Der Vollmond war lange Zeit das hellste nächtliche Licht, doch längst überstrahlen Straßenlaternen oder Flutleuchten die Himmelskörper. Die Nachthelligkeit, so berichtete der Naturschutzbund NABU, nehme inzwischen weltweit um zwei bis sechs Prozent pro Jahr zu. Insekten würden von Straßenlaternen oder hellen Schaufenstern regelrecht angezogen und umkreisten die Lichtquellen, bis sie vor Erschöpfung sterben. Eine „erhebliche Lichtverschmutzung“ hat jetzt in einem Schreiben an das Landratsamt in Starnberg die Schul-Nachbarin Patricia Wolf bemängelt. Die Künstlerin kritisiert, dass das Gymnasium in der Nacht dauerhaft beleuchtet werde. Diese Praxis stelle nicht nur eine erhebliche Lichtverschmutzung dar, sondern bedeute auch eine unnötige Verschwendung von Energie und Steuergeldern. „Zudem beeinträchtigt das nächtliche Licht die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich“, heißt es in einer Mail an das Landratsamt. Sie fordert daher, die Außen- und Innenbeleuchtung des Schulgebäudes ab 22 Uhr zu reduzieren oder vollständig abzuschalten. Patricia Wolf deutet in ihrer Mail an, dass sie „rechtliche Schritte“ prüfen werde, wenn „keine entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden“.
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Möglich, dass der Schreiber dieser Zeilen nicht alles verstanden hat im jüngsten Bauausschuss. Er befindet sich




Um der Lichtverschmutzung bei der Bauleitplanung entgegenzuwirken, soll die maximale Beleuchtungsstärke festgelegt, der Einsatz von abgeschirmten, auf den Boden gerichteten Leuchten („full cutt-off“) vorgeschrieben und die Beleuchtungsdauer durch Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder begrenzt werden. Zudem sollen Bauleitpläne auch Regelungen zu Leuchtenhöhe und zur Reduzierung der Beleuchtung nach bestimmten Uhrzeiten enthalten, um Energie zu sparen und die Umwelt zu schützen.
Laut Bebauungsplan Nr. 67, Teil C – Textliche Festsetzungen, Punkt 7, Absatz 5 „Artenschutz – Vermeidungsmaßnahmen“, 4V „Vermeidung von Störungen durch Beleuchtung“, sind u. a. „voll abgeschirmte Leuchten zu verwenden, die nur in einem Winkel von 10° unterhalb der Horizontalen strahlen“, sowie ist „die Lampenmasthöhe so niedrig wie möglich zu halten (Lichtpunkthöhe bei Straßenlampen maximal 4,5 m)“. Und „Lampen sollen (außer bei Veranstaltungen sowie für Sportaktivitäten) ab 20 Uhr bis zum Sonnenaufgang abgeschaltet werden. Lampen, die aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, sollten nach 22 Uhr gedimmt und in der zweiten Nachthälfte abgeschaltet werden.
So wie ich den Artikel hier verstehe, wurden nicht alle textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 67 berücksichtigt!
Ja auch bei der Schwindelbeckklinik brennt das Licht die ganze Nacht. Einfach mal die Vorhänge schließen und beim MVZ im 2. Stock das 24 h Licht reparieren. Das war früher nachts aus. Ausserdem wird der 3. Stockwerke hohe Baum bei der Notaufnahme die ganze Nacht angestrahlt. Dabei soll nur das Notaufnahmen Schild angestrahlt werden. Aber er wird ständig verstellt. Lichtverschmutzung soll reduziert werden, auch beim Gymnasium.