Falls Sie schnell ein Grundstück in Herrsching brauchen, wir wüssten jemanden, der eines verkauft. Verkaufen will. Oder muss. Der Bürgermeister hat in der Gemeinderatssitzung am Montagabend ein Grundstück in Lochschwab zum Verkauf angepriesen. Damit Investoren Appetit bekommen, legt die Gemeinde noch ein kleines Goodie drauf: Es soll mehr Baurecht auf dem Grundstück geben. Die Gemeinde kann und darf nämlich ein eigenes Grundstück aufhübschen, um Interessenten anzulocken. Der Hintergrund für die ungewöhnliche Akquise: Die Gemeinde braucht das Geld dringend, um einen ausgeglichenen Haushalt für das nächste Jahr vorzulegen. Solange die Scholle nämlich nicht verkauft ist, gilt ab 1. Januar 2026 eine Haushaltssperre – das Rathaus darf nur unumgängliche Ausgaben machen. Sobald die Tinte unter dem notariellen Grundstücksverkauf trocken ist, kann sich die Gemeinde wieder aus der Kuratel des kommunalen Fiskalrechts befreien. Also geben Sie sich einen Ruck: Kaufen Sie’s. Ob dann einmal eine Straße nach Ihnen benannt wird, kann nicht versprochen werden.
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Die Entwicklung von Herrsching zu einem gesichtslosen Vorort Münchens ist eine besorgniserregende Perspektive, die durch die aktuellen Bestrebungen des Bürgermeisters, als Immobilienspekulant aufzutreten, noch verstärkt wird. Der Einsatz des Bauturbos zur Schaffung neuer Wohnflächen, um ein drängendes Haushaltsloch zu stopfen, birgt die Gefahr, dass langfristige Ortsgestaltungspläne und die Lebensqualität der Einwohner in den Hintergrund gedrängt werden. Die damit einhergehende unkontrollierte Bebauung könnte nicht nur das Ortsbild und den Charakter der Gemeinde nachhaltig verändern, sondern auch zu einer Verdrängung der ansässigen Bevölkerung führen.
Die Schaffung von Wohnraum muss daher in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Bedürfnissen der bestehenden Bevölkerung stehen. Es ist unerlässlich, dass die Gemeindeentwicklung nachhaltig gestaltet wird, um nicht nur wirtschaftliche Interessen zu bedienen, sondern auch die Lebensqualität und Identität Herrschings zu bewahren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den verfügbaren Flächen und eine transparente Bürgerbeteiligung sind entscheidend, um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde im Sinne aller Einwohner zu gestalten.
Was mich hier auch besonders beunruhigt, ist der offenbar geplante Einsatz des sogenannten „Bauturbos“. Wenn die Gemeinde aus eigener Initiative ein Grundstück maximal nachverdichtet, um es schneller und teurer verkaufen zu können, schafft sie damit einen Präzedenzfall, der sich nicht mehr einfangen lässt. Mit welchem Argument will man künftig privaten Eigentümern oder Investoren erklären, warum ihnen eine analoge Ausweitung des Baurechts verweigert werden sollte? Einmal geöffnet, stehen Tür und Tor offen für einen Verkaufs- und Verdichtungsdruck, der Herrsching dauerhaft verändern würde. Der Weg in eine Betonwüste wäre damit vorgezeichnet.
Wenn Herrsching wirklich bezahlbaren Wohnraum schaffen will, braucht es eine klare kommunale Leitlinie: Abweichungen vom Baurecht – also ein „Bauturbo“ – dürfen ausschließlich für soziale oder bezahlbare Mehrfamilienhäuser gelten, nicht für flächenintensive Einfamilienhäuser, luxuriöse Randbebauung oder die weitere Zubetonierung des Ortskerns. Nur so entsteht neuer Wohnraum, der dem Gemeinwohl dient. Und nur so würde das Erbe der großzügigen Spender/in in seinem ursprünglichen Sinn genutzt. Also: Eine erweiterung des Baurechts NUR mit einer Bindung an BEZAHLBAREN und SOZIALEN Wohnraum.
Die Gemeinde steht in der Verantwortung – nicht nur gegenüber ihrem (auch selbst verursachten Haushaltslöchern !), sondern gegenüber ihrer sozialen und ökologischen Zukunft, der nachfolgenden Generation von Herrschinger Bürgerinnen und Bürgern und den Menschen, die ihr etwas anvertraut haben. Dieses Vertrauen gilt es zu respektieren und nicht leichtfertig zu mißachten.
meine Familie und ich waren lange Jahre direkte Nachbarn der nun verstorbenen Dame. Ihr Mann, der ein paar Jahre vor ihr starb und sie hatten vereinbart das Haus mit Grund an die Gemeinde Herrsching für soziale Zwecke zu vererben. Die beiden waren kinderlos und wollten damit den Kindern und anderen bedürftigen in Herrsching ein Geschenk machen. Daß nun der Erlös in den laufenden Haushalt der Gemeinde versenkt werden soll war bestimmt nicht im Sinne der Erblasserin. Die gemeinnützigen Vereine, die Sportvereine und Seniorinnen und Senioren sowie Kindergärten und Kulturförderung der Gemeinde haben Anrecht auf einen großen Anteil.
Genau das kritisiere ich auch seit Langem. Die Begründung, dass das Geld in die Finanzierung des bezahlbaren Wohnens am Mitterweg einfließt (als sozialem Projekt) überzeugt mich nicht.
Ist davon auszugehen, dass die Verwendung für soziale Zwecke im Testament, ggf. auch in einer Schenkungsurkunde, festgeschrieben ist, so handelt Herr Schiller mit dem geplanten Verkauf bzw. der geplanten Verwendung des Erlöses eindeutig rechtswidrig! Ob das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wäre zu prüfen. Herr Schiller sollte aber zunächst den letzten Willen der Erblasser
öffentlich machen. Allerdings zeigt die von Frau Böckelmann zitierte „Begründung“ bereits, dass da etwas faul ist.