen sind.
        Blöd nur, dass man ausgewachsene Bäume nicht mal schnell ersetzen kann.
        Es wird jedenfalls viele Leute geben, denen das sehr Herz bluten wird und Herrsching wird noch hässlicher werden, als es eh schon ist.
        Vielleicht werden sie dann endlich merken, was der rücksichtslose Raubbau für die Bewohner in Widdersberger, besonders mit dem Neu davor und für die Breitbrunner wirklich bedeutet.
        Und alles immer nur, weil Einzelne maximale Gewinne erzielen wollen, und ganz offensichtlich im Sinne der Behörden.

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