Gemeinderat billigt neue Richtlinien zur Förderung von Energiespar-Maßnahmen/Wer dieses Jahr leer ausging, darf es im kommenden Jahr noch einmal probieren///
34 Herrschinger wollten sich im letzten Halbjahr ihre Wärmepumpe, die Wärmedämmung, eine Fotovoltaikanlage oder ein neues Elektrogerät von der Gemeinde fördern lassen. Nach 23 genehmigten Anträgen allerdings war der Fördertopf im Rathaus leer – 11 Antragsteller gingen leer aus. Noch. Nun gibt es wieder Hoffnung: Der Gemeinderat genehmigte in seiner letzten Sitzung eine neue Antragsrunde im kommenden Jahr. Die 11 abgelehnten Anträge dürfen 2024 noch einmal eingereicht werden.
Mit dieser erfreulichen Botschaft verband der Gemeinderat eine Änderung der Richtlinien. Eine Kontroverse entwickelte sich dabei zwischen Grünen, BGH und CSU: Thomas Bader plädierte dafür, dass die Förderung der Biomasse und der Lüftungsanlagen nicht gestrichen wird. Bei der Biomasse-Heizung ging der ganze Gemeinderat mit, bei der Förderung der Lüftungsanlagen, die aus der Abluft wieder Energie zurückholen, setzte sich die CSU durch. Nicht mehr gefördert werden Batteriespeichersysteme.
Gefördert werden die Energiesparmaßnahmen für alle Gebäude, die zu mehr als 50 Prozent als Wohnungen genutzt werden. Nach den neuen Richtlinien werden Dämmungen nur noch mit 10 Prozent der Kosten bezuschusst (maximal 5 000 Euro für ein Ein- bis Zweifamilienhaus, 10 000 Euro für ein Mehrfamilienhaus). Für Fotovoltaik-Anlagen gibt es maximal 2 000 Euro, wenn sie nicht mehr als 800 Watt erzeugen. Auch für Balkonkraftwerke (Leistung 300 bis 600 Watt) können Zuschüsse beantragt werden (100 Euro pro Modul). Für technische Gebäudeausstattungen wie Wärmepumpen ist der Fördersatz auf 5 Prozent begrenzt – die Maximalförderung beträgt 3000 Euro.
Keine Aussagen gab es im Gemeinderat zum Volumen des Fördertopfs. Da inzwischen viele Wärmepumpen im Gemeindegebiet heizen, sollte man die Anträge frühzeitig stellen – sonst könnte wieder mit dem Ofenrohr ins Gebirge sehen.