Ausnahmesweise wollten alle das Eine: Eine Tagespflege-Einrichtung für Herrschinger Bürger. Der Gemeinderat beantragte, dass sich die Gemeinde um Träger, Finanzierung und einen geeigneten Standort für die Tagespflege kümmern solle. Dabei ist das Projekt schon am Laufen: Das Bayerische Rote Kreuz will auf dem Gelände des Impfzentrums an der Gewerbestraße ein Gebäude für die Tages- und Kurzzeitpflege bauen.
Der Bedarf an Tagespflege-Plätzen wird immer größer. Friedrich Büttner, im Landratsamt fürs Soziale zuständig, im Gemeinderat: „Der Anteil der über 80-jährigen wächst in den nächsten Jahren um 16 Prozent.“ Deshalb werden im Kreis Starnberg 173 Tagespflegeplätze benötigt. Aus diesem Grunde will das Rote Kreuz bis 2023 in Herrsching 18 bis 20 Tagespflegeplätze schaffen. Besonders die Kurzzeit-Pflegestellen seien bei der Bevölkerung begehrt, wenn’s auf die Urlaubszeit zugeht. Gemeinderäte Christiane Gruber gab zu bedenken, dass man auch mit anderen Trägern ins Gespräch kommen solle. Alexander Keim (FDP) fand den Gedanken spannend, zwei konkurrierende Angebote prüfen zu können. Auch Claudia von Hirschfeld (BGH) meinte, Konkurrenz sei gut für die Qualität der Angebote.
Als Alternative zu einem Neubau im Gewerbegebiet sahen einige Gemeinderäte das Wohnungsbau-Projekt am Mitterweg. Davon allerdings hielt Bürgermeister Schiller wenig: „Wir brauchen jeden Quadratmeter bezahlbaren Wohnraum.“ Außerdem sei der zeitliche Aspekt zu berücksichtigen. Das BRK unterhalte bereits ähnliche Einrichtungen, habe also Erfahrung und bürge für Qualität.
Eine Ausschreibung für ein Haus der Tagespflege, so Friedrich Büttner vom Landratsamt, erübrige sich: „Wer zuerst alle nötigen Unterlagen als möglicher Träger beim Landratsamt einreicht, mahlt zuerst.“ Sprich: Er kassiert die massiven Förderungen des Kreises und des Landes. Und wer das Geld hat, hat den Zuschlag.
Das Rote Kreuz, so war in der Sitzung zu vernehmen, verhandle bereits mit den Besitzern des Grundstücks an der Gewerbestraße.
Gemeinderat Christoph Welsch (Grüne) hatte allerdings Einwände gegen den Standort. Wenn das Filet-Grundstück für eine Pflegestätte verwendet würde, fehlte wertvolle Fläche für den Ausbau des Gewerbegebietes. Warum man eigentlich nicht an den Standort Schindlbeck-Klinik denke?
Bürgermeister Schiller hatte schließlich ein „Totschlag-Argument“, gegen das es keine Einwände mehr gab: „Eine Untersagung des BRK-Baus kommt rechtlich nicht in Frage.“ Heißt: Wenn das BRK einen genehmigungsfähigen Bauantrag für die Tagespflege-Einrichtung stellt, kann die Gemeinde nicht Nein sagen. Eine Entscheidung des Gemeinderats hatte sich also erübrigt. Punkt, Satz und Sieg für das Rote Kreuz.