Großes Wehklagen im Rathaus: Herrsching muss mit 3,1 Millionen weniger Gewerbesteuern auskommen. Der Grund: Eine Firma in Herrsching holt sich dank „internationaler steuerlicher Regelungen“ zuviel bezahlte Gewerbesteuern zurück und überweist zudem 600 000 Euro weniger an Vorauszahlungen an die Gemeindekasse. Soweit so schlimm. Nicht zur Sprache kam in der Gemeinderatssitzung aber, dass dadurch eventuell die ruinöse Kreisumlage ans Landratsamt sinken müsste: Weniger Einnahmen, weniger Geld für den Landkreis? Die Kämmerin der Gemeinde Herrsching, Miryam Goodwin, teilte nun herrsching.online auf Anfrage mit: Im Prinzip ja, aber… Wir veröffentlichen ihre ausführliche Stellungnahme, die so kompetent wie kompliziert ausfällt. Herrsching überweist im aktuellen Haushalt rund 11 Millionen nach Starnberg. Das sind 54,8 Prozent von 20,1 Millionen Euro.

„Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftmesszahl der Gemeinde des Vorvorjahres sowie dem Kreisumlagesatz, den das Landratsamt auf Basis seines ungedeckten Finanzbedarfs festlegt. Die Steuerkraftmesszahl wird vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelt. Sie entspricht nicht eins zu eins den tatsächlichen Steuereinnahmen, da verschiedene Zu- und Abschläge berücksichtigt werden.
Für Herrsching bedeutet das: Die Kreisumlage 2025 richtet sich nach der Steuerkraft des Jahres 2023 (20.105.908 Euro) und betrug somit bei einen Kreisumlagesatz von 54,8, Prozent rund 11,0 Mio. Euro.
Im Jahr 2026 wird dann die Steuerkraft des Jahres 2024 zugrunde gelegt. Diese beträgt 20.443.080 Euro. Bei einem Kreisumlagesatz von 55,80 Prozent ergibt sich für 2026 eine Kreisumlage in Höhe von rund 11,4 Mio. Euro. Eine Erhöhung des Kreisumlagensatzes um einen Prozentpunkt entspricht in 2026 somit einer Mehrbelastung von etwa 204.000 Euro und nicht 110.000 Euro, wie in Ihrem Artikel dargestellt (in Ihrer Berechnung wurde wohl die absolute Kreisumlage herangezogen, nicht jedoch die Steuerkraft).
Zum Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen: In 2025 erfolgt eine Rückzahlung in Höhe von 600.000 Euro. Dies wirkt sich auf die Steuerkraft des Jahres 2027 aus. 2026 wird mit einer weiteren Rückzahlung von 1,9 Mio. Euro sowie um 600.000 Euro geringeren Vorauszahlungen gerechnet. Dies wirkt sich auf die Steuerkraft des Jahres 2028 aus.
Die exakten Steuerkraftzahlen, beispielsweise des Jahres 2025, erhält die Gemeinde Ende 2026. Erst dann können konkrete Berechnungen zur Auswirkung des Kreisumlagesatzes vorgenommen werden. Für die mittelfristige Finanzplanung habe ich die reduzierten Steuerkraftzahlen prognostiziert; für das Jahr 2026 ergeben sich daraus jedoch, wie erläutert, noch keine Auswirkungen.



