Aus eins mach zwei. Oder vier: Das alte Haus (grau) weicht für zwei Doppelhäuser. beziehungsweise für vier Häuser. Damit ist das Grundstück deutlich mehr wert. Es freut sich nicht nur die Gemeinde als Eigentümerin – auch die Nachbarn profitieren von der wunderbaren Wertvermehrung – ohne einen Cent investiert zu haben.

Schwieriges Erbe: Darf Gemeinde Grundstück für die Haushaltssanierung verwenden?

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Ein Geschenk könnte die Gemeinde in ein moralisches Dilemma stürzen. Herrsching braucht dringend eine siebenstellige Summe an Einnahmen, um für 2026 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Doch Rettung scheint nahe: Wie der Stern von Bethlehem erscheint am Finanzfirmament der Gemeinde ein Grundstück, das sie von einer Witwe geerbt hatte. Die 1325 Quadratmeter große Wiese mit einem alten Wohnhaus will die Gemeinde nun verkaufen.

Doch das Geschenk hat einen Haken: Die Witwe verlangte, dass der Erlös eines Grundstücksverkaufs sozialen Zwecken zugute kommen müsse. Der ehemalige Nachbar des Ehepaars, Andreas Weger, berichtet in einem Kommentar auf herrsching.online, das Ehepaar Oppelt sei kinderlos geblieben und „wollte nun den Kindern und anderen Bedürftigen in Herrsching ein Geschenk machen“. Wegers Schlussfolgerung: „Daß nun der Erlös im laufenden Haushalt der Gemeinde versenkt werden soll, war bestimmt nicht im Sinne der Erblasserin.“

Baurechtsmehrung: Schafft Gemeinde einen Präzedenzfall?

Das Grundstück, das nun einen neuen Eigentümer sucht, will die Gemeinde zum höchstmöglichen Preis verhökern – egal ob es sich um einen sozialen Wohltäter oder um einen unsozialen Bauträger handelt. Bisher aber fand sich niemand, der einen Millionenbetrag für die Scholle zahlen wollte. Den Grund vermutet das Rathaus in dem eingeschränkten Baurecht. Da die Gemeinde aber wie ein absolutistischer Fürst – der neue Bauturbo kommt da gerade recht – Baurecht schaffen kann, steht das Grundstück mit der Flurnummer 1599/2 an der Ploetzstraße 6 in Lochschwab auf der Tagesordnung des Bauausschusses. Mit einer Mehrheit könnte man das Baurecht so stark „mehren“, dass die Flur auch für Bauträger interessant wird. Die Bürgermeisterkandidatin der Grünen und der BGH wies in einem Kommentar darauf hin, dass die Gemeinde damit in gefährliches Fahrwasser kommt: „Wenn die Gemeinde aus eigener Initiative ein Grundstück maximal nachverdichtet, um es schneller und teurer verkaufen zu können, schafft sie damit einen Präzedenzfall, der sich nicht mehr einfangen lässt.“

Bürgermeister: Verwendung für „Bezahlbares Wohnen“ wäre möglich

Das Thema ist nicht neu: In einer Sitzung des „Runden Tisches Wohnen“ am 22. März 22, an der Hannelore Doch, Rainer Guggenberger, Alexander Keim, Christl Voit, Angelika Lange-Gao, Gerd Mulert, Tina Reich, Bürgermeister Christian Schiller, Wolfgang Schneider und Traugott Schöfthaler, teilgenommen haben, war das Grundstück schon einmal im Gespräch. Teilnehmer schlugen vor, die Flur eventuell für Flüchtlingsunterkünfte zu verwenden.

Damit wäre die Klausel, das Grundstück für soziale Zwecke zu nutzen, erfüllt. Der Bürgermeister verwies in seinem Statement zwar auf eine „Verschwiegenheitsklausel“, an die sich auch die Gemeinderäte halten müssten. Aber die Testamentsvollzieherin der Oppelts wäre einverstanden damit, wenn man das Grundstück eventuell für das Gemeindeprojekt Bezahlbarer Wohnraum am Mitterweg verwenden würde, sagte Schiller laut dem Sitzungsprotokoll.

Die Verwendung als Finanzspritze für den Mitterweg freilich könnte einer gerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten – schließlich sind die 26 gemeindeeigenen Wohnungen über einen öffentlichen Kredit und einen Landeszuschuss finanziert.

Herrsching sucht ein Grundstück für die Tagespflege

Der „Kronzeuge“ für die Sozialklausel, Andreas Weger, fordert in seinem Kommentar: „Die gemeinnützigen Vereine, die Sportvereine und Seniorinnen und Senioren sowie Kindergärten und Kulturförderung der Gemeinde haben ein Anrecht auf einen großen Anteil“ (am Verkaufserlös des Grundstücks).

Andere Bürgerinnen und Bürger haben einen Vorschlag, der das vielleicht dringendste Sozialprojekt Herrschings möglich machen könnte: Ein Haus für die Tagespflege, gerne in privater oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Auch Bürgermeister Schiller hatte diese Aufgabe in seinem Wahlprogramm erwähnt.

9 Comments

  1. Der Bauturbo wurde gezündet, die Grundstückspreise weiter in die Höhe getrieben – somit wird Wohnraum noch teurer, und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum konterkarriert. Doch Gemeinden haben mit der neuen Gesetzgebung auch die Möglichkeit bekommen, durch eine kommunale Richtlinie die Rahmenbedingungen für den Bauturbo selbst festzulegen.

    Eine solche Richtlinie sollte folgende Kriterien beinhalten:
    30-40% der Wohneinheiten, die durch den Bauturbo entstanden sind, müssen dauerhaft bezahlbar gesichert sein – durch geförderten Wohnungsbau oder kommunale Bindungen, etwa im Einheimischenmodell.
    
Bei Mehrfamilienhäusern, die durch den Bauturbo möglich werden, sollen folgende Kriterien gelten: 10–15 % Sozialwohnungen, 10–15 % Wohnungen für Einheimische sowie weitere Wohnungen mit moderat gebundenen Mieten.
    Gleichzeitig gäbe es verbindliche Vorgaben für klimaangepasste Bauweisen, sowie für den Schutz innerörtlicher Grünräume.

    Im konkreten Fall würde das bedeuten: Statt einem Doppelhaus, können durch den Bauturbo zwei Doppelhäuser entstehen – ein deutlicher Gewinn für den Grundstückseigentümer und den Bauträger. Mit der kommunalen Leitlinie, wie oben beschrieben, würde eine der vier Doppelhaushälften beispielsweise dem Einheimischen-Kontingent zugutekommen: vergünstigt zum Kauf oder zur Miete, für eine Familie aus Herrsching.

    So entsteht eine echte Win-Win-Situation: ein finanzieller Mehrwert für Eigentümer und mehr bezahlbarer Wohnraum für Einheimische.
    Nur mit einer klaren Steuerung schafft das Instrument Bauturbo bezahlbaren Wohnraum und ein faires Miteinander in unserer Gemeinde
    
Die Herrschinger Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl !

  2. Herr Schiller versucht offensichtlich sein Projekt „Bezahlbarer Wohnraum“ als „Sozialen Wohnungsbau“ umzudeuten. Das Bauvorhaben am Mitterweg ist als „Kommunaler Wohnungsbau“ eingestuft und unterliegt somit eigenen Regeln. Es gibt eine klare rechtliche Trennung. Der Hauptunterschied liegt in der rechtlichen Bindung. Sozialwohnungen sind streng gefördert und reguliert, kommunale Wohnungen sind Teil des kommunalen Daseinsvorsorgeauftrags mit eigenen, oft politisch motivierten Kriterien. Dies wird durch die Vergaberichtlinen der Gemeinde Herrsching für die Wohnungen am Mitterweg auch deutlich.
    Klarheit, welche Zweckbindung bei dem Erbe von Frau Oppelt tatsächlich vorliegt, kann nur durch die Nachlassverwaltung erfolgen. Man sollte sich hier nicht zwangsläufig auf die Aussagen oder Interpretationen von Herrn Schiller verlassen.

  3. Der Bürgermeister macht gerade eine Haushaltspolitik, die man sonst immer den Linken vorwirft, Löcher im Haushalt, Verschuldung, Verkauf des Tafelsilbers, gewagte Haushaltsplanung. Das ist schon verwunderlich.

    • Du bist im Bild, warum aktuell Geld fehlt? Stichwort Gewerbesteuerrückforderung? Das ist externer Faktor, der so nicht vorhersehbar war.

      • Lieber Herr Karlsson, stellen Sie sich vor, der Umsatz Ihres Unternehmens beruhte ganz wesentlich auf einem grossen Kunden. Würden Sie es nicht für unverantwortlich halten, Ihr Wohl und Wehe von einem Kunden ganz wesentlich abhängig zu machen?

        • Da kann man nur zustimmen. Es ist mehr als fahrlässig, wenn die Gemeinde hohe Gewerbesteuereinnahmen von einem größeren Unternehmen stets mit vollen Händen ausgibt. Jeder auch nur ansatzweise verantwortungsvoll handelnde Bürgermeister würde davon auch Rücklagen bilden, um Umsatz-/Gewinneinbrüche bei diesem Unternehmen, womit stets gerechnet werden muss, abzufedern. Solche kaufmännischen Grundsätze aber sucht man bei der gegenwärtigen Rathausspitze aber vergebens. So hatte beispielsweise die Finanzierung der jährlichen „Schiller-Show“ stets Vorrang. Ein Grund mehr, bei der nächsten Wahl den überfälligen Wechsel zu vollziehen.

  4. Zusammen mit dem Inklusionsbeirat brachte der Seniorenbeirat vor Jahren schon dieses Haus dem Rathaus als Ort für eine Tagespflege ein .
    Leider wurde dagegen argumentiert.

    Das Thema ist demnach nicht neu.

  5. Es wäre geradezu skandalös, würde der Erlös für das ohnehin fragwürdige Projekt „Bezahlbares Wohnen“ verwendet. Der Erlös soll nach dem Willen der Erblasser für soziale Zwecke verwendet werden. Eine wirklich soziale Komponente sucht man aber bei „Bezahlbares Wohnen“ vergebens. So liegt die von der Gemeindeverwaltung kalkulierte Mindestmiete erheblich über der z.B. in München veranschlagten Maximalmiete für sozialen Wohnungsbau.

  6. Wenn hier von der Gemeinde mehr Bauvolumen genehmigt würde, als bisher erlaubt, würde dieses Grundstück ja vom gewünschten Sozialprojekt zum Profitmaximierungsprojekt umgestaltet?
    „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ müsste man dann wohl folgerichtig unserem 1.Bürgermeister Christian Schiller anlasten oder? Und das sogar bereits, recht ungewöhnlich, schon vor der Neuwahl im März 2026?
    Vor allem würde es, wie bereits beschrieben, Tür und Tore öffnen für weitere Maximalbebauungen von Wohlhabenden!
    Was für eine grausame Vorstellung für Klima, Natur, Lebewesen und Ortsbild!

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