Radweg am Kinderhaus Fendlbach muss umgeplant werden, weil Anwohner auf seinem Recht beharrt/
Fußgänger und Radfahrer links um und Nase zu: Der Weg führt nicht idyllisch am Fendlbach entlang nach Norden, sondern an der lauten, Abgas-schwangeren Rieder Straße vorbei. Grund: Ein Anwohner am neuen Kinderhaus Fendlbach hat ein Geh- und Fahrrecht auf Gemeindegrund – und gibt es nicht her. Deshalb muss das Rathaus die ganze Wegführung umplanen, und der Bebauungsplan wird mit hohem administrativem Aufwand umgeschrieben. Gemeinwohl oder gemein, wohl?
Der Rad- und Gehweg vom Oberen Stocketweg sollte laut Bebauungsplan hinter dem Kindergarten nach Westen führen. Das war der Plan. Kinder und Eltern hätten auf dem Weg zum Kindergarten vielleicht ein paar Enten gesehen, ein paar Fische im Fendlbach entdeckt, den Schatten der Bäume genossen.
Aber Pläne sind nur Papier, wenn das Grundbuch und ein kompromissloser Anwohner dagegen stehen. Das gemeindliche Bauamt habe sich lange um einen Kontakt zu dem „Nachbarn“ bemüht – ohne Ergebnis. Dann schließlich, als die Baupläne für das Kinderhaus längst fertig waren und der Bebauungsplan kurz vor der Verabschiedung stand, soll der Anwohner kurz und trocken Nein gesagt haben. Er beharre auf seinem im Grundbuch festgeschriebenen Recht, das Gelände, auf dem der Fuß- und Radweg durchführen sollte, befahren zu dürfen.
Damit war der schöne Plan – Altpapier. Die Bauplaner im Amt müssen nun den Weg umleiten: Die Verbindung zwischen Oberem Stocketweg und Kinderhaus hinter der Polizei biegt nun nicht nach Norden ab Richtung Fendlbach ab, sondern nach Süden Richtung Rieder Straße. Dort folgt der Weg kurz der Staatsstraße und führt dann wieder im Straßchen „Am Fendlbach“ Richtung Kindergarten-Eingang. Diese Route ist kaum weiter als am Fendlbach entlang, aber sie ist lauter und auch ein Stück weit gefährlicher für die Radfahrer. Außerdem müssten vielleicht noch zusätzliche Bäume gefällt werden.
Der Bauausschuss nahm die neue Planung einigermaßen konsterniert zur Kenntnis, Bürgermeister Schiller war erkennbar sauer ob der Zumutung durch den Anwohner. Gemeinderat Wolfgang Darchinger versuchte, auch in diesem Planungscrash noch etwas Gutes zu finden: „Dann können die Kinder doch am Bach spielen, ohne den Fuß- und Radweg überqueren zu müssen“, meinte tröstend.
Die Kinder könnte es freuen, die radelnden Eltern, die wegen eines Neinsagers einen Schlenker nahe der Rieder Straße machen müssen, vermutlich weniger.
Wann setzt sich endlich die Erklenntnis durch, dass Gemeinwohl vor Eigennutz geht.
Auch der viele Jahre geforderte und für alle Bürger notwendige sichere Fahrradweg zwischen Breitbrunn und Herrsching entlang der Staatsstraße scheiterte bis jetzt an uneinsichtigen privaten Eigentümern, die eigentlich nur geringe Grundstücksstreifen abtreten sollten.
Ein legitimes Mittel sollte jetzt die konsequente Enteignung sein! Keine Sonderbehandlung und Rücksicht mehr bei „Egoisten“ und „Eigennutzer“!