Gibt es vor dem Bürgerentscheid am 10. Dezember einen Gamechanger? Ein Bürgerentscheid zu einer Baumschutzverordnung sei gar nicht zulässig, berichtete der Fürstenfeldbrucker Merkur im Jahre 2019 aus Maisach. Inzwischen hat auch das Landratsamt Starnberg bestätigt, dass der „Regierung von Oberbayern sowie dem Landratsamt diesbezügliche Beschwerden aus der Bürgerschaft vorliegen, die wir (Landratsamt; Red.) derzeit prüfen“. Sobald ein Ergebnis vorliege, werde das Landratsamt die Gemeinde entsprechend informieren.
In Maisach wollten die Freien Wähler die Bürger über eine Baumschutzverordnung abstimmen lassen. Der Fürstenfeldbrucker Merkur veröffentlichte am 9. August 2019 eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht Fürstenfeldbruck, in der es heißt: „…ist ein Bürgerentscheid zum Thema Baumschutzverordnung nicht zulässig, wie Robert Drexl von der Kommunalaufsicht im Landratsamt erläutert. Die Baumschutzverordnung leite sich vereinfacht gesagt aus dem Bundesnaturschutzgesetz ab und sei eine Aufgabe, die der Staat an die Kommunen übertragen habe. Man spricht vom „übertragenen Wirkungskreis“. Eine Kommune kann einen Bürgerentscheid aber nur für ihren eigenen Wirkungsbereichts durchführen, also für das, was sie selbst und alleine entscheiden kann.“ Soweit der Artikel im Merkur.
Spannend wird nun sein, wie die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Starnberg auf diese Rechtsauffassung reagiert. herrsching.online hat beim Landratsamt angefragt, ob
• ob die Starnberger Kommunalaufsicht Kenntnis von der Rechtsauffassung der Fürstenfeldbrucker Kollegen habe
• ob die Starnberger Kommunalaufsicht diese Rechtsauffassung teile.
Das Landratsamt teilte der Redaktion inzwischen mit: „Ja, der Regierung von Oberbayern sowie dem Landratsamt liegen diesbezüglich Beschwerden aus der Bürgerschaft vor, die wir derzeit prüfen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden wir die Gemeinde entsprechend informieren.“
Das Ratsbegehren und der Bürgerentscheid sollte eine schnelle Lösung für die Hälfte der Gemeinderatsmitglieder und den Bürgermeister bringen. Es war eine Sackgasse. Bitte lieber Gemeinderat und Bürgermeister Schiller, lassen Sie uns gemeinsam für einen notwendigen Schutz gesunder Bäume im Ortsbereich eine spezielle und gruendlich erarbeitete Baumschutzverordnung für Herrsching, Widdersberg und Breitbrunn im Arbeitskreis erarbeiten. Wir wollten das doch ursprünglich so machen. Bedenken Sie, wir sind mitten drin im Klimawandel und wir haben keine Zeit mehr für taktische Umwege, die nur sehr viel Steuergelder verschlingen. Mag. Heidi Körner, Gartenbauverein Breitbrunn, Beisitzerin
… alles in Allem dürfte sich allmählich die Einrichtung einer Standleitung vom Herrschinger Rathaus direkt zur kommunalen Rechtsaufsicht in Starnberg lohnen…
Herr Bürgermeister Schiller hat seinerzeit öffentlich behauptet, das Ratsbegehren sei rechtlich geprüft und zulässig. Nun entstehen aber große Zweifel an dieser Darstellung. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kommunalaufsicht Starnberg die Ansicht von Herrn Schiller auch nur ansatzweise teilt. Die Rechtslage ist verwaltungsrechtlich relativ einfach und es wurde verwaltungsgerichtlich längst entschieden, dass ein Ratsbegehren/Bürgerbegehren aus den im Artikel dargestellten Gründen unzulässig ist. Herr Schiller muss sich umgehend erklären, ob überhaupt und ggf. von wem er sich hat rechtlich beraten lassen. Ich habe da so einen Verdacht …..
Das finde ich jetzt mal wirklich sehr spannend.