Das „Phantom“ hat sich am Freitagmorgen bei herrsching.online gemeldet. Fragen nach der eigenen Identität hat „Peter Grono“ nicht beantwortet, seine Motive, beim Landrat zu intervenieren, blieben ebenfalls im Dunkeln. Aber er scheint sich über seinen Erfolg, den Bürgerentscheid gestoppt zu haben, zu freuen. Siehe dazu der Artikel unten „Das Phantom, das den Bürgerentscheid zu Fall brachte“. Hier seine Stellungnahme:
„Ich bin ehrlich gesagt etwas verwundert, dass vor mir im Herrschinger
Rathaus niemand selbst darauf gekommen ist. In der Gemeindeverwaltung
arbeiten ja gut ausgebildete Mitarbeiter, die das sicherlich auch
wissen müssten und in der Broschüre, die Sie auf Ihrer Internetseite
erwähnt haben, steht es ja auch drin (keine Bürgerentscheide gegen
Verordnungen) und die Maisacher haben in dieser Sache auch schon
Erfahrungen gemacht.
Ich habe einfach nach Baumschutzverordnung und Bürgerentscheid
gegoogelt, weil ich mich gefragt habe, ob das rechtlich möglich sei,
dazu einen Bürgerbescheid durchzuführen. Und so bin ich auf die
Maisacher Baumschutzverordnung und den dort unzulässigen
Bürgerentscheid gekommen und so weiter. Aber ich gebe zu, dass ich
schon einen juristischen Hintergrund habe und kenne daher die
Zusammenhänge innerhalb der Gemeinden schon so halbwegs.
Mein Ansinnen war, nur einen Hinweis zu geben. Der Rest ist Sache des
Landratsamts als Aufsichtsbehörde, und ich will da gar nicht weiter
aktiv sein. Ich selbst bin in keinster Weise persönlich involviert –
mich interessiert das einfach nur als Bürger des Landkreises. Zur
Baumschutzverordnung stehe ich vollkommen indifferent, mir ging es nur
darum, auf etwas hinzuweisen, was offensichtlich nicht mit dem Recht
vereinbar ist, nämlich Bürgerentscheide, die sich auf Verordnungen
beziehen.
Für mich ist die Sache damit erledigt, weil ich keinerlei persönliches
Interesse an der Sache habe, außer eben auf etwas Rechtswidriges
hinzuweisen. Peter Grono“
Kooperative Projektarbeit wäre geboten, aber mit der aktuellen Rathausspitze nur sehr schwer vorstellbar. Im übrigen war es doch Herr Schiller, der in der Gemeinderatssitzung Fragen zur Rechtmäßigkeit vollmundig mit dem Hinweis abtat, es sei doch alles rechtlich geprüft. Er muss sich dazu jetzt öffentlich näher erklären.
Vielleicht holt sich BGM Schiller zu der GR-Sitzung am kommenden Montag Rechtsbeistand hinzu, in Form von Herrn Dr. Busse, der damals bei dem Bürgerbegehren gegen das Gymnasium in Mühlfeld die Gemeinde beraten und die Zulässigkeit damals in Frage gestellt hat? ?
Welche Gründe führten eigentlich zu dem gespaltenen Wahlverhalten in der SPD-Fraktion? Herr Schneider und Herr Sigl folgten dem Bgm. und der CSU mit Herrn Bader und Herr Weinen vertrat die Position gegen den Buergerentscheid. Spiegelt sich da im Kleinen die Gespaltenheit des gesamten Gemeinderates? Was müsste sich ab jetzt und sofort ändern? Ich plädiere für weniger Machtpolitik zugunsten sachlicher Entscheidungen.
In der näheren Vergangenheit hat ProNatur in zwei Anfragen an die Herrschinger Verwaltung um Auskunft zum vernachlässigtem Baumschutz auf laufenden Baustellen gebeten.
Ein Akt, der durch die Passivität der Verwaltung notwendig wurde.
Irritierend war, dass die für 40.000 € „eingekaufte“ Fachkompetenz des externen Fachingenieurs NRT nicht eingesetzt wird. Das Ingenieurbüro soll doch die Interessen der Gemeinde – also von uns allen!! – vertreten?
Die Antworten, die ProNatur sowohl von der Verwaltung als auch von den beiden beauftragten Landschaftsarchitekten zum vernachlässigten Baumschutz der Bauvorhaben Christian-Morgenstern-Schule und KITA Fendlbach erhielt, ähnelt der aktuellen Erfahrung aus der Bewertung der Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids: sachlich falsch!
Diese Fahrlässigkeit und sich wiederholende Inkompetenz, mit der die Herrschinger Verwaltung die CSU und den Bürgermeister in diese irritierende Situation gebracht hat, ist mit den 12.000 € Steuerschaden nicht zu beziffern.
Die Bürger/Innen müssen sich auf die Fachkenntnisse der Verwaltungsmitarbeiter/Innen doch insoweit verlassen können, dass die Verwaltungsspitze nicht durch Google kenntnisreicher ersetzt werden kann?
So hilfreich, aufklärend und lobenswert der Einwand des Unbekannten zum Bürgerentscheid ist, so irritierend ist der entstandene Eindruck unsere überforderten Verwaltung im Herrschinger Rathaus.
Vielleicht macht der Umstand, dass der entstandene (finanzielle) Schaden erheblich ist, für die Zukunft kooperativere Projektarbeiten möglich und vermeidet die teueren Reibungsverluste, die jetzt von uns Steuerzahler/Innen bezahlen werden müssen?
Art.43 der Bayerischen Gemeindeverordnung besagt , „Dienstvorgesetzter der Gemeindebeamten ist der Bürgermeister“. Wieviel Heldenmut erwartet man eigentlich von den Beamt*innen ,wenn der politische Wunsch des BM , eine Baumschutzverordnung zu verhindern, überdeutlich ist und er zum Ratsbegehren als quasi letztem Mittel der Verhinderung greifen w i l l ?
Wer jetzt ‚Verwaltungsbashing ‚ betreibt, entlässt die politische Ebene völlig aus der Verantwortung, indem er den BM und die CSU fast als Opfer einer unfähigen Verwaltung darstellt.
Ironieschalter:“Aus!“
Hier ging es ja um ein „Ratsbegehren“ nach Art. 18a Abs. 2 BayGO: „Der Gemeinderat kann beschließen, daß über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet.“
Also hätte sich der Gemeinderat als Gremium schlau machen müssen, ob das Ratsbegehren überhaupt zulässig ist oder nicht. Wenn man googelt, findet man dazu folgendes:
„Diese von Art. 18a Abs. 8 S. 1 GO geforderte Prüfung des Bürgerbegehrens (in unserem Falle Ratsbegehren) ist eine umfassende. Die Prüfungskompetenz umfasst neben den formellen Voraussetzungen in Art. 18a Abs. 4–6 GO auch die materiellen Anforderungen in Art. 18a Abs. 1, Abs. 3 GO. Hierdurch wird letztlich sichergestellt, dass der Bürgerentscheid nach Art. 18a Abs. 10 GO nicht mit erheblichem politischen Engagement der Bürger und hohem Verwaltungsaufwand seitens der Gemeinde durchgeführt wird, obwohl sich bereits im frühen Stadium der Prüfung nach Art. 18a Abs. 8 GO abzeichnet, dass ein erfolgreicher Bürgerentscheid rechtlich keinen Bestand haben kann.“
Werter Peter Grono, gut, dass Sie die Verantwortlichen genau benennen, die nun nach dem Motto „Haltet den Dieb“ von ihrem eigenen Versagen ablenken und die Verwaltung und das Landratsamt als “ Schuldige“ benennen wollen. Die zwölf GR, die trotz rechtlicher Warnungen für das Ratsbegehren gestimmt haben inkl Herrn BMSchiller haben zu verantworten, dass nun mindestens 12000 Euro Steuergelder für wichtige Projekte, wie z.B Vereinsarbeit fehlen werden. Bin gespannt, ob morgen in der Gemeinderatssitzung erklärt wird, wo das Geld dann fehlen wird.
Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen!
Ich zitiere Norbert Wittmann vom „25. November 2023 um 14:28 Uhr“:
„Hier empfiehlt sich ein Blick in das Protokoll der GR-Sitzung vom 25.09.2023. Es wurde namentlich abgestimmt! 12 GR haben dem Ratsbegehren zugestimmt, 10 GR haben das Ratsbegehren abgelehnt. Ebenso haben 10 GR dem Antrag von Tinsi Gruber zugestimmt, das geplante Ratsbegehren zunächst durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. Dieser Antrag wurde mit 12 Gegenstimmen abgelehnt.“
Diese 12 Gemeinderäte, die dem Ratsbegehren zugestimmt haben, tragen letztlich die Verantwortung.
Danke, Peter Grono! ????
Lieber „Peter Grono“ vielen herzlichen Dank an dich. Du hast unserem demokratisch
fundierten Staat einen sehr guten Dienst erwiesen. Auch das Landratsamt hat rechtlich und verwaltungstechnisch richtig reagiert und wenn am Montag in der Gemeinderatssitzung mit Bgm. Schiller auch alles rechtlich einwandfrei abläuft, dann können wir uns wieder alle miteinander ueber unser demokratisches Gemeinwesen freuen. Danke… Wer nun von den Bürgern „ja oder nein“ in der Sache Baumschutz denkt, das entscheidet dann im Frühjahr 2024 der Gemeinderat in Herrsching mit der gewünschten, nur für Herrsching passenden Baumschutzverordnung. Wir akzeptieren die demokratische Abstimmung dann auch mit einer Stimme Mehrheit. Heidi Körner, Gartenbauverein Breitbrunn, Kinder und Jugendarbeit
Vielen Dank! Freut mich, dass mein Hinweis doch noch zu etwas Gutem und Sinnvollem geführt hat, nämlich einem rechtswidrigem Bürgerentscheid den Riegel vorzuschieben. Noch dazu einen Bürgerentscheid über eine Baumschutzverordnung, die noch gar nicht existent ist. Das soll mal ein Mensch verstehen. Aber gut, daß das Landratsamt jetzt aufsichtlich eingeschritten ist und die entsprechende Maßnahmen ergriffen hat.
Für mich ste
Für mich stellt sich immer noch die Frage, warum das Herrschinger Rathaus ganz zu Beginn der Diskussion um den Bürgerentscheid nicht wirklich ernsthaft und gründlich geprüft hat, ob ein solcher überhaupt zulässig ist. Das ist doch die wichtigste Frage am Anfang. Man hätte nur die gesetzliche Regelung zum Bürgerentscheid lesen müssen (Art. 18a BayGO) und dann noch ein wenig googlen, siehe http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a
Ja, da haben sie recht. Ich war da als Zuhörer anwesend und ich erinnere heute noch die sehr erstaunte Reaktion von Anke Rassmusen und vor allem von Frau Hirschfeld. Letztere hat sich sogar zu Wort gemeldet und Herrn Bader als Fraktinsfuehrer direkt angesprochen. Da haette ein Dialog entstehen können, aber die Chance haben die CSU Gemeinderäte und Herr Schiller nicht ergriffen. Sie suchten eine schnelle Lösung in ihrem Sinne und gegen eine Baumschutzverordnung. Es ist wohl nur psycholoisch zu erklären, warum es so gelaufen ist und sie dem „politischen Gegner“ nicht in seiner Argumentation entgegenkommen wollten. Hoffentlich finden alle Gemeinderaete wieder zu einer Kompromissbereitschaft die uns gesellschaftlich voranbringen. Sie als Jurist, haben mit ihren fachlichen Wissen jetzt die Grundlagen wieder hergestellt.
Noch eine Frage an Sie: Ist Peter Grono Ihr Pass am, ein Künstlernamen oder Internet am und darf man ungestraft mit einem anderen Namen an Behörden Mails verschicken? Ich bin ja nun schon viele Jahre nicht mehr im Schuldienst und habe meine Schüler/innen im letzten Jahrtausend immer gewarnt. Ist das jetzt rechtlich anders?
Da stellt sich natürlich die Frage, wer überhaupt für die „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerentscheids“ zuständig ist. Das ist auf jeden Fall der Gemeinderat als Gremium. Fehlt die entsprechende Expertise, dann muss eine Person mit dem entsprechenden Wissen, also ein Fachmann hinzugezogen werden oder die Aufsichtsbehörde konkret um Rat gefragt werden: „Ist dieser Bürgerentscheid rechtlich überhaupt zulässig?“ Scheinbar wurde diese Frage dem LRA so nicht gestellt, wobei ich aber von den konkreten Anfragen vom LRA keine Kenntnis habe.
Für mich ist die Sache damit jetzt wirklich erledigt, weil ich keinerlei persönliches Interesse an der Sache habe, ich stehe auf keiner der Seiten, sondern bin nur ein aufmerksamer Beobachter.