Die Polizei ist angewiesen, das Versammlungsrecht und die Infektionsschutz-Vorschriften durchzusetzen. Die Begleitung des Demo-Zuges wirkt aber, als beschütze sie die illegalen Demonstranten

Landratsamt verhängt kein förmliches Verbot von „Spaziergängen”

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Polizei muss aber nach „Organisatoren” Ausschau halten und Regeln durchsetzen//

Das Landratsamt verzichtet auf ein förmliches Demonstrationsverbot für den kommenden Montag. Die Polizei werde aber, so das Landratsamt, besonders auf „die Feststellung von Leitern und Organisatoren und auf die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen achten”. Sogenannte Spaziergänge würden entgegen der Pflicht aus dem Versammlungsrecht systematisch nicht angemeldet werden. „Die Anmeldung einer Versammlung ist dabei die einfachste Grundregel bei geplanten Versammlungen, die es einzuhalten gilt“, so Landrat Stefan Frey.

Aus der Pressemitteilung des Amtes klingt eine gewisse Verzweiflung über die juristische Ignoranz der Demonstranten mit: „Nach dem die Versammlungen nicht angezeigt sind und damit im Vorfeld kein Versammlungsleiter bekannt ist, können wir leider auch keinerlei Absprachen treffen. Genau das muss aber gewährleistet sein. Denn die Versammlungsleitung hat die Aufgabe, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und die Polizei bei der Einhaltung der Regelungen zu unterstützen. Das ist auch der Grund für die vom Versammlungsrecht vorgegebene Versammlungsanzeige. Nicht mehr und nicht weniger“, sagt der Landrat.

Wie herrsching.online schon am Montagabend berichtet hatte, kassierte das Münchner Verwaltungsgericht die Allgemeinverfügung des Landratsamtes. Juristische Pointe: Nach dem Urteil hätte eigentlich nur der Antragsteller marschieren dürfen, für alle anderen „Spaziergänger” galt formaljuristisch das Demo-Verbot.

Dass das Landratsamt für den kommenden Montag auf eine Allgemeinverfügung verzichtet, verwundert etwas. Der Verwaltungsgerichtshof hatte nämlich das Demo-Verbot der Stadt München bestätigt und die Eilentscheidung der unteren Instanz aufgehoben. Der Münchner Kreisverwaltungs-Chef Thomas Böhle kommentiert die sogenannten Spaziergänge so: „Mit trauriger Regelmäßigkeit müssen wir beobachten, wie verschiedene Akteure nichts anderes als den Konflikt mit dem Staat suchen. Entsprechend reagieren wir.”

In Herrsching scheinen die Buschtrommeln schon wieder für den kommenden Montag zu schlagen. Es muss wieder mit mehreren hundert Teilnehmern gerechnet werden. Diese Spaziergänge, so Landrat Stefan Frey zu herrsching.online, sind schlicht und ergreifend illegal. „Ordnungsgemäß angezeigte Versammlungen dürfen stattfinden”, betont das Amt, sie müssten aber friedlich bleiben und den Infektionsschutz beachten. Frey: „Darauf werde ich auch künftig achten, das ist unsere Aufgabe als staatliche Versammlungsbehörde. Nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz ist für geplante und organisierte Versammlungen eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzurechnen sind.”

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