Die ersten Schneeflocken sind gefallen, Anlass für die Gemeinde, auf die Bürger-Pflichten beim Schneeräumen hinzuweisen.
Räum- und Streupflicht
Bitte räumen und streuen Sie in der Zeit von 7 bis 20 Uhr an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen ab 8 bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall beziehungsweise. gefrierendem Regen müssen Sie mehrmals täglich streuen oder räumen. Räumen Sie bitte eine etwa 1,50 Meter breite Schneise frei, so dass auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer Wege ungehindert passieren können. Streuen Sie die Wege, beispielsweise mit Sand oder Split. Auf die Verwendung von Salz (Ausnahme: Eisregen oder Eisglätte) sollte grundsätzlich verzichtet werden.
Parken
Autos sollten so abgestellt werden, dass der Winterdienst ungehindert räumen kann, insbesondere bei Schnee und Glätte sollten Straßenkreuzungen und Einmündungen frei von Autos sein.
Rückschnitt von Bepflanzungen
Schneiden Sie auch im Winter Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so weit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Hinweis: Besonders die Schneelast drückt Zweige und Äste herunter!