Offener Brief an den Gemeinderat: Macht aus der Ploetzstraße die Oppeltstraße

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Frau Oppelt können wir nicht mehr fragen, ob sie den Herrschinger Gemeindehaushalt mit einem Millionenerbe beleben wollte. Ihr Testament jedenfalls sprach von einem sozialen Zweck, dem ihr Anwesen an der Ploetzstraße dienen sollte. Wir haben dieses Testament natürlich nie gesehen, der Inhalt aber ist bekannt. Das kinderlose Ehepaar, so berichtete es der ehemalige Nachbar Andreas Weger, „wollte mit dem Erbe den Kindern und anderen Bedürftigen in Herrsching ein Geschenk machen“. Jetzt ist Herrschings Haushalt – unverschuldet – in Schieflage geraten, da erscheint das Oppelt-Anwesen wie ein Himmelsgeschenk. Um die Gemeinde wieder aus der Haushaltssperre zu entlassen, braucht das Rathaus die Millionen aus dem Oppelt-Nachlass.

Damit sind viele Menschen, die eine feine moralische Antenne haben, nicht einverstanden. „Daß nun der Erlös im laufenden Haushalt der Gemeinde versenkt werden soll, war bestimmt nicht im Sinne der Erblasserin“, schrieb uns der Nachbar, der viele Jahre neben den Oppelts wohnte.

Der Gemeinderat, der mitten im Wahlkampf den Vereinen Zuschüsse streichen musste, ist mit der Verwendung des Oppelt-Erbes einverstanden. Selbst die Testaments-Vollstreckerin hat keine Einwände. Ob das Ehepaar Oppelt auch so staatstragend gedacht hätte, wissen wir nicht.

Wenn die edle Gabe aber schon so profan verwendet werden soll, dann könnte man sich bei dem Ehepaar doch mit einer großherzigen Geste bedanken. Man könnte diese unselige Ploetzstraße, die im Herrschinger Gemeinderat schon so viele krumme Kompromisse nötig machte, in Oppeltstraße umbenennen. Es sind schon Straßen nach Bürgerinnen und Bürgern benannt worden, die deutlich weniger für die Gemeinde gespendet haben.

Liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, wenn Ihnen ein großmütiges Ehepaar schon den Haushalt rettet, dann seien Sie wenigstens dankbar. Machen Sie aus der Ploetzstraße eine Oppeltstraße.

Gerd Kloos

4 Comments

  1. Eine erste juristische Prüfung hat ergeben, dass Herr Schiller rechtswidrig handelt, wenn er mit dem Erlös Haushaltslöcher stopft und damit die Vorgaben der Erblasserin buchstäblich mit Füßen tritt.

    • Was hat das mit dem Vorschlag der Umbennung der Straße zu tun?

      Löcher stopfen wäre sicher ein ungünstiges Wording. Man kann das ja anders gestalten.

      • Natürlich nichts, Herr Karlsson. Der Artikel befasst sich aber auch mit Fragen, wie unser Herr Bürgermeister mit dem Erlös umgehen will. Und das ist eben eindeutig rechtswidrig.

  2. Danke für diesen sehr guten Vorschlag! Möglicherweise verkauft sich dann das Grundstück auch besser, wenn der belastete Straßenname Veegangenheit ist.

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