Abgehängt: Der Bürgerentscheid wurde abgesagt, auf den Kosten in Höhe von etwa 12 000 Euro bleibt die Gemeinde sitzen

Landratsamt lehnt Kostenübernahme für gescheiterten Bürgerentscheid ab

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Im Fußball nennt man es Frust-Foul: Wenn die eigene Leistung nicht stimmt, lassen Spieler ihren Ärger am Gegner aus. Der Gemeinderat hatte in der vorletzten Sitzung beschlossen, dem Landratsamt die Kosten für den gescheiterten Bürgerentscheid in Rechnung zu stellen. Bis zur offiziellen Absage der Abstimmung waren im Rathaus Kosten in Höhe von etwa 12 000 Euro aufgelaufen. Wie berichtet, hatte die Kommunalaufsicht nach Hinweisen eines Bürgers geraten, die Abstimmung über Baumschutzverordnungen abzusagen. Den Antrag, die Rechnung für die entstandenen Porto- und Verwaltungsaufwendungen nach Starnberg zu schicken, war von Gemeinderat Wolfgang Schneider (SPD) gestellt worden.

Rathaus-Geschäftsleiter Guido Finster hatte in der Gemeinderatssitzung ausgeführt, dass er die Fragestellung des Ratsbegehrens („Soll die Gemeinde Herrsching eine Baumschutzverordnung erlassen“) mit 2 Ämtern abgestimmt habe. Er habe persönlich mit dem Fachbereichsleiter Kommunalwesen, Holger Albertzarth, gesprochen. Sogar die Regierung von Oberbayern sei in die Prüfung eingebunden gewesen. herrsching.online hatte als erste Zeitung darüber berichtet, dass die Kommunalaufsicht während des laufenden Bürgerentscheis nun doch rechtliche Bedenken hatte. Das Landratsamt wörtlich: „Wir empfehlen daher der Gemeinde Herrsching, die bisherige Beschlusslage aufzuheben und die Sach- und Rechtslage vor diesem Hintergrund erneut zu bewerten.“ Die Klärung solcher komplexer Rechtsfragen sei keine Frage des täglichen Verwaltungsgeschäfts einer Gemeinde und des Landratsamts, sondern anlassbezogener umfassender und vertiefter juristischer Expertise.

Der Bürger, auf den wohl die erneute Prüfung in Starnberg zurückging, drückt es so aus: „„Ich habe einfach nach Baumschutzverordnung und Bürgerentscheid gegoogelt, weil ich mich gefragt habe, ob das rechtlich möglich sei, zum Thema Baumschutzverordnung einen Bürgerbescheid durchzuführen.“ Der Hinweisgeber nennt sich in seiner Mail an Landrat Stefan Frey übrigens Peter Grono. Die politische Gemeinde rätselt immer noch, wer dieser Peter Grono ist.

3 Comments

  1. Wie bereits am 30.11.2023 bei Herrsching Online kommemtiert, war es seitens des Gemeiderats als Entscheidungsorgan ein netter Versuch, den “schwarzen Peter” dem Landratsamt zuspielen zu wollen, um vor dem eigenen Unvermögen abzulenken, obwohl bei der Abstimmug schon klar war, dass dies keine Aussicht auf Erfolg verspricht. Vermutlich war es nur eine “politische Willensbekundung” nach dem Motto: “Man hat es ja wenigstens probiet”. Dies wurde jetzt „schwarz auf weiß“ nun durch die Ablehnung der Kostenübernahme durch das Landratsamt bestätigt!

  2. Die Fragestellung „Baumschutzverordnung ja oder nein“ wurde rechtlich geprüft. Dabei ging es um den Vorwurf an die Gemeinde, den Bürgern keinerlei Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Kommunalaufsicht hat, übrigens auch mir gegenüber, bestätigt, dass es in Ordnung sei, die Bürger über etwas entscheiden zu lassen, das sie im Detail nicht kennen. Diese ständigen Wiederholungen von Herrn Finster und Herrn Bürgermeister Schiller beweisen aber doch, dass man sich mit der eigentlichen Frage, ob das Ratsbegehren überhaupt zulässig war, eben gerade nicht befasst hat. Gleichwohl hat Herr Schiller öffentlich behauptet, es sei alles rechtlich geprüft und wischte die Bedenken einzelner Gemeinderäte vom Tisch. Die Idee, das Landratsamt mit den Kosten zu belasten, ist reine Augenwischerei. Die Herren Finster und Schiller müssen jetzt vielmehr detailliert darlegen, wann sie wen und was gefragt haben und welche Antworten sie bekommen haben. Bislang scheint jedenfalls doch nicht alles rechtlich geprüft gewesen. Uns damit würde sich die Frage der Verantwortung neu stellen.

    • Ich habe die Hoffnung, dass im neuen Jahr 2024 eine speziell vom Herrschinger Umweltkreis (der sich hoffentlich bald trifft) erarbeitete Baumschutzverordnung vom Gemeinderat geprüft und abgestimmt wird. Wenn diese dann auch noch mit einer Stimme Mehrheit, pro oder contra, entschieden wuerde ohne, dass die Bevölkerung zur Urne gebeten wird, dann wären wir Bürger sehr sicher dankbar. Mehrheiten akzeptieren, daß wäre mein Wunsch für die Grünplanung in der Gemeinde.

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