Der private Vorplatz einer Garage wurde bisher nicht als gültiger Stellplatz anerkannt. In der neuen Stellplatzsatzung ist er nun amtlich genehmigter Parkraum – vorausgesetzt, er ist mindestens 5 Meter lang.

Stelldichein für Autos – Bauherren werden entlastet

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Wer sich niederlässt und eine Immobilie kauft, muss ein mobiler Mensch sein. Das jedenfalls vemutet die Herrschinger Stellplatzsatzung: Bauherren haben selbstverständlich Autos, und diese Blechskulpturen sollen nicht auf der Straße herumstehen, sondern auf einem privaten Parkplatz abgestellt werden, der Bauherr muss der Gemeinde mit dem Bauantrag also Autostellplätze nachweisen. Für ein normales Einfamilienhaus verlangt Herrsching 2 Parkplätze, für kleine Wohnungen 1 Stellfläche, und für Wohnungen über 150 Qudratmeter muss der Bauherr 3 Blechstauräume ausweisen. Die Gemeinderäte der Bürgergemeinschaft und der Grünen fanden diese Verordnung nicht mehr zeitgemäß, weil sie das Bauen verteuert und wertvollen Baugrund fürs Blech opfert, statt kostbaren Wohnraum zu schaffen. Der Bauausschuss segnete nun eine reformierte Stellplatzsatzung ab. Hier die wichtigsten Neuerungen:

• Bei Mehrfamilienhäuser mit 15 und mehr Wohnungen verlangt Herrsching künftig 10 Prozent weniger Stellplätze. Bisher musste man bei Mehrfamilienhäusern pro kleiner Wohnung einen Stellplatz, pro Wohnung über 50 Quadratmeter 2 Autoverwahrplätze nachweisen.

• Jetzt werden erst 2 Stellplätze pro Wohnung verlangt, wenn die Wohnung größer als 60 Quadratmeter ist.

• Der Vorplatz von Garagen gilt künftig auch als Stellplatz, wenn er mindestens 5 Meter lang ist.

• Wenn der Baugrund so knapp ist, dass beim besten Willen kein Auto mehr Platz hat, kann man die Pflicht „ablösen“: Für nicht vorhandene Stellplätze zahlt man eine Gebühr, und schon ist das Auto für die Gemeinde nicht mehr existent (gilt bis zu 30 Prozent der geforderten Stellplätze). Die Ablösesummen wurden auf Drängen von Gemeinderat Christoph Welsch deutlich angehoben:

– Im Zentrumsbereich von Herrsching 16 250 Euro pro (nicht vorhandenem) Stellplatz (bisher 12 500 Euro)

– für andere Lagen in Herrsching 12 200 Euro

– für Breitbrunn 10 200 Euro

– für Widdersberg 8 400 Euro.

Ob die Gemeinde statt Stellplätzen Geld akzeptiert, entscheidet der Bauausschuss.

• Eine ökologische Großtat ist eine neue Vorschrift in der Stellplatzsatzung: Wenn das Dach der Garage nur 10 Grad oder weniger steil ist, muss die Dachfläche begrünt werden. Bei PV-Anlagen gilt eine Sonderregelung. CSU-Gemeinderat Thomas Bader hatte beantragt, dass die Vorschrift nur für Dächer bis 5 Grad Neigung gilt, weil eine Begrünung das Bauen wieder teurer mache. Die Mehrheit des Bauausschusses aber wollte eine Zwangsbegrünung bis zu 10 Grad Dachgefälle.

Stellplätze sind jetzt auch zu begrünen: Nach jedem dritten Parkplatz muss ein Grünstreifen folgen.

Mobile Parklifte dürfen in ausgefahrenem Zustand eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten.

Gemeinderätin Christiane Gruber (BGH), die in Herrsching nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, hatte in der vorbereitenden Sitzung beantragt, dass Bauherren auch Abstellplätze für Fahrräder nachweisen müssen. Schließlich nimmt die Fahrraddichte nicht nur in Herrsching dramatisch zu. FDP-Mann Johannes Puntsch, immer für einen knackigen Spruch gut, kommentierte trocken: „Das alte klapprige Rad steht doch auf der Straße, das teure Rennrad im Wohnzimmer.” So ähnlich sah das die Mehrheit im Bauausschuss auch und lehnte den Gruber-Antrag ab.

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