Schönbichlstraße ist nicht gleich Schönbichlstraße: Der nördliche Teil mit den „großen Baukörpern" darf nicht mit den südlichen Häusern verglichen werden. Foto: Gerd Kloos

Rosinenpickerei bei Bauanträgen wird nicht toleriert

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Immer wieder die Schönbichlstraße – das Bogenhausen Herrschings oder: das Problemviertel für die Baujuristen. Jetzt musste der Bauausschuss über zwei Mehrfamilienhäuser entscheiden, die an der Ostseite des Palazzo-Boulevards entstehen sollten. Für die östliche Seite der Straße gibt es keinen Bebauungsplan, hier wird nach dem berühmt-berüchtigten Paragraf 34 entschieden: Der Bauwerber sucht sich ein vergleichbares Haus in der näheren Umgebung aus und sagt dann: Genau so will ich auch bauen. Viele Stadtplaner halten diesen Paragrafen für eine Bausünden-Reproduktionsmaschine. Im Falle der vorgelegten Hausprojekte aber funktionierte das nicht: Der Bauausschuss lehnte die Pläne ab. CSU-Gemeinderäte hätten die Pläne genehmigt.

Das Bauamt im Herrschinger Rathaus kritisierte an den Plänen die sichtbare Viergeschossigkeit der Häuser. Die Bauwerber bezogen sich auf Gebäude in der nördlichen Schönbichlstraße. Dieser Straßenabschnitt ist tatsächlich „von sehr großen Baukörpern geprägt“, sagte das Landratsamt in seiner Stellungnahme. Das Bauprojekt aber soll im südlichen Teil entstehen, und dort gibt es nur „kleine Baukörper“. Die beiden Bereiche, so das Landratsamt, „stellen eine eigene Siedlungsstruktur dar“. Ein Bauwerber darf also für den südlichen Bereich keine Vergleichshäuser aus dem nördlichen Teil heranziehen.

Außerdem dürfe ein Bauwerber keine Rosinenpickerei vornehmen, das heißt: Man darf sich nicht an mehreren Gebäuden orientieren – vom einen Vergleichshaus die Wand- und Firsthöhe „ausleihen“, vom anderen die Geschossigkeit, vom dritten die Grundfläche.

An diesem abgelehnten Vorbescheid ist zu erkennen, dass die Juristen im Landratsamt inzwischen sehr genau hinschauen, ob ein Objekt in die Umgebung passt.

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