So sieht's aus an der Baustelle des neuen Gymnasiums. In der Turnhalle arbeitet gerade die Firma, die den Sportboden verlegt.

Countdown am Gymnasium: Noch 90 Tage bis zum ersten Gong

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Der Schulname wird erst im laufenden Schulbetrieb beschlossen werden/Neben Schulträgern sind auch Lehrer, Eltern und Schüler an der Namensgebung beteiligt///

Das wird noch ein Herzschlag-Finale für die letzten 90 Tage: Die beiden Lernhäuser des neuen Gymnasium präsentieren sich schon mit ihrer hölzernden Fassade. Außenanlagen, Turnhalle, Tiefgarage und Inneneinrichtungen sollten bis zum 16. September so weit fertig sein, dass die Unterrichtspremiere nicht gefährdet wird. Die beiden anderen Lernhäuser, das ist schon länger bekannt, werden erst im neuen Jahr bezugsfertig sein. Wie die neue Schule endgültig heißen wird, weiß man vermutlich auch erst 2026.

Wie berichtet, haben die Heimatforscher und Buchautoren Robert Volkmann und Gernot Eschrich den Widerstandskämpfer Albrecht Haushofer als Namensgeber vorgeschlagen. Die Entscheidung über den Namen fällt, so teilte das Landratsamt Starnberg mit, „der

• Schulträger nach Zustimmung des

• Schulaufwandsträgers (Kreis Starnberg), die

• Lehrerkonferenz, der

• Elternbeirats und die

• Schülermitverantwortung.

Die Namensgebung der Schule, so teilte das Landratsamt Starnberg auf Anfrage von herrsching.online mit, sei eine wichtige Entscheidung, der ein gemeinsamer Findungsprozess der Schulfamilie vorangehen müsse. „Die Schule ist viel mehr als ein Lernort. Sie ist ein Lebensmittelpunkt von Kindern und Jugendlichen, in dem sie nicht nur lernen, sondern leben. Wer in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse eingebunden wird, identifiziert sich stärker mit seinem Umfeld und trägt dafür Verantwortung“, heißt es in der Stellungnahme des Landratsamtes. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und Schulleitung sollten sich mit ihrer Schule identifizieren und sie zu einem schönen, lebenswerten Ort machen. Umso wichtiger sei es, grundlegende Entscheidungen wie eine Namensgebung in die Hände der Schulfamilie zu legen, wie es Artikel 29 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen festlege. „Demzufolge wird eine Namensfindung erst im laufenden Schulbetrieb stattfinden.“

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