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Schöner kann man den See nicht betreten: Die neuen Badetreppen am Seewinkel sind so luxuriös geworden, als würden sie zu einer Millionärsyacht gehören. Sie führen im Windlee ins seichte Wasser, um einen sanften, allmählichen Eintritt ins feuchte Element zu gestatten. Badegästen, die bei den anrollenden Wellen der Mut verlässt, bietet sich am Außen-T-Stück des Steges die rettende Badeleiter an.

Ins Wasser allerdings sollte man vom Steg aus nicht springen – der Pegelstand bewegt sich trotz großer Regenfälle fast genau auf einem Mittelniveau (532,99 Zentimeter NHN) und die Seetemperatur ist durch die frischen Regentage deutlich gesunken. Amtlichen Angaben zufolge misst das Thermometer in einem Meter Tiefe nur noch 21,8 Grad. Das Schild links steht gleich neben dem Steg in Ufernähe und macht die Gefahr eines Kopfsprungs augenscheinlich.

4 Comments

  1. Nach der Rechtsprechung sind bei Badestegen die Regelungen der DGUV analog anzuwenden. Demnach muss die Wassertiefe mindestens 1,8 m betragen, soweit der Steg maximal 0,75 m über die Wasseroberfläche ragt. Über 0,75 m muss das Wasser tiefer als 1,8 m sein.
    Hinweis aus der Judikatur: Sofern das Wasser nicht konstant die erforderliche Tiefe aufweist, muss die Anlage zurück gebaut werden.
    Das bloße Aufstellen von Warn- oder Verbotsschildern ist nach der Rechtsprechung nicht ausreichend.
    So Rathaus – und was nun?

  2. Die Aussage: „Der Pegelstand bewegt sich wieder auf niedrigen Niveau“ ist irreführend, da es sich bei diesem aktuellen Pegelstand von 532,99 m NHN um den „mittleren Seespiegel“ handelt; also den Mittelwert. Somit ist auszugehen, dass das Hineinspringen vom Steg aus, nur bei Hochwasserereignissen eventuell möglich ist; wenn überhaupt. Vom 21.08.2023 bis 20.08.2024 war das im Monat Juni 2024 bei Meldestufe 3, als der Seespiegel 1,0 Meter über den Mittleren Seespiegel lag. Im Dezember 2023 lag der Seespiegel zwischen der Meldestufe 1 (0,5 Meter über 532,99) und Meldestufe 3 (1,0 Meter über 532,99). Die Gemeinde wird hier im eigenen Interesse aus Haftungsgründen sicherlich aktiv werden müssen, vor Freigabe der beiden Stege für die Öffentlichkeit, eine Regelung zu finden. Hinweis- oder Verbotsschilder sind auf dem Foto von herrsching.online nicht zu erkennen.

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