Telekom-liziert: Der Mast steht, soll aber erst ’27 in Betrieb gehen

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Der Gemeinderat hat einen aus der Zeit gefallenen Grundsatzbeschluss aufgehoben: Künftig dürfen auch auf gemeindeeigenen Dächern Mobilfunkmasten errichtet werden – wenn der Rat nach einer Prüfung zustimmt. Mit dem Ende dieser 27 Jahre alten Funk-Stille hofft das Rathaus, die „katastrophale Mobilfunkversorgung“ (Gemeinderat Alexander Keim) in Herrsching zu verbessern.

Wie herrsching.online ausführlich berichtet hatte, steht inzwischen ein neuer Sendemast auf dem Haus gegenüber dem „Kiez“. Die Bauarbeiten scheinen abgeschlossen zu sein, der Laie denkt sich: Bald funkt’s vom Dach. Aber am letzten Freitag waren auf dem Handy-Display immer noch drei karge Balken zu sehen. In den Sitzungsunterlagen für die Gemeinderatssitzung steht dazu ein mysteriöser Satz: „Nach aktuellem Planungsstand soll der neue Mobilfunkstandort in der Seestraße bis Anfang 2027 errichtet und in Betrieb genommen werden.“ Diese Nachricht stammt von der Telekom direkt. Vielleicht sollte die Telekom mal auf die Fotos von herrsching.online schauen – die Techniker haben wohl die Bürokratie überholt. Wie in dem Schreiben der Telekom an die Gemeinde weiter hervorgeht, sucht der Betreiber zwei weitere Standorte im Gemeindegebiet:

• einen Standort im Bereich Mühlfeld (wie in der letzten Bauausschuss-Sitzung zu erfahren war, gibt es einen genehmigten Standort in Wartaweil (Flur Nr. 1694), an dem mitten im Wald ein 34 Meter hoher Mast gebaut wird. Damit wäre mutmaßlich auch das Gebiet Mühlfeld abgedeckt)

• ein weiterer „Suchbereich“ sind die Ortsteile Rausch und Lochschwab. Wer gerne einen Funkmast auf dem Dach haben möchte, kann sich an die Deutsche Funkturm richten (www.dfg.de).

Wie Bürgermeister Schiller in der Sitzung mitteilte, seien die Provider inzwischen verpflichtet, bei neuen Sendemasten auch der Konkurrenz einen Platz am Mast anzubieten.

2 Comments

  1. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verfolgt bei allen Arten von Strahlung das übergeordnete Ziel, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten (Minimierungsgebot bzw. ALARA-Prinzip: As Low As Reasonably Achievable).

    Wissenschaftlich gesehen gilt es bei den verschiedenen Arten von Strahlung eben mehr zu betrachten als kommerzielle Interessen einzelner Gruppen wie Mobilfunkanbietern oder Hausdachbesitzern.
    Aus gutem Grund hat die Gemeinde Herrsching deshalb ein Standortkonzept entwickeln lassen, das die Balance aus Mobilfunkversorgung und Strahlungsminimierung herstellen sollte.
    Das ist mit innerörtlichen Standorten praktisch nicht zu schaffen, weswegen es bedauerlich ist, dass auch hier wieder die guten Vorarbeiten der Gemeinde ignoriert werden.
    Immerhin scheinen diese Arbeiten beim Mast in Wartaweil mit firmenübergreifender Nutzung zum Tragen zu kommen.
    Gerade beim Mobilfunk ist bei der Strahlungsminimierung die Doppelfunktion (jeweils Sender und Empfänger) zwischen Mobilfunkmast und Mobilfunkgerät zu berücksichtigen.

    Allgemein zu Strahlung und Strahlenschutz:
    https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/str-u-strschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=14

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