Was lange währt, wird endlich wahr: An Schulen und Kindergärten dürfen Gemeinden und Landkreise jetzt endlich Tempo-30-Zonen selbst bestimmen. Erste Amtshandlung nach der gesetzlichen Entfesselung: Vor dem neuen Gymnasium darf künftig vom Kreisverkehr bis zum Ortsschild maximal mit Tempo 30 gefahren werden. Wie Landrat Frey bei der Präsentation des noch im Bau befindlichen Gymnasiums berichtete, habe das Landratsamt die notwendigen Schritte für die Geschwindigkeitsbeschränkung eingeleitet.
Damit besteht auch für die anderen hochfrequentierten Fußgängerüberwege in Herrsching Hoffnung auf eine Tempo-Drosselung – zum Beispiel
• am neuen Kinderhaus Fendlbach neben der Polizeiinspektion,
• an der Rieder Straße im Bereich Einmündung Madeleine-Ruoff-Straße bis zur Bahnschranke und
• an der Bushaltestelle im Ortszentrum von Breitbrunn.
Grundlage für die neue Freiheit ist eine Reform des Straßenverkehrsrechts. Der Bundesrat hatte die Verwaltungsvorschriften im März diesen Jahres geändert. Dank dieser Reform dürfen nun „kommunale Verkehrsbehörden“, das sind je nach Straßenart Gemeinden und Städte und Landkreise, Tempo-30-Strecken entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze einrichten. Außerdem ist es nun möglich, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen. Das soll den Verkehrsfluss verbessern.
Behördliche Anordnungen, die neu festgeschriebene Regelungszwecke wie Klima- oder Gesundheitsschutz verfolgen, müssten allerdings verhältnismäßig sein. Es dürfe dadurch nicht zu Beeinträchtigungen von Sicherheit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs kommen. Bei Verstößen, so die neue Verwaltungsvorschrift, können Gerichte die Anordnungen wieder aufheben.
Wie grotesk die alten StVO-Vorschriften teilweise waren, erwies sich am neuen Kinderhaus Kunterbunt am Fendlbach. Die Leitung des Kindergartens und die Eltern waren sich sicher, dass auch vor dem neuen Haus, genau wie früher vor der alten Kindergarten-Villa Kunterbunt , eine Tempo-30-Zone eingerichtet werde.
Aber der Gesetzgeber hatte andere Vorstellungen vom Fußgänger-Schutz: Weil der Eingang des neuen Kinderhauses nicht direkt an der Rieder-, sondern an einer Nebenstraße liegt, verbot die alte Verwaltungsvorschrift eine Tempo-30-Zone. Das Landratsamt hatte die Rechtslage genau geprüft. Landrat Stefan Frey damals zu herrsching.online: „Ob (Tempo 30; Red.) wünschenswert oder nicht. Das Landratsamt muss geltendes Bundesrecht (Straßenverkehrs-Ordnung) vollziehen. Heißt konkret, dass vor Ort kein Tempo 30 angeordnet werden darf, da sich die verkehrliche Situation für den Kindergarten durch den neuen Zugang wie die Hol- und Bringzone in der Seitenstraße am Fendlbach wesentlich und wünschenswert deutlich entschärft hat. Und wir darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, der Polizei sowie der Leiterin des Kinderhauses und einem Vertreter des Elternbeirates auf Basis der geltenden Rechtslage weitere gute Lösungen gefunden haben, die der Situation vor Ort gerecht werden und die Sicherheit der Kinder nochmals erhöhen.“
Es besteht nach der Reform dieser sinnfreien Verwaltungsvorschrift also die berechtigte Hoffnung, dass Eltern und Kinder künftig von Tempo-30-Schildern beschützt werden.
Während andere (Inning / München …) längst Wege für Tempo 30 fanden – aus Lärm-, Emissions- oder Kinderschutz – hat Herrsching jahrelang nur verwaltet.
Es ist endlich an der Zeit, unseren Ort auch zu GESTALTEN – für ein nachhaltiges Herrsching, das mutig vorangeht und nicht nur folgt.
Kommt dann die verkehrsberuhigte Zone für ganz Herrsching?