Keine Baumschutzverordnung, sondern eine Einstweilige Sicherungsverordnung

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Zum Artikel „Amtsblatt weiß es besser als der Bürgermeister“ schickte der Herrschinger Bürgermeister eine „Richtigstellung“.

Der Brief bezieht sich auf Paragraf 11 der „Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Bestands von Bäumen in der Stadt Starnberg“, veröffentlicht in der 38. Ausgabe vom 27. September 2023: „Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn für ihren Geltungsbereich eine Baumschutzverordnung in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. 

Bürgermeister Schiller dazu:

„Wie Sie sich vielleicht erinnern, war die Gemeinderatssitzung der Gemeinde Herrsching am Montag, den 25.09.2023. Meine Aussage am Montag in der GR-Sitzung: „Bis heute ist meines Wissens die Baumschutzverordnung von Starnberg noch immer nicht in Kraft!“

Sie beziehen sich in dem o. g.  Bericht auf die Veröffentlichung des Amtsblattes vom Mittwoch, den 27.09.2023. https://www.lk-starnberg.de/media/custom/2235_1943_1.PDF?1695800441

In dem Amtsblatt wird eine sog. Einstweilige Sicherungsverordnung bekannt gemacht. Keine Baumschutzverordnung! Am Montag, 25.09.2023 war also weder eine Baumschutzverordnung noch eine Einstweilige Sicherungsverordnung der Stadt Starnberg in Kraft!

Wenn Sie bis zum Schluss der Bekanntmachung lesen, werden Sie unter

§ 11 Inkrafttreten und Außerkrafttreten 

folgenden Inhalt finden:

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn für ihren Geltungsbereich eine Baumschutzverordnung in Kraft tritt, spätestens

jedoch nach Ablauf von zwei Jahren.

Bis heute hat die Stadt Starnberg noch keine reguläre Baumschutzverordnung, da diese, laut meinem Bürgermeisterkollegen Janik, sich immer noch in der Abstimmung befindet.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schiller

2 Comments

  1. Die Aussage des Herrschinger Bürgermeisters, „dass die Stadt Starnberg bis heute keine reguläre Baumschutzverordnung hat“ ist zwar zutreffend, bedarf aber doch der Ergänzung.
    Der Starnberger Stadtrat hat am 27.03.2023 mit 17:10 Stimmen beschlossen hat, eine „Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Bestands an Bäumen in der Stadt Starnberg“ zu erlassen. Der Erste Bürgermeister wurde somit bereits zu diesem Zeitpunkt ermächtigt, die Verordnung auszufertigen und bekanntzugeben.
    Diese Verordnung gilt 2 Jahre und wirkt wie eine Baumschutzverordnung. Inhalt und Aufbau dieser Verordnung sind identisch mit einer Baumschutzverordnung.

  2. Lieber Herr Schiller, mir scheint, dass der Starnberger Stadtrat mit der Einführung der sofortigen Sicherungsverordnung ein sofortiges Schutzziel der Bäume erreichen will, weil aus bürokratischen Gründen die Baumschutzverordnung erst in einigen Monaten ausgereift in Kraft treten kann. Klar ist doch, dass man in Starnberg möglichst schnell eine ungeprüfte und ungenehmigte Faellung alter Bäume ab sofort verhindern will. In Starnberg wird nicht mehr darüber nachgedacht.,ob man eine Baumschutzverordnung will, sondern welche. Das hätte ich mir auch für Herrsching gewünscht. Aber jetzt muss ich halt leider im Dezember eine mir unbekannte Baumschutzverordnung wählen.

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