Abstand halten gilt auch im Biergarten. Auch nach dem 3. Weißbier

Biergärten, Kinos und Indoor-Sportstätten sind wieder offen

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Frisch auf den Tisch der Biergarten- Wirte, Kinobetreiber und Fitness-Stätten: Die „Allgemeinverfügung“ zur Öffnung der Außengastronomie hat viele Regeln und Beschränkungen. Da der Landkreis Starnberg seit 13 Tagen eine Inzidenz unter 100 vorweisen kann, gelten ab Montag die Vorschriften, die das Landratsamt am Samstag bekannt gemacht hat.

Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher ist mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist für alle Tischgäste ein negativer Coronatest erforderlich.

Kulturstätten
Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher ist zulässig. Auch hier nur mit einem  negativen Testnachweis sowie mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.

Sport
Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder möglich. Voraussetzung ist auch hier, dass alle Beteiligten über einen negativen Coronatest verfügen.

Erforderlich ist in allen oben genannten Fällen entweder ein höchstens  24 Stunden alter POC-Antigentest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test. Auch ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Selbsttest ist zulässig. 

Einhaltung der Rahmenkonzepte
Die genannten Lockerungen sind nur möglich, wenn die von den jeweils zuständigen Staatsministerien erlassenen Rahmenkonzepte eingehalten werden. Die Rahmenkonzepte Sport und Kinos liegen bereits vor. Die beiden Rahmenkonzepte Gastronomie, sowie kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern werden dort noch heute bekannt gemacht. 

Die Allgemeinverfügung gilt ab 10.05.2021. Sie tritt außer Kraft, wenn der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden ist und das Landratsamt dies bekanntgemacht hat. 

Kontaktverfolgung
Um eine unkomplizierte und sichere Kontaktverfolgung zu gewährleisten, steht landkreisweit die luca App zur Verfügung. Damit hier alles reibungslos läuft, hat sich die gwt Starnberg um die Einführung der App in der Region StarnbergAmmersee gekümmert.

Weitere gültige Regelungen

Unabhängig von den genannten Öffnungsschritten, gelten die derzeit bestehenden coronabedingten Regelungen weiter (Kontaktbeschränkungen,  die Regelungen für Schulen und Kindergärten sowie zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen). Hier ändert sich derzeit nichts. Sie sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

Das Alkoholverbot an bestimmten Plätzen im Landkreis Starnberg gilt noch bis kommenden Dienstag. Das Landratsamt wird die Lage bis Anfang der kommenden Woche beobachten und dann entscheiden, ob eine Verlängerung notwendig ist. Was die Sperrung der Stege betrifft, hat das Verwaltungsgericht München in einem Klageverfahren bestätigt, dass sie rechtmäßig ist. Dennoch wird das Landratsamt auch hier die Lage bis Anfang der Woche beobachten und dann entscheiden ob diese weiter aufrecht erhalten werden muss. 

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