Stadt München bezahlte 100 Euro für jeden Anlieger der ehemaligen Hilblistraße/Mehrheit der Anlieger in der Madeleine-Ruoff-Straße ist gegen Umbenennung///
Die einen wollen sie gar nicht, die anderen am liebten gleich morgen: neue Straßenamen. In der Madeleine-Ruoff-Straße regt sich nun heftiger Widerstand gegen eine Umbenennung der „Croisette“ von Herrsching. Bei einer Umfrage der Gemeinde unter den 200 Anliegerinnen und Anliegern der Uferstraße sprach sich eine deutliche Mehrheit der Zuschriften gegen eine Umbenennung aus – nur vier Wortmeldungen wollten einen neuen Straßenamen. An der Madeleine-Ruoff-Straße sind 40 Gewerbebetriebe gemeldet – eine mächtige Lobby gegen einen neuen Straßennamen. Auch ein Gemeinderat sprach sich ausdrücklich gegen eine Umwidmung aus. Um die Umbenennung halbwegs sozialverträglich zu gestalten (nächstes Jahr sind Wahlen), stellt die Gemeinde einen Zuschuss zu den Umschreibekosten in Aussicht. In München wurden bei einer Straßenumbenennung 100 Euro an Privatpersonen bezahlt. Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung gibt es nach mehrheitlicher Juristenmeinung allerdings nicht.
Unbeirrt von populistischen Bedenken beschloss der Gemeinderat Ende April mit knapper Mehrheit, dass für alle Straßennamen, die einen Bezug zum Nationalsozialismus haben, grundsätzlich eine Umbenennung angestrebt werden soll. Für die Erich-Holthaus-Straße und Madeleine-Ruoff-Straße erwartet die Gemeinde sogar bis zur Sommerpause Vorschläge aus der Bürgerschaft.
Die gute Nachricht: Die Gemeinde stellt einen Kostenbeitrag in Aussicht, wenn bei der Adressänderung Gebühren und Druckkosten anfallen. Bei der Umbenennung der Münchner Hilblestraße habe die Stadt München pauschal 100 Euro bezahlt, Firmen sollen 1500 Euro bekommen haben, berichten Zeitungen.
Die Gemeinde Herrsching weist in einer Stellungnahme für herrsching.online allerdings darauf hin, dass es nach ihrer Rechtsauffassung keinen Anspruch auf eine Erstattung der Umschreibekosten gebe. Da unter dem neuen Straßennamen der alte Name „Madeleine-Ruoff-Straße“ mindestens ein Jahr lang erhalten bleibt, ist bei der Umschreibung von Personaldokumenten, Briefköpfen und Rechnungsadressen ohnehin keine Eile geboten.
Außerdem könnte es für die Anlieger von Vorteil sein, wenn sie bei der telefonischen Angabe der Wohnadresse nicht mehr den mühevollen Namen Madeleine Ruoff buchstabieren müssen. Es müsste doch eine Erleichterung sein, als Adresse – zum Beispiel – Keramikstraße zu buchstabieren.