In keiner bauökologischen Diskussion fehlt der Hinweis, dass große Häuser einen großen CO2-Fußabdruck haben: Zement ist einer der ganz schlimmen Umweltsünder. Ein Herrschinger nahm diesen Gedanken auf und fragte formlos beim Bauamt an, ob er drei Tiny-Häuser (Deutsch: winzig, klein) auf seinem Grundstück 1125/5 aufstellen dürfe. Das sei, so der Antragsteller, ja auch ein Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnens. Die trockene Antwort des Bauausschusses: Nein, darf er nicht. Begründung: Das Grundstück liegt erstens im Außenbereich und zweitens im Überschwemmungsgebiet des Fendlbachs (bei ordentlichem Hochwasser könnten aus den Tiny-Houses Bootshäuser werden). Außerdem drohe die Gefahr von Splittersiedlungen. Ein Tiny-Haus, sei es auch noch so winzig, erklärte Baurechts-Experte Gerweck, sei nicht anders zu beurteilen als ein gemauertes Haus. Auch wer klein denkt, muss große Formulare ausfüllen.
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