Die Madeleine-Ruoff-Straße ist während der Promenadenmärkte eine Einbahnstraße. Gilt die Einbahnstraßenregelung auch für die Umbenennung des NS-belasteten Namens? Man darf schon darüber diskutieren, aber darüber abstimmen dürfen nur 25 Personen in Herrsching. Und die haben nun den Vorschlag „Kermamikstraße“ mit 11 Stimmen gegen sieben Simmen abgelehnt. „Rolle rückwärts“, befand die BGH-Chefin Claudia von Hirschfeld, weil der Gemeinderat im September ’25 mehrheitlich „beabsichtigte“, die Straße umzubenennen. Nun nimmt die Diskussion doch wieder Fahrt auf, weil der Bürgermeister im Gespräch mit herrsching.online-Mitarbeiterin Susanne Böllert sagte: „Ich hätte vielleicht auch gern einen Schlussstrich gehabt. Also, Schlussstrich heißt schon Umbenennung.“
Von Susanne Böllert
Von „Enttäuschung und Entsetzen“ war nach der Gemeinderatssitzung bei den Grünen die Rede (https://herrsching.online/2026/03/23/belastete-strassennamen-namensgeber-haben-sich-schuldig-gemacht/). Die Bürgergemeinschaft Herrsching (BGH) spricht von einer „bestürzenden Kehrtwende“ und einer „verstörenden Tatsache, die uns betroffen macht und ratlos hinterlässt“. Bürgermeister Christian Schiller sagt, man sei lediglich dem klaren Bürgervotum gefolgt. „Ich habe immer erklärt, dass ich mich nicht gegen den Willen der Anwohner stellen werde.“ Juristin Claudia von Hirschfeld ordnet die Befragung der Anwohner so ein: „Den Anliegern der Straßen wurde rechtliches Gehör in Form einer nochmaligen Anhörung gewährt.“
Was war passiert? Eine Mehrheit aus CSU-, FDP- und SPD-Fraktion sowie der parteilose Rathauschef hatten bei der jüngsten Gemeinderatssitzung unerwartet gegen die Umbenennung von Straßennamen mit Bezug zum Nationalsozialismus gestimmt. BGH und Grüne votierten geschlossen dafür.
Damit hat die Ratsmehrheit den seit vier Jahren währenden Versuch beendet, nicht mehr länger Profiteure und Akteure des NS-Regimes mit einer eigenen Straße zu ehren – und nebenbei die aufwendige Recherche zu dem Thema ignoriert, die Kreis- und Gemeindearchivarin Friedrike Hellerer geleistet hat. Im Auftrag eben des Herrschinger Gemeinderates hatte die Historikerin Archive durchforscht und Akten gewälzt – mit dem Ergebnis, dass aus heutiger Sicht drei Namensgeber als belastet anzusehen sind und nicht länger geehrt werden sollten.
So ist auf der Gemeinde-Website zu lesen: „In unserer Zeit würden Madeleine Ruoff, Alfred Ploetz und Erich Holthaus nicht mit einem Straßennamen geehrt werden. Es darf angenommen werden, dass entscheidende Fakten denjenigen, die für die Straßenbenennungen verantwortlich waren, nicht bekannt waren.“
Zu den entscheidenden Fakten gehört, dass sich Ruoff, die Herrsching nach dem Krieg einen Kindergarten schenken sollte, an arisierten jüdischen Immobilien bereichert hat. Und auch, dass SA-Obersturmbannführer Erich Holthaus, der sich in den 50ern als Vorsitzender des VdK-Ortsverbands für sozialen Wohnungsbau einsetzen würde, vermeintliche Gegner des nationalsozialistischen Regimes denunzierte. Ebenso unbestritten ist, dass Alfred Ploetz Geheimbünde zur „Rettung und Reinhaltung der nordischen Rasse“ gründete und ein von Hitler geschätzter Wegbereiter der Euthanasie war. Da die Alfred-Ploetz-Straße aber bereits 2002 in Ploetz-Straße umbenannt wurde, stand diese nicht mehr zur Debatte.
„Die Entscheidung, die jetzt gefallen ist, hat uns sehr geärgert“, erklärt Christiane Gruber, „gerade, weil sie in Kenntnis aller Fakten passiert ist.“ Die Ratskollegen und der Bürgermeister hätten eine Rolle rückwärts vollführt, urteilt die BGH-Sprecherin. Gemeint ist damit, dass CSU, SPD, FDP sowie Schiller gegen das eigene Votum gestimmt hätten. Tatsächlich haben sich diese Parteien sowie der Bürgermeister noch im September 2025 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Ruoff- in Keramikstraße und die Holthaus- in Garchenau-Straße umzubenennen(17 Ja-Stimmen).
Wie immer steckt der Teufel im Detail, genauer gesagt im vage formulierten Beschluss, nach dem der Gemeinderat eine Umbenennung nur „beabsichtigt“. Ordnungsgemäß wurde die Verwaltung in dem Beschluss beauftragt, vorab die Anhörung der Anwohner und Eigentümer durchzuführen. Während von 234 Befragten in der Madeleine-Ruoff-Straße 111 gegen und 36 für einen neuen Namen stimmten, sprachen sich von 40 Befragten in der Erich-Holthaus-Straße 24 gegen eine Umbenennung aus, fünf dafür.
Die Anwohnerbefragung sei, da stimmen Schiller und Gruber überein, reine Formsache und nicht rechtlich bindend. Doch während die BGH hinter der „Befragung mit erwartbarem Ergebnis“ nur einen Vorwand sieht, die lange fällige Umbenennung endgültig vom Tisch zu fegen, betont Schiller: „Ich kann mich nicht gegen ein so klares Votum der betroffenen Bürger stellen. Wir haben alles dafür getan, etwa mit Infotexten auf der Website, aufzuklären und möglichst viele Anwohner von der Notwendigkeit neuer Straßennamen zu überzeugen. Doch ist uns dies nicht gelungen und am Ende hat ja auch der Gemeinderat mit großer Mehrheit dagegen gestimmt.“
Auf die Frage, ob er sich persönlich für Herrsching ein Ende der Ehrung von Menschen mit NS-Vergangenheit gewünscht hätte, antwortet er einigermaßen umständlich: „Ich hätte vielleicht auch gern einen Schlussstrich gehabt. Also, Schlussstrich heißt schon Umbenennung.“ Die Grünen werden in ihrer Stellungnahme deutlicher: „Die Tatsache, dass die betroffenen Anlieger mehrheitlich keine Änderung ihrer Adresse wünschen, befreit den Gemeinderat nicht von seiner politischen und moralischen Verantwortung.“ Nun aber hätten Rat und Bürgermeister die Ehrung dieser Personen im Jahr 2026 neu legitimiert. Archivarin Hellerer zieht es ihrerseits vor, sich in dieser Sache derzeit nicht öffentlich zu äußern.



