Netter Dialog zwischen Bürgermeister Schiller und Dekan Rapp im Bauausschuss: Die Gemeinderäte hatten die Umnutzung der alten Nikolauskirche als Kultur- und Festsaal und den Anbau des Toilettenhäuschens schon genehmigt, da fragte Gemeinderat (und im Nebenamt Kirchenpfleger ) Christoph Welsch, ob denn trotz neuer Widmung noch Gottesdienste in der alten Kirche möglich seien. Bürgermeister Schiller beantwortete das mit einem Ja. Schließlich seien Gottesdienst ja auch außerhalb von Kirchen möglich. Der anwesende Dekan Simon Rapp rief darauf fröhlich in die Runde, dass man auch im Rathaus beten dürfe. Schiller fügte an: „Wenn’s die Richtigen machen…“
Der Bürgermeister rechnet damit, dass er in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat einen Nutzungsvertrag präsentieren kann. Wenn der Rat dann zustimme, könne die Gemeinde der katholischen Kirche eine Zusage für die Gelder machen. Das seien 800 000 Euro. „Anteilmäßig zu den Gesamtbaukosten schlüsselt sich da das Nutzungsrecht für die Gemeinde auf.“
Christoph Welsch hat da schon eine berechtigte Sachfrage gestellt. Es ist ja doch so, dass die katholische Nikolaus Kirche durch eine geplante Profanierung ihre Segnung verlieren würde. Dies wird meistens in einem abschließendenden Gottesdienst mit dem Diözesanbischof als „Entsegungsfeier“ vollzogen. So wird das ehemalige Gotteshaus dauerhaft dem profanen Gebrauch überlassen. Das scheint im Fall der Herrschinger Nikolauskirche aber nicht geplant zu sein. Ich denke, es wird eine gemeinsame Nutzung in einem geheiligten Raum werden – oder? Lassen wir uns vom Bürgermeister und vom katholischen Pfarrer überraschen.