Auch Sterben wird teurer

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Der Tod kostet nicht nur das Leben: Am 1. Januar steigen die Gebühren für den letzten Gang. Eine Erdbestattung ist künftig um 100 Prozent teurer, immerhin bleibt ein „Frostzuschlag“ ohne Berechnung. Der Gemeinderat billigte in seiner letzten Sitzung die neue Gebührensatzung ohne Kommentar.

Selten überkommt einen beim Lesen einer amtlichen Satzung ein Frösteln. Die „4. Änderungssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen der Gemeinde Herrsching“ aber ist ein Katalog des Gruselns. Beispiel: „Erdbestattung Erwachsener: Grabstelle feststellen, Erdaushub an geeigneter Stelle lagern und abdecken, Absenken des Sarges, Schließung der Grabstelle, Anordnung der Kränze, Mitteilung über Sarglage an die Friedhofsverwaltung“ kostet künftig 714 Euro. Bei einer Beerdigung am Samstag ist künftig ein Aufschlag von 100 Euro fällig. Selbst die „Tieferlegung, Exhumierung und Umbettung“ ist gebührentechnisch geregelt. In guten Händen weiß man die Gebühren für die Sargträger: Die sind pro Träger mit 59.50 Euro veranschlagt.

1 Comment

  1. Die letzten beiden Beerdigungen auf denen ich anteilnehmend zugegen war, waren keine Erd-, sondern Feuerbestattungen. Wurden diese Kosten verändert auf dem alten Kostenstand der Gemeinde belassen? Dass sich in Sachen Beerdigung und Friedhofsgestaltung in den letzten Jahren viel verändert hat, bemerken auch die Gartenbauvereine. Der Landesverband stellt uns für die Mitglieder inzwischen neue Informationensbroschueren zur Verfügung… und da ist oft von Bestattung im Wald und in der Natur die Rede. Nicht selten wird auch bewusst auf eine kirchliche Bestattung auf einem Gottesacker verzichtet und das alles nicht nur aus Kostengruenden.

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