Bebauungspläne sind verwaltungstechnische Marathonläufe: Sie müssen aufgestellt werden, ohne dass einem Grundstücksbesitzer Baurecht beschnitten wird. Sie müssen ausgelegt werden, damit auch der letzte Nachbar seinen Senf dazu geben darf. Und sie müssen mühsam durch den Gemeinderat geschleust werden. Der Bebauungsplan Nr. 26 für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums neben der katholischen Kirche musste vom
• Kreisbauamt
• von der Unteren Naturschutzbehöre
• von der Unteren Immissionsschutzbehöre
• von der Brandschutzstelle
• vom Gesundheitsamt
• vom Kreisjugendamt
• vom Wasserwirtschaftsamt
• vom Denkmalamt
begutachtet werden. Sogar die katholische Diözese Augsburg durfte ihren Kommentar dazu geben. Ihr war nur wichtig, dass die künftigen Bewohner keine Einwände gegen die Kirchenglocken erheben dürfen. Dürfen sie nicht, sagt die Bauamts-Fachfrau Faude.