Das Gesundheitsamt in Starnberg kapituliert vor den Infektionszahlen. Die Nachverfolgung aller Ansteckungsquellen überfordert die Mitarbeiter im Amt. Landrat Stefan Frey teilte am Donnerstagabend mit: „Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem unser Gesundheitsamt die Kontaktaufnahme zu erkrankten Personen und die Anordnung der Quarantäne nicht mehr vollständig bewältigen kann.“
Frey in der Presseerklärung weiter: „Wir müssen derzeit eine Priorisierung vornehmen und uns auf Risikopatienten und vulnerable Gruppen wie Personen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser fokussieren.“ Das Gesundheitsamt versuche auch weiterhin, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesbetreuungen und Gemeinschaftsunterkünfte zu betreuen.
Es sei daher momentan nicht möglich, alle positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen zu kontaktieren und die häusliche Quarantäne persönlich anzuordnen. Das Gesundheitsamt setze daher ab sofort die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zur Priorisierung um. Vorwiegend würden daher nun Risikopatienten und vulnerable Gruppen, wie Personen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser berücksichtigt und kontaktiert.
Auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte versucht das Gesundheitsamt weiter zu betreuen. Für alle Einrichtungen würden auf der Website des Landratsamtes in Kürze zusätzlich PDF-Formulare zur Verfügung stehen, mit denen die erforderlichen Informationen an das Gesundheitsamt übermittelt werden können.
Quarantäne beginnt sofort mit dem Testergebnis
Nach den geltenden Regelungen müssen sich alle Personen, die positiv getestet wurden – egal ob mit Selbst-, Schnell- oder PCR-Test – unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben, auch wenn das Gesundheitsamt keinen Kontakt mit diesen aufgenommen hat. Die Quarantäne dauert 10 Tage nach Erhalt des positiven Befundes (Tag 1 ist der Tag nach der Testung). Eine Freitestung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Positiv Getestete werden gebeten, die engen Kontaktpersonen selbst zu ermitteln und zu verständigen.
Die genauen Regelungen werden im Laufe des morgigen Tages auf der Website des Landratsamtes veröffentlicht. Darin sind auch Verhaltensregeln für positiv getestete Personen, für Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sowie zu engen Kontaktpersonen enthalten, und wann bestimmte Ausnahmen greifen. Einen Quarantänebescheid wird es daher nicht mehr automatisch geben.