Den Schulbesuch ein bisschen aufheitern wollten wohl zwei 15-Jährige, die am Donnerstagmorgen in Herrsching auf dem Weg zum Unterricht waren. Sie liefen Polizeibeamten der Inspektion Herrsching in die Hände, die sich für „verbotene Betäubungsmittel“ interessierten. Bei der Kontrolle, die durch nicht näher benannte Kräfte unterstützt wurde, gab’s prompt einen Fahndungserfolg – in der Unterhose hatte einer der beiden einen Joint versteckt. Reaktionsschnell warf er das Gras weg. Der Joint wurde dann zwar sichergestellt, aber es gelang den Beamten nicht, einen der beiden Schüler zweifelfrei als Besitzer zu ermitteln. Trotzdem wurden die Eltern der beiden Schüler informiert – strafmündig wären die beiden auf jeden Fall gewesen. Ein 14-Jähriger wurde sogar mit einem Schlagring in der Schultasche erwischt, eine Waffe, die einem „absoluten Besitzverbot“ unterliegt, wie die Polizei mitteilte. Auch dieser Schüler muss nun seinen Eltern erklären, was er mit dem Schlagring anstellen wollte.
Auch wenn das geplante Gesetz zum begrenzten Besitz von Marihuana schon in Kraft wäre, hätten sich die Jugendlichen strafbar gemacht. Jugendliche dürfen auch nach Inkrafttreten der Legaliserung kein Cannabis besitzen und schon gar nicht damit handeln. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen lediglich Cannabis mit einem begrenzten THC-Maximalgehalt von 10 Prozent besitzen, und kaufen dürfen sie es nur von Anbauvereinigungen, in denen sie Mitglied sind, erhalten. Die Menge wird dann auf 30 Gramm pro Monat begrenzt.