Hier war der Herrschinger Bürgermeister nicht auf dem neuesten Stand: Mit der Starnberger Baumschutzverordnung beschäftige sich wohl noch die Kommunalaufsicht, berichtete er während der Gemeinderatsdiskussion über den Baumschutz-Bürgerentscheid (herrsching.online berichtet in einem ausführlichen Interview mit der CSU-Stadträtin Angelika Kammerl darüber/https://herrsching.online2023/09/26/csu-stadtraetin-wenn-jemand-sagt-man-brauche-keine-baumschutzverordnung-dann-halte-ich-das-fuer-naiv/).
Das Amtsblatt für den Landkreis Starnberg veröffentlichte 2 Tage nach der Gemeinderatssitzung am 27. September die „Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Bestandes an Bäumen in der Stadt Starnberg“. Geschützt sind nun per Gesetzeskraft Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 130 Zentimetern. Der Bestand an Bäumen sei geschützt, um
- eine angemessene innerörtliche Durchgrüung zu gewährleisten
- das Stadtklima positiv zu beeinflussen
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu fördern
- schädliche Umnwelteinwirkungen zu mildern und
- Das Ortsbild zu beleben.
Deshalb sei es verboten, die nach Paragraf 1 geschützten Bäuume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder zu verändern.
Bürgermeister Schiller brachte unstrittig in der Gemeinderatsitzung im Zusammenhang mit einer Baumschutzverordnung in Starnberg die Kommunalaufsicht ins Spiel. In seiner „Richtigstellung“ ist davon plötzlich keine Rede mehr. Nunmehr soll ich die Baumschutzverordnung noch in der Abstimmung befinden. Bürger und Bürgerinnen fragen sich: Was denn nun, Herr Schiller.
Bereits mehrfach wurden durch den Herrschinger Bürgermeister in Gemeinderatssitzungen „Neuigkeiten“ verkündet, die sich wenig später als nicht belastbar darstellten.
In diesem Fall ist die Zielrichtung klar: Herrschings Bürgermeister will eine Baumschutzverordnung mit allen Mitteln verhindern.