Die Sommer werden heißer, die Kehlen durstiger. Deshalb hatte die Vorsitzende von Pro Natur, Karin Casaretto, in einer Gemeinderatssitzung angeregt, im Ortszentrum einen öffentlichen Trinkbrunnen zu bauen. Die Anregung fiel bei der Rathausverwaltung auf fruchtbaren Boden: Gleich zwei kostenlose Wasserspender schlug sie jetzt dem Gemeinderat vor:
• Südlich der Fahrradständer am Landungssteg in Bahnhofsnähe
• im Kurpark direkt am Wasseranschluss „Schlossgartenfest“.
Beide Standorte findet auch der Wasserversorger AWA Ammersee ideal. Die AWA hatte bereits in Andechs am Parkplatz zusammen mit der Gemeinde einen chicen Edelstahl-Wasserspender ermöglicht. Der Herrschinger Gemeinderat war ebenso angetan von der Idee und genehmigte schon einmal die Standorte. Der Andechser Nobelspender hat „am meistfrequentierten Standort des Landkreises“, wie Bürgermeister Georg Scheitz bei der Einweihung sagte, eine fünfstellige Summe gekostet. Davon hat das Land 15 000 Euro aus einem Fördertopf spendiert. Ob auch Herrsching von Subventionen aus dem Staatshaushalt profitiert, wusste die Verwaltung noch nicht – ein Förderprogramm für das neue Jahr sei noch nicht aufgelegt worden. Allerdings habe das Wasserwirtschaftsamt in Weilheim schon mündlich einen Zuschuss in Aussicht gestellt.
Übrigens gibt es schon einen feinen Edelstahl-Wasserspender vor dem Rathaus an der Ecke Bahnhof-Rieder Straße. Nur wissen das leider wenige, weil ein deutliches Hinweisschild fehlt.
Dass das kostbare Lebensmittel des Wasserverbundes Ammersee von bester Qualität ist, betonte bei der Einweihung des Andechser Brunnens Ines Bethge, bei der AWA für die Trinkwasser-Qualität verantwortlich. Um das Einzugsgebiet der AWA-Brunnen zu schützen, werden die umliegenden Landwirte von eigens eingesetzten landwirtschaftlichen Beratern unterstützt. Wenn die Felder in sensiblen Gebieten rund um die Trinkwasser-Einzugsgebiete liegen, müssen die Bauern bei Düngungen und Gülle-Eintrag exakte Vorschriften einhalten. Um die dadurch entstehenden Ernteeinbußen zu kompensieren, erhalten die Landwirte Kompensationszahlungen. So darf beispielsweise im „50-Tage-Umkreis“ eines Brunnens überhaupt nicht gedüngt werden. Das bedeutet: Die Verbotszone ist so groß, wie das Grundwasser in 50 Tagen bis zum Brunnen zurücklegt. Das wirkt sich auch positiv auf den vielzitierten Nitratgehalt des Wassers aus. Qualitätsmangagerin Ines Bethge betont, dass in Herrsching beispielsweise der Nitratgehalt des Wassers unter 20 liege , der EU-Grenzwert liegt bei 50.