Der Bauausschuss billigte in seiner letzten Sitzung den Bau von 7 Einfamilienhäusern an der Dorfstraße in Widdersberg. Die Häuser sollen eine Grundfläche von 90 Quadratmetern und 22 Grad in der Dachneigung haben. Zu den Häusern gehören jeweils eine Garage und ein Stellplatz. „Das beantragte Vorhaben fügt sich nach Auffassung der Verwaltung nach Art und Maß der baulichen Nutzung in der Eigenart der nähere Umgebung ein“, meint das Herrsching Bauamt dazu und sah deshalb keinen Grund, das Vorhaben abzulehnen. Wäre rechtlich auch schwierig geworden, weil es Artikel 34 der Bauordnung nicht zuwiderläuft. Der BGH-Rätin Christiane Gruber gefiel das Bauvorhaben trotzdem nicht, „weil es das Ortsbild gewaltig verändert“. Wahrscheinlich habe in diesem Ensemble kein einziger Baum mehr Platz, vermutete sie. Ihrem Fraktionkollegen Rainer Guggenberger mißfiel die üppige Fläche der Erschließungsstraße. Diesen Hinweis nahm die Verwaltung dann auf. Das Bauvorhaben wurde mit Ausnahme von Christiane Gruber mehrheitlich genehmigt.
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